5. Mose - Kapitel 19
Aussonderung von Freistädten als Asyl
1 Wenn der HERR, dein Gott, die Völker ausgerottet hat, welcher Land dir der HERR, dein Gott, geben wird, daß du es einnehmest und in ihren Städten und Häusern wohnst, 2 sollst du dir drei Städte aussondern in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird einzunehmen. 1 3 Und sollst den Weg dahin zurichten und das Gebiet deines Landes, das dir der HERR, dein Gott, austeilen wird, in drei Kreise scheiden, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat. 4 Und also soll's sein mit der Sache des Totschlägers, der dahin flieht, daß er lebendig bleibe: wenn jemand seinen Nächsten schlägt, nicht vorsätzlich, und hat zuvor keinen Haß auf ihn gehabt,5 sondern als wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald ginge, Holz zu hauen, und seine Hand holte mit der Axt aus, das Holz abzuhauen, und das Eisen führe vom Stiel und träfe seinen Nächsten, daß er stürbe: der soll in dieser Städte eine fliehen, daß er lebendig bleibe, 6 auf daß nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjage, weil sein Herz erhitzt ist, und ergreife ihn, weil der Weg so ferne ist, und schlage ihn tot, so er doch nicht des Todes schuldig ist, weil er keinen Haß gegen ihn getragen hat. 7 Darum gebiete ich dir, daß du drei Städte aussonderst. 8 Und so der HERR, dein Gott, deine Grenzen erweitern wird, wie er deinen Vätern geschworen hat, und gibt dir alles Land, das er geredet hat deinen Vätern zu geben
9 (so du anders alle diese Gebote halten wirst, daß du darnach tust, die ich dir heute gebiete, daß du den HERRN, deinen Gott, liebst und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang), so sollst du noch drei Städte tun zu diesen dreien, 10 auf daß nicht unschuldig Blut in deinem Land vergossen werde, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gibt, und Blutschulden auf dich kommen. 11 Wenn aber jemand Haß trägt wider seinen Nächsten und lauert auf ihn und macht sich über ihn und schlägt ihn tot und flieht in dieser Städte eine,
12 so sollen die Ältesten in seiner Stadt hinschicken und ihn von da holen lassen und ihn in die Hände des Bluträchers geben, daß er sterbe. 13 Deine Augen sollen ihn nicht verschonen, und du sollst das unschuldige Blut aus Israel tun, daß dir's wohl gehe.
Gegen Landraub und falsches Zeugnis
14 Du sollst deines Nächsten Grenze nicht zurücktreiben, die die Vorfahren gesetzt haben in deinem Erbteil, das du erbest in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, gegeben hat einzunehmen. 2Bestrafung falscher Zeugen
15 Es soll kein einzelner Zeuge wider jemand auftreten über irgend eine Missetat oder Sünde, es sei welcherlei Sünde es sei, die man tun kann, sondern in dem Mund zweier oder dreier Zeugen soll die Sache bestehen. 3, 4, 516 Wenn ein frevler Zeuge wider jemand auftritt, über ihn zu bezeugen eine Übertretung,
17 so sollen die beiden Männer, die eine Sache miteinander haben, vor dem HERRN, vor den Priestern und Richtern stehen, die zur selben Zeit sein werden; 6 18 und die Richter sollen wohl forschen. Und wenn der falsche Zeuge hat ein falsches Zeugnis wider seinen Bruder gegeben, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er gedachte seinem Bruder zu tun, daß du das Böse von dir wegtust, 20 auf daß es die andern hören, sich fürchten und nicht mehr solche böse Stücke vornehmen zu tun unter dir. 21 Dein Auge soll sie nicht schonen; Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß. 7
4. Mose - Kapitel 8
Gesetz über den Leuchter im Heiligtum und über die Weihe der Leviten
