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5. Mose - Kapitel 16

Von den drei jährlichen Hauptfesten

1 Halte den Monat Abib, daß du Passah haltest dem HERRN, deinem Gott; denn im Monat Abib hat dich der HERR, dein Gott, aus Ägypten geführt bei der Nacht. (2. Mose 12.1) 2 Und sollst dem HERRN, deinem Gott, das Passah schlachten, Schafe und Rinder, an der Stätte, die der HERR erwählen wird, daß sein Name daselbst wohne. 3 Du sollst kein Gesäuertes auf das Fest essen, denn mit Furcht bist du aus Ägyptenland gezogen, auf daß du des Tages deines Auszugs aus Ägyptenland gedenkest dein Leben lang. 4 Es soll in sieben Tagen kein Sauerteig gesehen werden in allen deinen Grenzen und soll auch nichts vom Fleisch, das des Abends am ersten Tage geschlachtet ist, über Nacht bleiben bis an den Morgen. 5 Du darfst nicht Passah schlachten in irgend deiner Tore einem, die dir der HERR, dein Gott gegeben hat;
6 sondern an der Stätte, die der HERR, dein Gott erwählen wird, daß sein Name daselbst wohne, da sollst du das Passah schlachten des Abends, wenn die Sonne ist untergegangen, zu der Zeit, als du aus Ägypten zogst. 7 Und sollst kochen und essen an der Stätte, die der HERR, dein Gott, erwählen wird, und darnach dich wenden des Morgens und heimgehen in deine Hütten. 8 Sechs Tage sollst du ungesäuertes essen, und am siebenten Tag ist die Versammlung des HERRN, deines Gottes; da sollst du keine Arbeit tun. 9 Sieben Wochen sollst du dir zählen, und anheben zu zählen, wenn man anfängt mit der Sichel in der Saat.
10 Und sollst halten das Fest der Wochen dem HERRN, deinem Gott, daß du eine freiwillige Gabe deiner Hand gebest, nach dem dich der HERR, dein Gott, gesegnet hat; 11 und sollst fröhlich sein vor dem HERRN, deinem Gott, du und dein Sohn, deine Tochter, dein Knecht, deine Magd und der Levit, der in deinem Tor ist, der Fremdling, der Waise, und die Witwe, die unter dir sind, an der Stätte, die der HERR, dein Gott, erwählen wird, daß sein Name da wohne. (2. Mose 20.24) (5. Mose 16.16) 12 Und gedenke, daß du Knecht in Ägypten gewesen bist, daß du haltest und tust nach diesen Geboten. (5. Mose 5.15) 13 Das Fest der Laubhütten sollst du halten sieben Tage, wenn du hast eingesammelt von deiner Tenne und von deiner Kelter,
14 und sollst fröhlich sein auf deinem Fest, du und dein Sohn, deine Tochter, dein Knecht, deine Magd, der Levit, der Fremdling, der Waise und die Witwe, die in deinem Tor sind. (5. Mose 16.11) (5. Mose 26.11) 15 Sieben Tage sollst du dem HERRN, deinem Gott, das Fest halten an der Stätte, die der HERR erwählen wird. Denn der HERR, dein Gott, wird dich segnen in allem deinem Einkommen und in allen Werken deiner Hände; darum sollst du fröhlich sein. 16 Dreimal des Jahres soll alles, was männlich ist unter dir, vor dem HERR, deinem Gott, erscheinen, an der Stätte, die der HERR erwählen wird: aufs Fest der ungesäuerten Brote, aufs Fest der Wochen und aufs Fest der Laubhütten; sie sollen aber nicht leer vor dem HERRN erscheinen,
17 ein jeglicher nach der Gabe seiner Hand, nach dem Segen, den dir der HERR, dein Gott, gegeben hat.

Von den Richtern und Amtleuten

18 Richter und Amtleute sollst du dir setzen in allen deinen Toren, die dir der HERR, dein Gott, geben wird unter deinen Stämmen, daß sie das Volk richten mit rechtem Gericht. (4. Mose 11.16) (5. Mose 20.8-9)
19 Du sollst das Recht nicht beugen und sollst auch keine Person ansehen noch Geschenke nehmen; denn die Geschenke machen die Weisen blind und verkehren die Sachen der Gerechten. (5. Mose 1.17) 20 Was recht ist, dem sollst du nachjagen, auf daß du leben und einehmen mögest das Land, das dir der HERR, dein Gott, geben wird.

