zurückEinzelansichtvor

5. Mose - Kapitel 18

Recht der Priester und Leviten

1 Die Priester, die Leviten des ganzen Stammes Levi, sollen nicht Teil noch Erbe haben mit Israel. Die Opfer des HERRN und sein Erbteil sollen sie essen. (4. Mose 18.8) (5. Mose 10.9) (1. Korinther 9.13) 2 Darum sollen sie kein Erbe unter ihren Brüdern haben, daß der HERR ihr Erbe ist, wie er ihnen geredet hat. 3 Das soll aber das Recht der Priester sein an dem Volk, an denen, die da opfern, es sei Ochse oder Schaf, daß man dem Priester gebe den Arm und beide Kinnbacken und den Wanst
4 und die Erstlinge deines Korns, deines Mostes und deines Öls und die Erstlinge von der Schur deiner Schafe. 5 Denn der HERR, dein Gott, hat ihn erwählt aus allen deinen Stämmen, daß er stehe am Dienst im Namen des HERRN, er und seine Söhne ewiglich. 6 Wenn ein Levit kommt aus irgend einem deiner Tore oder sonst irgend aus ganz Israel, da er Gast ist, und kommt nach aller Lust seiner Seele an den Ort, den der HERR erwählen wird,
7 daß er diene im Namen des HERRN, seines Gottes, wie alle seine Brüder, die Leviten, die daselbst vor dem HERR stehen: 8 die sollen gleichen Teil zu essen haben, ohne was einer hat von dem verkauften Gut seiner Väter.

Von falscher und rechter Prophetie

9 Wenn du in das Land kommst, das dir der HERR, dein Gott, geben wird, so sollst du nicht lernen tun die Greuel dieser Völker,
10 daß nicht jemand unter dir gefunden werde, der seinen Sohn oder seine Tochter durchs Feuer gehen lasse, oder ein Weissager oder Tagewähler oder der auf Vogelgeschrei achte oder ein Zauberer (3. Mose 18.21) (3. Mose 19.26) (3. Mose 19.31) (3. Mose 20.27) 11 oder Beschwörer oder Wahrsager oder Zeichendeuter oder der die Toten frage. (1. Samuel 28.11) 12 Denn wer solches tut, der ist dem HERRN ein Greuel, und um solcher Greuel willen vertreibt sie der HERR, dein Gott, vor dir her. 13 Du aber sollst rechtschaffen sein mit dem HERRN, deinem Gott. (1. Mose 6.9) (Psalm 15.2) 14 Denn diese Völker, deren Land du einnehmen wirst, gehorchen den Tagewählern und Weissagern; aber du sollst dich nicht also halten gegen den HERRN, deinen Gott.

Verheißung des rechten Propheten

15 Einen Propheten wie mich wird der HERR, dein Gott, dir erwecken aus dir und aus deinen Brüdern; dem sollt ihr gehorchen. (4. Mose 12.6-8) (Johannes 1.45) (Johannes 6.14) (Apostelgeschichte 3.22) (Apostelgeschichte 7.37) (Hebräer 12.24)
16 Wie du denn von dem HERRN, deinem Gott, gebeten hast am Horeb am Tage der Versammlung und sprachst: Ich will hinfort nicht mehr hören die Stimme des HERRN, meines Gottes, und das sehr große Feuer nicht mehr sehen, daß ich nicht sterbe. (2. Mose 20.19) (Hebräer 12.19) 17 Und der HERR sprach zu mir: Sie haben wohl geredet. (5. Mose 5.25) 18 Ich will ihnen einen Propheten, wie du bist, erwecken aus ihren Brüdern und meine Worte in seinen Mund geben; der soll zu ihnen reden alles, was ich ihm gebieten werde. 19 Und wer meine Worte nicht hören wird, die er in meinem Namen reden wird, von dem will ich's fordern. 20 Doch wenn ein Prophet vermessen ist, zu reden in meinem Namen, was ich ihm nicht geboten habe zu reden, und wenn einer redet in dem Namen anderer Götter, derselbe Prophet soll sterben. (5. Mose 13.6) (Jeremia 14.15)
21 Ob du aber in deinem Herzen sagen würdest: Wie kann ich merken, welches Wort der HERR nicht geredet hat? 22 Wenn der Prophet redet in dem Namen des HERRN, und es wird nichts daraus und es kommt nicht, das ist das Wort, das der HERR nicht geredet hat, darum scheue dich nicht vor ihm.

