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5. Mose - Kapitel 16

Von den drei jährlichen Hauptfesten

1 Halte den Monat Abib, daß du Passah haltest dem HERRN, deinem Gott; denn im Monat Abib hat dich der HERR, dein Gott, aus Ägypten geführt bei der Nacht. (2. Mose 12.1) 2 Und sollst dem HERRN, deinem Gott, das Passah schlachten, Schafe und Rinder, an der Stätte, die der HERR erwählen wird, daß sein Name daselbst wohne. 3 Du sollst kein Gesäuertes auf das Fest essen, denn mit Furcht bist du aus Ägyptenland gezogen, auf daß du des Tages deines Auszugs aus Ägyptenland gedenkest dein Leben lang. 4 Es soll in sieben Tagen kein Sauerteig gesehen werden in allen deinen Grenzen und soll auch nichts vom Fleisch, das des Abends am ersten Tage geschlachtet ist, über Nacht bleiben bis an den Morgen. 5 Du darfst nicht Passah schlachten in irgend deiner Tore einem, die dir der HERR, dein Gott gegeben hat;
6 sondern an der Stätte, die der HERR, dein Gott erwählen wird, daß sein Name daselbst wohne, da sollst du das Passah schlachten des Abends, wenn die Sonne ist untergegangen, zu der Zeit, als du aus Ägypten zogst. 7 Und sollst kochen und essen an der Stätte, die der HERR, dein Gott, erwählen wird, und darnach dich wenden des Morgens und heimgehen in deine Hütten. 8 Sechs Tage sollst du ungesäuertes essen, und am siebenten Tag ist die Versammlung des HERRN, deines Gottes; da sollst du keine Arbeit tun. 9 Sieben Wochen sollst du dir zählen, und anheben zu zählen, wenn man anfängt mit der Sichel in der Saat.
10 Und sollst halten das Fest der Wochen dem HERRN, deinem Gott, daß du eine freiwillige Gabe deiner Hand gebest, nach dem dich der HERR, dein Gott, gesegnet hat; 11 und sollst fröhlich sein vor dem HERRN, deinem Gott, du und dein Sohn, deine Tochter, dein Knecht, deine Magd und der Levit, der in deinem Tor ist, der Fremdling, der Waise, und die Witwe, die unter dir sind, an der Stätte, die der HERR, dein Gott, erwählen wird, daß sein Name da wohne. (2. Mose 20.24) (5. Mose 16.16) 12 Und gedenke, daß du Knecht in Ägypten gewesen bist, daß du haltest und tust nach diesen Geboten. (5. Mose 5.15) 13 Das Fest der Laubhütten sollst du halten sieben Tage, wenn du hast eingesammelt von deiner Tenne und von deiner Kelter,
14 und sollst fröhlich sein auf deinem Fest, du und dein Sohn, deine Tochter, dein Knecht, deine Magd, der Levit, der Fremdling, der Waise und die Witwe, die in deinem Tor sind. (5. Mose 16.11) (5. Mose 26.11) 15 Sieben Tage sollst du dem HERRN, deinem Gott, das Fest halten an der Stätte, die der HERR erwählen wird. Denn der HERR, dein Gott, wird dich segnen in allem deinem Einkommen und in allen Werken deiner Hände; darum sollst du fröhlich sein. 16 Dreimal des Jahres soll alles, was männlich ist unter dir, vor dem HERR, deinem Gott, erscheinen, an der Stätte, die der HERR erwählen wird: aufs Fest der ungesäuerten Brote, aufs Fest der Wochen und aufs Fest der Laubhütten; sie sollen aber nicht leer vor dem HERRN erscheinen,
17 ein jeglicher nach der Gabe seiner Hand, nach dem Segen, den dir der HERR, dein Gott, gegeben hat.

Von den Richtern und Amtleuten

18 Richter und Amtleute sollst du dir setzen in allen deinen Toren, die dir der HERR, dein Gott, geben wird unter deinen Stämmen, daß sie das Volk richten mit rechtem Gericht. (4. Mose 11.16) (5. Mose 20.8-9)
19 Du sollst das Recht nicht beugen und sollst auch keine Person ansehen noch Geschenke nehmen; denn die Geschenke machen die Weisen blind und verkehren die Sachen der Gerechten. (5. Mose 1.17) 20 Was recht ist, dem sollst du nachjagen, auf daß du leben und einehmen mögest das Land, das dir der HERR, dein Gott, geben wird.