1 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 2 Rede zu Aaron und sprich zu ihm: Wenn du die Lampen anzündest, so sollen die sieben Lampen gerade vor dem Leuchter hinscheinen. 8 3 Und Aaron tat also: er zündete seine Lampen an, so daß sie gerade vor dem Leuchter hinschienen, so wie Jehova dem Mose geboten hatte. 4 Und dies war die Arbeit des Leuchters: getriebene Arbeit von Gold; von seinem Fuße bis zu seinen Blumen, alles war getriebene Arbeit; nach dem Bilde, das Jehova dem Mose gezeigt, also hatte man den Leuchter gemacht. 5 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 6 Nimm die Leviten aus der Mitte der Kinder Israel und reinige sie. 9 7 Und also sollst du mit ihnen tun, um sie zu reinigen: Sprenge Entsündigungswasser auf sie, und sie sollen das Schermesser über ihr ganzes Fleisch gehen lassen und ihre Kleider waschen und sich reinigen. 10, 11, 12, 13 8 Und sie sollen einen jungen Farren nehmen, und sein Speisopfer: Feinmehl, gemengt mit Öl; und einen anderen jungen Farren sollst du nehmen zum Sündopfer. 9 Und du sollst die Leviten vor das Zelt der Zusammenkunft herzutreten lassen und die ganze Gemeinde der Kinder Israel versammeln. 10 Und du sollst die Leviten vor Jehova herzutreten lassen, und die Kinder Israel sollen ihre Hände auf die Leviten legen. 11 Und Aaron soll die Leviten als Webopfer von seiten der Kinder Israel vor Jehova weben, damit sie zum Verrichten des Dienstes Jehovas seien. 14 12 Und die Leviten sollen ihre Hände auf den Kopf der Farren legen; und den einen sollst du als Sündopfer und den anderen als Brandopfer dem Jehova opfern, um für die Leviten Sühnung zu tun. 13 Und so sollst du die Leviten vor Aaron und vor seine Söhne stellen und sie dem Jehova als Webopfer weben; 14 und du sollst die Leviten aus der Mitte der Kinder Israel aussondern, daß die Leviten mir gehören. 15 15 Und danach sollen die Leviten kommen, um das Zelt der Zusammenkunft zu bedienen. So sollst du sie reinigen und sie als Webopfer weben. 16 Denn sie sind mir ganz zu eigen gegeben aus der Mitte der Kinder Israel; anstatt alles dessen, was die Mutter bricht, anstatt jedes Erstgeborenen aus den Kindern Israel habe ich sie mir genommen. 16 17 Denn mein ist alles Erstgeborene unter den Kindern Israel an Menschen und an Vieh. An dem Tage, da ich alle Erstgeburt im Lande Ägypten schlug, habe ich sie mir geheiligt. 17 18 Und ich habe die Leviten genommen anstatt aller Erstgeborenen unter den Kindern Israel; 19 und ich habe die Leviten dem Aaron und seinen Söhnen als Gabe aus der Mitte der Kinder Israel gegeben, um den Dienst der Kinder Israel am Zelte der Zusammenkunft zu verrichten und um für die Kinder Israel Sühnung zu tun, damit unter den Kindern Israel keine Plage dadurch entstehe, daß die Kinder Israel dem Heiligtum nahen. 18 20 Und Mose und Aaron und die ganze Gemeinde der Kinder Israel taten so mit den Leviten; nach allem, was Jehova dem Mose geboten hatte wegen der Leviten, also taten die Kinder Israel mit ihnen. 21 Und die Leviten entsündigten sich und wuschen ihre Kleider; und Aaron webte sie als Webopfer vor Jehova; und Aaron tat Sühnung für sie zu ihrer Reinigung. 19 22 Und danach kamen die Leviten, um ihren Dienst am Zelte der Zusammenkunft zu verrichten vor Aaron und vor seinen Söhnen. So wie Jehova dem Mose betreffs der Leviten geboten hatte, also taten sie mit ihnen. 23 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 24 Dies ist es, was die Leviten betrifft: Von 25 Jahren an und darüber soll er eintreten, um die Arbeit zu tun im Dienste des Zeltes der Zusammenkunft. 20, 21, 22, 23 25 Aber von fünfzig Jahren an soll er aus der Arbeit des Dienstes austreten und nicht mehr dienen; 26 er mag seinen Brüdern helfen am Zelte der Zusammenkunft, um der Hut zu warten; aber Dienst soll er nicht tun. So sollst du mit den Leviten tun in ihren Obliegenheiten.Querverweise
1 5. Mose 4.41-43: Da sonderte Mose drei Städte aus jenseit des Jordans, gegen der Sonne Aufgang,
2 5. Mose 27.17: Verflucht sei wer seines Nächsten Grenze verengert! Und alles Volk soll sagen: Amen.
