5. Mose - Kapitel 19
Aussonderung von Freistädten als Asyl
1 Wenn der HERR, dein Gott, die Völker ausgerottet hat, welcher Land dir der HERR, dein Gott, geben wird, daß du es einnehmest und in ihren Städten und Häusern wohnst, 2 sollst du dir drei Städte aussondern in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird einzunehmen. 1 3 Und sollst den Weg dahin zurichten und das Gebiet deines Landes, das dir der HERR, dein Gott, austeilen wird, in drei Kreise scheiden, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat. 4 Und also soll's sein mit der Sache des Totschlägers, der dahin flieht, daß er lebendig bleibe: wenn jemand seinen Nächsten schlägt, nicht vorsätzlich, und hat zuvor keinen Haß auf ihn gehabt,5 sondern als wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald ginge, Holz zu hauen, und seine Hand holte mit der Axt aus, das Holz abzuhauen, und das Eisen führe vom Stiel und träfe seinen Nächsten, daß er stürbe: der soll in dieser Städte eine fliehen, daß er lebendig bleibe, 6 auf daß nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjage, weil sein Herz erhitzt ist, und ergreife ihn, weil der Weg so ferne ist, und schlage ihn tot, so er doch nicht des Todes schuldig ist, weil er keinen Haß gegen ihn getragen hat. 7 Darum gebiete ich dir, daß du drei Städte aussonderst. 8 Und so der HERR, dein Gott, deine Grenzen erweitern wird, wie er deinen Vätern geschworen hat, und gibt dir alles Land, das er geredet hat deinen Vätern zu geben
9 (so du anders alle diese Gebote halten wirst, daß du darnach tust, die ich dir heute gebiete, daß du den HERRN, deinen Gott, liebst und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang), so sollst du noch drei Städte tun zu diesen dreien, 10 auf daß nicht unschuldig Blut in deinem Land vergossen werde, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gibt, und Blutschulden auf dich kommen. 11 Wenn aber jemand Haß trägt wider seinen Nächsten und lauert auf ihn und macht sich über ihn und schlägt ihn tot und flieht in dieser Städte eine,
12 so sollen die Ältesten in seiner Stadt hinschicken und ihn von da holen lassen und ihn in die Hände des Bluträchers geben, daß er sterbe. 13 Deine Augen sollen ihn nicht verschonen, und du sollst das unschuldige Blut aus Israel tun, daß dir's wohl gehe.
Gegen Landraub und falsches Zeugnis
14 Du sollst deines Nächsten Grenze nicht zurücktreiben, die die Vorfahren gesetzt haben in deinem Erbteil, das du erbest in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, gegeben hat einzunehmen. 2Bestrafung falscher Zeugen
15 Es soll kein einzelner Zeuge wider jemand auftreten über irgend eine Missetat oder Sünde, es sei welcherlei Sünde es sei, die man tun kann, sondern in dem Mund zweier oder dreier Zeugen soll die Sache bestehen. 3, 4, 516 Wenn ein frevler Zeuge wider jemand auftritt, über ihn zu bezeugen eine Übertretung,
17 so sollen die beiden Männer, die eine Sache miteinander haben, vor dem HERRN, vor den Priestern und Richtern stehen, die zur selben Zeit sein werden; 6 18 und die Richter sollen wohl forschen. Und wenn der falsche Zeuge hat ein falsches Zeugnis wider seinen Bruder gegeben, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er gedachte seinem Bruder zu tun, daß du das Böse von dir wegtust, 20 auf daß es die andern hören, sich fürchten und nicht mehr solche böse Stücke vornehmen zu tun unter dir. 21 Dein Auge soll sie nicht schonen; Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß. 7
3. Mose - Kapitel 3
Heilsopfer