Reinheit des Gottesdienstes. Strafe für Götzendienst

21 Du sollst keinen Hain von Bäumen pflanzen bei dem Altar des HERRN, deines Gottes, den du dir machst. (5. Mose 7.5)
22 Du sollst keine Säule aufrichten, welche der HERR, dein Gott, haßt. (3. Mose 26.1)

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4. Mose - Kapitel 19

1 Jahwe sagte zu Mose und Aaron: 2 "Das ist die gesetzliche Anordnung, die Jahwe erlassen hat: Sag den Israeliten, dass sie dir eine rote junge Kuh bringen, die ohne Fehler ist, an der sich kein Makel findet und die noch kein Joch getragen hat. (3. Mose 22.20) (Hebräer 9.13) 3 Übergebt sie dem Priester Eleasar. Der soll sie vor das Lager führen, und man soll sie dort in seiner Gegenwart schlachten. 4 Dann soll der Priester Eleasar mit dem Finger von ihrem Blut siebenmal etwas in Richtung auf die Vorderseite des Zeltes der Gottesbegegnung hin sprengen. (3. Mose 4.6) (3. Mose 4.17) 5 Anschließend soll man die junge Kuh vor seinen Augen verbrennen: Ihr Fell, ihr Fleisch, ihr Blut und den Inhalt ihres Magens soll man verbrennen. 6 In dieses Feuer hinein soll der Priester Zedernholz, Ysop und Karmesin werfen. (3. Mose 14.6) 7 Dann soll der Priester seine Kleider waschen und sich mit Wasser übergießen. Danach darf er ins Lager zurückgehen. Er wird aber bis zum Abend unrein bleiben. (3. Mose 16.28) 8 Auch derjenige, der die Kuh verbrannt hat, soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser übergießen. Auch er wird bis zum Abend unrein sein. 9 Jemand, der rein ist, soll dann die Asche der jungen Kuh einsammeln und an einen reinen Platz außerhalb vom Lager bringen. Dort soll die Asche für die Gemeinschaft der Israeliten aufbewahrt werden. Sie ist für das Reinigungswasser bestimmt. Es ist ein Sündopfer. 10 Derjenige, der die Asche der jungen Kuh eingesammelt hat, soll seine Kleider waschen. Er wird bis zum Abend unrein sein.Und das soll eine immerwährende Ordnung sein für die Israeliten und die Fremden bei ihnen: 11 Wer einen Toten berührt, den Leichnam eines Menschen, wird für sieben Tage unrein sein. 12 Am dritten Tag soll er sich mit diesem Wasser entsündigen und wird dann am siebten Tag rein sein. Wenn er das nicht tut, wird er auch am siebten Tag nicht rein werden. 13 Jeder, der einen Toten berührt, die Leiche eines Menschen, der gestorben ist, und sich nicht entsündigt, hat die Wohnung Jahwes unrein gemacht. Er soll aus Israel beseitigt werden. Weil das Reinigungswasser nicht auf ihn gesprengt wurde, ist und bleibt er unrein. (3. Mose 15.31) 14 Folgendes Gesetz gilt, wenn ein Mensch in einem Zelt stirbt: Jeder, der dieses Zelt betritt, und jeder, der sich darin befindet, wird für sieben Tage unrein sein. 15 Jedes offene Gefäß, auf dem kein Deckel festgebunden ist, wird unrein sein. 16 Und jeder, der auf dem freien Feld einen berührt, der mit dem Schwert erschlagen wurde, oder einen Verstorbenen oder die Knochen eines Menschen oder ein Grab, wird für sieben Tage unrein sein. 17 Um die Unreinheit zu beseitigen, nehmt ihr etwas Asche des verbrannten Sündopfers in ein Gefäß und gießt frisches Wasser darüber. 18 Dann soll ein reiner Mann ein Ysopbüschel in die Hand nehmen, ihn in das Wasser eintauchen und damit das Zelt, die Gefäße und die Menschen, die dort gewesen sind, besprengen, auch die Person, die die Knochen oder den Erschlagenen, den Verstorbenen oder das Grab berührt hat. 19 Ein Reiner soll den Unreinen am dritten und am siebten Tag besprengen und ihn so entsündigen. Dieser soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser übergießen. Am Abend wird er dann rein sein. 20 Wenn aber jemand unrein wird und sich nicht entsündigt, ein solcher Mensch muss von der Gemeinschaft beseitigt werden, denn er hat das Heiligtum Jahwes unrein gemacht. Es ist kein Reinigungswasser auf ihn gesprengt worden. Er ist unrein. 21 Das soll eine immerwährende Ordnung für sie sein. Auch der, der das Reinigungswasser versprengt hat, soll seine Kleider waschen. Und wer mit dem Reinigungswasser in Berührung kommt, ist bis zum Abend unrein. 22 Alles, was ein Unreiner berührt, wird unrein sein, und wer einen Unreinen berührt, wird bis zum Abend unrein sein."