3 5. Mose 17.6: Auf zweier oder dreier Zeugen Mund soll sterben, wer des Todes wert ist; aber auf eines Zeugen soll er nicht sterben.
4 Johannes 8.17: Auch steht in eurem Gesetz geschrieben, daß zweier Menschen Zeugnis wahr sei.
5 2. Korinther 13.1: Komme ich zum drittenmal zu euch, so soll in zweier oder dreier Zeugen Mund bestehen allerlei Sache.
6 5. Mose 17.9: und zu den Priestern, den Leviten, und zu dem Richter, der zur Zeit sein wird, kommen und fragen; die sollen dir das Urteil sprechen.
7 2. Mose 21.23-25: Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele,
8 2. Mose 25.31: Du sollst auch einen Leuchter von feinem, getriebenem Golde machen; daran soll der Schaft mit Röhren, Schalen, Knäufen und Blumen sein.
9 Maleachi 3.3: Er wird sitzen und schmelzen und das Silber reinigen; er wird die Kinder Levi reinigen und läutern wie Gold und Silber. Dann werden sie dem HERRN Speisopfer bringen in Gerechtigkeit,
10 3. Mose 14.8: Der Gereinigte aber soll seine Kleider waschen und alle seine Haare abscheren und sich mit Wasser baden, so ist er rein. Darnach gehe er ins Lager; doch soll er außerhalb seiner Hütte sieben Tage bleiben.
11 4. Mose 5.17: und heiliges Wasser nehmen in ein irdenes Gefäß und Staub vom Boden der Wohnung ins Wasser tun.
12 4. Mose 19.9: Und ein reiner Mann soll die Asche von der Kuh aufraffen und sie schütten draußen vor dem Lager an eine reine Stätte, daß sie daselbst verwahrt werde für die Gemeinde der Kinder Israel zum Sprengwasser; denn es ist ein Sündopfer.
13 4. Mose 19.17: So sollen sie nun für den Unreinen nehmen Asche von diesem verbrannten Sündopfer und fließendes Wasser darauf tun in ein Gefäß.
14 4. Mose 8.21: Und die Leviten entsündigten sich und wuschen ihre Kleider, und Aaron webte sie vor dem HERRN und versöhnte sie, daß sie rein wurden.
15 4. Mose 3.45: Nimm die Leviten für alle Erstgeburt unter den Kindern Israel und das Vieh der Leviten für ihr Vieh, daß die Leviten mein, des HERRN, seien.
16 4. Mose 3.12: Siehe, ich habe die Leviten genommen unter den Kindern Israel für alle Erstgeburt, welche die Mutter bricht, unter den Kindern Israel, also daß die Leviten sollen mein sein.
17 2. Mose 13.2: Heilige mir alle Erstgeburt, die allerlei Mutter bricht bei den Kindern Israel, unter den Menschen und unter dem Vieh; denn sie sind mein.
18 4. Mose 3.9: Und sollst die Leviten Aaron und seinen Söhnen zuordnen zum Geschenk von den Kindern Israel.
19 4. Mose 8.11: und Aaron soll die Leviten vor dem HERRN weben als Webeopfer von den Kindern Israel, auf daß sie dienen mögen in dem Amt des HERRN.
20 4. Mose 4.3: von dreißig Jahren an bis ins fünfzigste Jahr, alle, die zum Dienst taugen, daß sie tun die Werke in der Hütte des Stifts.
21 4. Mose 4.23: von dreißig Jahren an und darüber bis ins fünfzigste Jahr, und ordne sie alle, die da zum Dienst tüchtig sind, daß sie ein Amt haben in der Hütte des Stifts.
22 4. Mose 4.30: von dreißig Jahren an und darüber bis ins fünfzigste Jahr, alle, die zum Dienst taugen, daß sie ein Amt haben in der Hütte des Stifts.
23 4. Mose 4.47: von dreißig Jahren und darüber bis ins fünfzigste, aller, die eingingen, zu schaffen ein jeglicher sein Amt und zu tragen die Last der Hütte des Stifts,