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5. Mose - Kapitel 15

Das Erlassjahr

1 Alle sieben Jahre sollst du ein Erlaßjahr halten. (2. Mose 23.10-11) 2 Also soll's aber zugehen mit dem Erlaßjahr: wenn einer seinem Nächsten etwas borgte, der soll's ihm erlassen und soll's nicht einmahnen von seinem Nächsten oder von seinem Bruder; denn es heißt das Erlaßjahr des HERRN. 3 Von einem Fremden magst du es einmahnen; aber dem, der dein Bruder ist, sollst du es erlassen. 4 Es sollte allerdinge kein Armer unter euch sein; denn der HERR wird dich segnen in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird zum Erbe einzunehmen,
5 allein, daß du der Stimme des HERRN, deines Gottes, gehorchest und haltest alle diese Gebote, die ich dir heute gebiete, daß du darnach tust. 6 Denn der HERR, dein Gott, wird dich segnen, wie er dir verheißen hat; so wirst du vielen Völkern leihen, und du wirst von niemanden borgen; du wirst über viele Völker herrschen, und über dich wird niemand herrschen. (5. Mose 28.12) 7 Wenn deiner Brüder irgend einer arm ist in irgend einer Stadt in deinem Lande, das der HERR, dein Gott, dir geben wird, so sollst du dein Herz nicht verhärten noch deine Hand zuhalten gegen deinen armen Bruder, (1. Johannes 3.17)
8 sondern sollst sie ihm auftun und ihm leihen, nach dem er Mangel hat. (Lukas 6.34-35) 9 Hüte dich, daß nicht in deinem Herzen eine böse Tücke sei, daß du sprichst: Es naht herzu das siebente Jahr, das Erlaßjahr, und siehst einen armen Bruder unfreundlich an und gebest ihm nicht; so wird er über dich zu dem HERRN rufen, und es wird dir eine Sünde sein. 10 Sondern du sollst ihm geben und dein Herz nicht verdrießen lassen, daß du ihm gibst; denn um solches willen wird dich der HERR, dein Gott, segnen in allen deinen Werken und in allem, was du vornimmst. 11 Es werden allezeit Arme sein im Lande; darum gebiete ich dir und sage, daß du deine Hand auftust deinem Bruder, der bedrängt und arm ist in deinem Lande. (Jesaja 58.7) (Matthäus 26.11) (Jakobus 1.2) (Jakobus 2.15)

Über die Freilassung hebräischer Sklaven

12 Wenn sich dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, dir verkauft, so soll er dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr sollst du ihn frei losgeben. (2. Mose 21.2)
13 Und wenn du ihn frei losgibst, sollst du ihn nicht leer von dir gehen lassen, 14 sondern sollst ihm auflegen von deinen Schafen, von deiner Tenne von deiner Kelter, daß du gebest von dem, das dir der HERR, dein Gott, gesegnet hat. 15 Und gedenke, daß du auch Knecht warst in Ägyptenland und der HERR, dein Gott, dich erlöst hat; darum gebiete ich dir solches heute. (5. Mose 5.15) 16 Wird er aber zu dir sprechen: Ich will nicht ausziehen von dir; denn ich habe dich und dein Haus lieb (weil ihm wohl bei dir ist), 17 so nimm einen Pfriemen und bohre ihm durch sein Ohr an der Tür und laß ihn ewiglich dein Knecht sein. Mit deiner Magd sollst du auch also tun. 18 Und laß dich's nicht schwer dünken, daß du ihn frei losgibst, denn er hat dir als zwiefältiger Tagelöhner sechs Jahre gedient; so wird der HERR, dein Gott, dich segnen in allem, was du tust.

Heiligung der Erstgeburt

19 Alle Erstgeburt, die unter deinen Rindern und Schafen geboren wird, was ein Männlein ist, sollst du dem HERRN, deinem Gott, heiligen. Du sollst nicht ackern mit dem Erstling deiner Ochsen und nicht scheren die Erstlinge deiner Schafe. (2. Mose 13.2)
20 Vor dem HERRN, deinem Gott, sollst du sie essen jährlich an der Stätte, die der HERR erwählt, du und dein Haus. (5. Mose 14.23) 21 Wenn's aber einen Fehl hat, daß es hinkt oder blind ist, oder sonst irgend einen bösen Fehl, so sollst du es nicht opfern dem HERRN, deinem Gott; (3. Mose 22.20) 22 sondern in deinem Tor sollst du es essen, du seist unrein oder rein, wie man Reh und Hirsch ißt. (5. Mose 12.15) (5. Mose 12.22) 23 Allein daß du sein Blut nicht essest, sondern auf die Erde gießest wie Wasser. (3. Mose 3.17) (5. Mose 12.16) (5. Mose 12.23-24)