zurückEinzelansichtvor

3. Mose - Kapitel 6

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Gib Aaron und seinen Söhnen folgende Weisungen weiter: Für das Brandopfer gilt folgende Anordnung: Es muss die ganze Nacht über auf dem Altarfeuer bleiben und das Feuer muss bis zum Morgen in Brand gehalten werden. (3. Mose 1.1) 3 Dann soll der Priester das Gewand aus Leinen und die leinene Kniehose anziehen. Anschließend nehme er die Fettasche des Brandopfers vom Feuer und schütte sie neben den Altar. (2. Mose 28.42) 4 Dann wechsle er seine Kleider und trage die Fettasche hinaus vor das Lager an einen abgesonderten Ort. (3. Mose 4.12) 5 Das Feuer auf dem Altar muss immer in Brand gehalten werden, es darf nicht erlöschen. Der Priester soll jeden Morgen Holz anzünden und die Fettstücke der Freudenopfer auf ihm in Rauch aufgehen lassen. 6 Auf dem Altar muss ein beständiges Feuer in Brand gehalten werden. Es darf nicht erlöschen. 7 Für das Speisopfer gilt folgende Anordnung: Die Nachkommen Aarons müssen es Jahwe auf dem Altar darbringen. (3. Mose 2.1) 8 Der Priester nehme eine Handvoll von dem mit Öl durchtränkten Feinmehl, auf dem sich der Weihrauch befindet, und lasse es auf dem Altar in Rauch aufgehen. Der Geruch von diesem, zum Verbrennen bestimmten Teil, befriedigt Jahwe. 9 Den Rest davon müssen die Priester essen. Es muss aber ohne Sauerteig zubereitet und an heiliger Stätte, im Vorhof zum Heiligtum, gegessen werden. 10 Es darf nicht mit Sauerteig verbacken werden, denn es ist ihr Anteil von meinen Feueropfern, es ist höchst heilig wie das Sünd- und das Schuldopfer. 11 Nur die männlichen Nachkommen Aarons dürfen davon essen. Das gilt für jede Generation. Es ist ihr immerwährendes Anrecht an den Feueropfern Jahwes. Alles, was mit ihnen in Berührung kommt, wird heilig." 12 Jahwe sagte zu Mose: 13 "Folgende Opfergabe sollen Aaron und seine Nachkommen Jahwe bringen, und zwar vom Tag ihrer Salbung an: zwei Liter Feinmehl als regelmäßiges Speisopfer, die eine Hälfte am Morgen, die andere am Abend. 14 Es soll in einer Pfanne mit Öl eingerührt und zu einem Fladen verbacken werden. Dieser Fladen soll dann in Stücke zerbrochen und so Jahwe gebracht werden, damit daraus ein Geruch entsteht, der ihn befriedigt. 15 Der Priester, der an Aarons Stelle zum Hohen Priester gesalbt wird, soll es opfern. Das ist eine immerwährende Ordnung: Es soll für Jahwe ganz in Rauch aufgehen. 16 Jedes Speisopfer eines Priesters ist ein Ganzopfer. Es darf nicht gegessen werden." 17 Jahwe sagte zu Mose: 18 "Gib Aaron und seinen Söhnen folgende Anweisung für das Sündopfer weiter: Dort, wo das Brandopfer geschlachtet wird, muss auch das Sündopfer vor Jahwe geschlachtet werden. Es ist höchst heilig. (3. Mose 4.1) 19 Der Priester, der das Tier als Sündopfer darbringt, darf es essen. Es muss allerdings an heiliger Stätte gegessen werden, im Vorhof vom Zelt der Gottesbegegnung. 20 Alles, was mit dem Fleisch in Berührung kommt, wird geheiligt sein. Wenn ein Spritzer von seinem Blut auf ein Kleidungsstück kommt, muss der Fleck an heiliger Stätte ausgewaschen werden. 21 Wenn es in einem Tongefäß gekocht wird, muss dieses anschließend zerbrochen werden, ein Metallgefäß muss anschließend gescheuert und mit Wasser gespült werden. 22 Nur die männlichen Mitglieder der Priesterfamilien dürfen davon essen. Es ist höchst heilig. 23 Aber jedes Sündopfer, von dessen Blut etwas ins Zelt der Gottesbegegnung gebracht wird, um dort im Heiligtum Sühne zu bewirken, darf man nicht essen. Es muss verbrannt werden.