Reinheit des Gottesdienstes. Strafe für Götzendienst

21 Du sollst keinen Hain von Bäumen pflanzen bei dem Altar des HERRN, deines Gottes, den du dir machst. (5. Mose 7.5)
22 Du sollst keine Säule aufrichten, welche der HERR, dein Gott, haßt. (3. Mose 26.1)

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4. Mose - Kapitel 28

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Befiehl den Israeliten, darauf zu achten, mir meine Opfergaben zur festgesetzten Zeit zu bringen, meine Speise als Feueropfer zum angenehmen Geruch. (3. Mose 21.6) 3 Sag zu ihnen: Das Feueropfer, das ihr Jahwe bringen sollt, besteht täglich aus zwei makellosen einjährigen Lämmern als regelmäßiges Brandopfer. (2. Mose 29.38-42) 4 Das erste Lamm sollst du am Morgen bringen und das andere am späten Nachmittag. 5 Dazu kommen als Speisopfer jeweils zwei Litergefäße voll Feinmehl, das mit einem knappen Liter Öl aus zerstoßenen Oliven vermengt ist. (3. Mose 2.1) 6 Das ist das ständige Brandopfer, wie es zum ersten Mal am Berg Sinai dargebracht wurde. Es ist ein Feueropfer für Jahwe zum angenehmen Geruch. 7 Das dazugehörige Trankopfer: ein knapper Liter Wein je Lamm. Dieses berauschende Getränk sollst du im Heiligtum für Jahwe ausgießen. 8 Das zweite Lamm sollst du am späten Nachmittag zurichten. Mit dem gleichen Speisopfer wie am Morgen und dem dazugehörenden Trankopfer sollst du es bringen als Feueropfer angenehmen Geruchs für Jahwe." 9 "Am Sabbat bringe zwei einjährige makellose Lämmer, dazu als Speisopfer viereinhalb Liter Feinmehl, das mit Öl vermengt ist, und das dazugehörende Trankopfer. (Matthäus 12.5) 10 Es ist das Sabbat-Brandopfer, das an jedem Sabbat zusätzlich zum ständigen Brandopfer und dem dazugehörenden Trankopfer gebracht werden soll." 11 "Am Anfang jedes Monats sollt ihr Jahwe ein Brandopfer bringen: zwei junge Stiere, einen Schafbock und sieben makellose einjährige Lämmer. (4. Mose 10.10) 12 Zu jedem Stier gehören als Speisopfer sechseinhalb Liter mit Öl vermengtes Feinmehl und zu jedem Schafbock viereinhalb Liter. (4. Mose 15.2) (4. Mose 28.20) (4. Mose 28.28) 13 Auch zu jedem Lamm gehören als Speisopfer zwei Liter mit Öl vermengtes Feinmehl. Es ist ein Brandopfer zum angenehmen Geruch, ein Feueropfer für Jahwe. 14 Dazu kommen noch die Trankopfer: Zum Stier gehören knapp zwei Liter Wein, zum Schafbock ein guter Liter und zum Lamm ein knapper Liter. Das ist das Brandopfer an jedem Neumondstag des Jahres. 15 Zusätzlich zum regelmäßigen Brand- und Trankopfer soll Jahwe ein Ziegenbock als Sündopfer gebracht werden." (4. Mose 28.22) 16 "Am 14. April ist Passa für Jahwe. (3. Mose 23.5) 17 Am 15. beginnt ein siebentägiges Fest, an dem ihr ungesäuerte Brotfladen essen sollt. 18 Am ersten Tag sollt ihr euch zu einem heiligen Fest versammeln. Da muss jede Arbeit ruhen. (4. Mose 28.25-26) 19 Ihr sollt ein Feueropfer bringen, ein Brandopfer für Jahwe: zwei junge Stiere, einen Schafbock und sieben einjährige makellose Lämmer. 20 Dazu als Speisopfer mit Öl vermengtes Feinmehl: sechseinhalb Liter für einen Stier und viereinhalb Liter für einen Schafbock (4. Mose 28.12) 21 und für jedes der sieben Lämmer zwei Liter. 22 Dazu kommt noch ein Ziegenbock als Sündopfer, um Sühne für euch zu erwirken. (4. Mose 28.15) 23 Diese Opfer sollen zusätzlich zu den normalen Morgen-Brandopfern dargebracht werden. 24 Dieselben Opfer sollt ihr jeden Tag sieben Tage lang bringen, als eine Feueropferspeise, zum angenehmen Geruch für Jahwe. Das soll zusätzlich zu dem regelmäßigen Brandopfer und den dazugehörenden Trankopfern dargebracht werden. 25 Am siebten Tag sollt ihr euch zu einem heiligen Fest versammeln. Da muss jede Arbeit ruhen." 26 "Am Tag der Erstlingsfrüchte, wenn ihr Jahwe ein neues Speisopfer bringt, an eurem Wochenfest, sollt ihr zu einer heiligen Versammlung zusammenkommen. Da muss jede Arbeit ruhen. (3. Mose 23.15) 27 Ihr sollt zum angenehmen Geruch für Jahwe ein Brandopfer bringen: zwei junge Stiere, einen Schafbock, sieben einjährige Lämmer 28 und das dazugehörige Speisopfer, mit Öl vermengtes Feinmehl: sechseinhalb Liter zu jedem Stier, viereinhalb Liter zu jedem Schafbock 29 und je zwei Liter für jedes der sieben Lämmer. 30 Dazu kommt noch ein Ziegenbock, um Sühne für euch zu erwirken. (4. Mose 28.15) 31 Das soll zusätzlich zu dem regelmäßigen Brandopfer und den dazugehörenden Speisopfern mit den Trankopfern dargebracht werden. Alles soll makellos sein."