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4. Mose - Kapitel 2

Die Ordnung des Lagers Israels

1 Und der HERR redete zu Mose und Aaron und sprach: Die Kinder Israel sollen sich lagern, 2 ein jeder bei seinem Panier und bei den Abzeichen ihrer Vaterhäuser; ringsum, der Stiftshütte gegenüber, sollen sie sich lagern. (4. Mose 1.1) 3 Gegen Morgen soll sich lagern das Panier des Lagers von Juda, nach seinen Heeren und der Fürst der Kinder Juda, Nahasson, der Sohn Amminadabs; 4 samt seinem Heer und ihren Gemusterten, 74600. 5 Neben ihm soll sich lagern der Stamm Issaschar; ihr Fürst Netaneel der Sohn Zuars, 6 samt seinem Heer und ihren Gemusterten, 54400. 7 Dazu der Stamm Sebulon; ihr Fürst Eliab, der Sohn Helons, 8 samt seinem Heer und ihren Gemusterten, 57400. 9 Alle, die zum Lager Judas gezählt werden, sind 186400, nach ihren Heerscharen geordnet; sie sollen voranziehen. 10 Gegen Mittag soll liegen das Panier Rubens mit seinem Heer; ihr Fürst Elizur, der Sohn Sedeurs, 11 samt seinem Heer und seinen Gemusterten, 46500. 12 Neben ihm soll sich lagern der Stamm Simeon; ihr Fürst Selumiel, der Sohn Zuri-Schaddais, 13 samt seinem Heer und seinen Gemusterten, 59300. 14 Dazu der Stamm Gad; ihr Fürst Eliphas, der Sohn Reguels, 15 samt seinem Heer und seinen Gemusterten, 45650. 16 Alle, die zum Lager Rubens gezählt werden, sind 151450, nach ihren Heerscharen geordnet. Diese sollen in zweiter Linie ziehen. 17 Darnach soll die Stiftshütte ziehen mit den Lagern der Leviten, mitten unter den Lagern; wie sie sich lagern, also sollen sie auch ziehen, ein jeglicher auf seiner Seite, bei seinem Panier. 18 Gegen Abend soll liegen das Panier Ephraims mit seinem Heer; ihr Fürst Elischama, der Sohn Ammihuds, 19 samt seinem Heer und seinen Gemusterten, 40500. 20 Neben ihm soll sich lagern der Stamm Manasse; ihr Fürst Gamliel, der Sohn Pedazurs; 21 samt seinem Heer und seinen Gemusterten, 32200. 22 Dazu der Stamm Benjamin; ihr Fürst Abidan, der Sohn Gideonis, 23 samt seinem Heer und seinen Gemusterten, 35400. 24 Alle, die zum Lager Ephraims gezählt werden, sind 108100, nach ihren Heerscharen geordnet. Diese sollen in dritter Linie ziehen. 25 Gegen Mitternacht soll liegen das Panier des Lagers von Dan mit seinem Heer; ihr Fürst Ahieser, der Sohn Ammi-Schaddais, 26 samt seinem Heer und seinen Gemusterten, 62700. 27 Neben ihm soll sich lagern der Stamm Asser; ihr Fürst Pagiel, der Sohn Ochrans, 28 samt seinem Heer und seinen Gemusterten, 41500. 29 Dazu der Stamm Naphtali, ihr Fürst Ahira, der Sohn Enans, 30 samt seinem Heer und seinen Gemusterten, 53400. 31 Alle, die zum Lager Dans gezählt werden, sind 157000. Sie sollen die letzten im Zuge sein mit ihren Panieren. 32 Das sind die Gemusterten der Kinder Israel, eingeteilt nach ihren Vaterhäusern und ihren Heerlagern, 603550. (4. Mose 1.46) 33 Aber die Leviten wurden nicht mit den Kindern Israel gemustert, wie der Herr Mose geboten hatte. (4. Mose 1.48-49) 34 Und die Kinder Israel taten alles, wie der HERR Mose geboten hatte; sie lagerten sich nach ihren Panieren, und zogen aus, ein jeder in seinem Geschlecht, bei seinem Vaterhaus. (4. Mose 2.2)