1 Und wenn seine Opfergabe ein Friedensopfer ist: wenn er sie von den Rindern darbringt, es sei ein Männliches oder ein Weibliches, so soll er sie ohne Fehl vor Jehova darbringen. 2 Und er soll seine Hand auf den Kopf seines Opfers legen und es schlachten an dem Eingang des Zeltes der Zusammenkunft; und die Söhne Aarons, die Priester, sollen das Blut an den Altar sprengen ringsum. 3 Und er soll von dem Friedensopfer ein Feueropfer dem Jehova darbringen: das Fett, welches das Eingeweide bedeckt, und alles Fett, das am Eingeweide ist, 4 und die beiden Nieren und das Fett, das an ihnen, das an den Lenden ist, und das Netz über der Leber: samt den Nieren soll er es abtrennen. 5 Und die Söhne Aarons sollen es auf dem Altar räuchern, auf dem Brandopfer, welches auf dem Holze über dem Feuer ist: es ist ein Feueropfer lieblichen Geruchs dem Jehova. 6 Und wenn seine Opfergabe vom Kleinvieh ist zum Friedensopfer dem Jehova, ein Männliches oder ein Weibliches, so soll er sie ohne Fehl darbringen. 7 Wenn er ein Schaf darbringt als seine Opfergabe, so soll er es vor Jehova herzubringen; 8 und er soll seine Hand auf den Kopf seines Opfers legen und es schlachten vor dem Zelte der Zusammenkunft; und die Söhne Aarons sollen sein Blut an den Altar sprengen ringsum. 9 Und er soll von dem Friedensopfer als Feueropfer dem Jehova darbringen: sein Fett, den ganzen Fettschwanz; dicht beim Rückgrat soll er ihn abtrennen; und das Fett, welches das Eingeweide bedeckt, und alles Fett, das am Eingeweide ist, 10 und die beiden Nieren und das Fett, das an ihnen, das an den Lenden ist, und das Netz über der Leber: samt den Nieren soll er es abtrennen. 11 Und der Priester soll es auf dem Altar räuchern: es ist eine Speise des Feueropfers dem Jehova. - 12 Und wenn seine Opfergabe eine Ziege ist, so soll er sie vor Jehova herzubringen; 13 und er soll seine Hand auf ihren Kopf legen und sie schlachten vor dem Zelte der Zusammenkunft; und die Söhne Aarons sollen ihr Blut an den Altar sprengen ringsum. 14 Und er soll davon seine Opfergabe als Feueropfer dem Jehova darbringen: das Fett, welches das Eingeweide bedeckt, und alles Fett, das am Eingeweide ist, 15 und die beiden Nieren und das Fett, das an ihnen, das an den Lenden ist, und das Netz über der Leber: samt den Nieren soll er es abtrennen. 16 Und der Priester soll es auf dem Altar räuchern: es ist eine Speise des Feueropfers zum lieblichen Geruch; alles Fett gehört Jehova. 17 Eine ewige Satzung bei euren Geschlechtern in allen euren Wohnsitzen: alles Fett und alles Blut sollt ihr nicht essen. 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15Querverweise
1 5. Mose 4.41-43: Da sonderte Mose drei Städte aus jenseit des Jordans, gegen der Sonne Aufgang,
2 5. Mose 27.17: Verflucht sei wer seines Nächsten Grenze verengert! Und alles Volk soll sagen: Amen.
3 5. Mose 17.6: Auf zweier oder dreier Zeugen Mund soll sterben, wer des Todes wert ist; aber auf eines Zeugen soll er nicht sterben.
4 Johannes 8.17: Auch steht in eurem Gesetz geschrieben, daß zweier Menschen Zeugnis wahr sei.
5 2. Korinther 13.1: Komme ich zum drittenmal zu euch, so soll in zweier oder dreier Zeugen Mund bestehen allerlei Sache.
6 5. Mose 17.9: und zu den Priestern, den Leviten, und zu dem Richter, der zur Zeit sein wird, kommen und fragen; die sollen dir das Urteil sprechen.
7 2. Mose 21.23-25: Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele,
8 1. Mose 9.4: Allein eßt das Fleisch nicht, das noch lebt in seinem Blut.
9 3. Mose 7.23: Rede mit den Kindern Israel und sprich: Ihr sollt kein Fett essen von Ochsen, Lämmern und Ziegen.
10 3. Mose 7.26: Ihr sollt auch kein Blut essen, weder vom Vieh noch von Vögeln, überall, wo ihr wohnt.
11 3. Mose 17.10-14: Und welcher Mensch, er sei vom Haus Israel oder ein Fremdling unter euch, irgend Blut ißt, wider den will ich mein Antlitz setzen und will ihn mitten aus seinem Volk ausrotten.
12 5. Mose 12.16: Nur das Blut sollst du nicht essen, sondern auf die Erde gießen wie Wasser.
13 5. Mose 12.23: Allein merke, daß du das Blut nicht essest, denn das Blut ist die Seele; darum sollst du die Seele nicht mit dem Fleisch essen,
14 Apostelgeschichte 15.20: sondern schreibe ihnen, daß sie sich enthalten von Unsauberkeit der Abgötter und von Hurerei und vom Erstickten und vom Blut.
15 Apostelgeschichte 15.29: daß ihr euch enthaltet vom Götzenopfer und vom Blut und vom Erstickten und von der Hurerei; so ihr euch vor diesen bewahrt, tut ihr recht. Gehabt euch wohl!