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5. Mose - Kapitel 15

Das Erlassjahr

1 Alle sieben Jahre sollst du ein Erlaßjahr halten. (2. Mose 23.10-11) 2 Also soll's aber zugehen mit dem Erlaßjahr: wenn einer seinem Nächsten etwas borgte, der soll's ihm erlassen und soll's nicht einmahnen von seinem Nächsten oder von seinem Bruder; denn es heißt das Erlaßjahr des HERRN. 3 Von einem Fremden magst du es einmahnen; aber dem, der dein Bruder ist, sollst du es erlassen. 4 Es sollte allerdinge kein Armer unter euch sein; denn der HERR wird dich segnen in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird zum Erbe einzunehmen,
5 allein, daß du der Stimme des HERRN, deines Gottes, gehorchest und haltest alle diese Gebote, die ich dir heute gebiete, daß du darnach tust. 6 Denn der HERR, dein Gott, wird dich segnen, wie er dir verheißen hat; so wirst du vielen Völkern leihen, und du wirst von niemanden borgen; du wirst über viele Völker herrschen, und über dich wird niemand herrschen. (5. Mose 28.12) 7 Wenn deiner Brüder irgend einer arm ist in irgend einer Stadt in deinem Lande, das der HERR, dein Gott, dir geben wird, so sollst du dein Herz nicht verhärten noch deine Hand zuhalten gegen deinen armen Bruder, (1. Johannes 3.17)
8 sondern sollst sie ihm auftun und ihm leihen, nach dem er Mangel hat. (Lukas 6.34-35) 9 Hüte dich, daß nicht in deinem Herzen eine böse Tücke sei, daß du sprichst: Es naht herzu das siebente Jahr, das Erlaßjahr, und siehst einen armen Bruder unfreundlich an und gebest ihm nicht; so wird er über dich zu dem HERRN rufen, und es wird dir eine Sünde sein. 10 Sondern du sollst ihm geben und dein Herz nicht verdrießen lassen, daß du ihm gibst; denn um solches willen wird dich der HERR, dein Gott, segnen in allen deinen Werken und in allem, was du vornimmst. 11 Es werden allezeit Arme sein im Lande; darum gebiete ich dir und sage, daß du deine Hand auftust deinem Bruder, der bedrängt und arm ist in deinem Lande. (Jesaja 58.7) (Matthäus 26.11) (Jakobus 1.2) (Jakobus 2.15)

Über die Freilassung hebräischer Sklaven

12 Wenn sich dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, dir verkauft, so soll er dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr sollst du ihn frei losgeben. (2. Mose 21.2)
13 Und wenn du ihn frei losgibst, sollst du ihn nicht leer von dir gehen lassen, 14 sondern sollst ihm auflegen von deinen Schafen, von deiner Tenne von deiner Kelter, daß du gebest von dem, das dir der HERR, dein Gott, gesegnet hat. 15 Und gedenke, daß du auch Knecht warst in Ägyptenland und der HERR, dein Gott, dich erlöst hat; darum gebiete ich dir solches heute. (5. Mose 5.15) 16 Wird er aber zu dir sprechen: Ich will nicht ausziehen von dir; denn ich habe dich und dein Haus lieb (weil ihm wohl bei dir ist), 17 so nimm einen Pfriemen und bohre ihm durch sein Ohr an der Tür und laß ihn ewiglich dein Knecht sein. Mit deiner Magd sollst du auch also tun. 18 Und laß dich's nicht schwer dünken, daß du ihn frei losgibst, denn er hat dir als zwiefältiger Tagelöhner sechs Jahre gedient; so wird der HERR, dein Gott, dich segnen in allem, was du tust.

Heiligung der Erstgeburt

19 Alle Erstgeburt, die unter deinen Rindern und Schafen geboren wird, was ein Männlein ist, sollst du dem HERRN, deinem Gott, heiligen. Du sollst nicht ackern mit dem Erstling deiner Ochsen und nicht scheren die Erstlinge deiner Schafe. (2. Mose 13.2)
20 Vor dem HERRN, deinem Gott, sollst du sie essen jährlich an der Stätte, die der HERR erwählt, du und dein Haus. (5. Mose 14.23) 21 Wenn's aber einen Fehl hat, daß es hinkt oder blind ist, oder sonst irgend einen bösen Fehl, so sollst du es nicht opfern dem HERRN, deinem Gott; (3. Mose 22.20) 22 sondern in deinem Tor sollst du es essen, du seist unrein oder rein, wie man Reh und Hirsch ißt. (5. Mose 12.15) (5. Mose 12.22) 23 Allein daß du sein Blut nicht essest, sondern auf die Erde gießest wie Wasser. (3. Mose 3.17) (5. Mose 12.16) (5. Mose 12.23-24)

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2. Mose - Kapitel 38

Der Brandopferaltar und das eherne Becken

1 Darnach machte er auch den Brandopferaltar von Akazienholz, fünf Ellen lang und fünf Ellen breit, viereckig, und drei Ellen hoch. (2. Mose 27.1) 2 Und machte vier Hörner, die aus ihm hervorgingen an seinen vier Ecken, und überzog ihn mit Erz. 3 Und machte alle Geräte zu dem Altar, Aschentöpfe, Schaufeln, Becken, Gabeln und Kohlenpfannen: alles machte er von Erz. 4 Und machte am Altar ein Gitter, wie ein Netz, von Erz, unter seiner Einfassung, von unten auf bis zur halben Höhe des Altars, 5 und goß vier Ringe an die vier Enden des ehernen Gitters zur Aufnahme der Stangen. 6 Dieselben machte er von Akazienholz und überzog sie mit Erz 7 und tat sie in die Ringe an den Seiten des Altars, daß man ihn damit trage. Und er machte ihn hohl, von Brettern. 8 Und er machte das Becken von Erz und seinen Fuß auch von Erz, aus den Spiegeln der dienenden Weiber, die vor der Tür der Stiftshütte Frondienst taten. (2. Mose 30.18-21)

Der Vorhof mit seinem Eingang

9 Und er machte einen Vorhof: Auf der rechten Seite, gegen Mittag, einen Vorhang dazu, hundert Ellen lang, von gezwirnter weißer Baumwolle, (2. Mose 27.9) 10 mit seinen zwanzig Säulen und zwanzig Füßen von Erz; aber ihre Haken und Querstangen von Silber; 11 desgleichen gegen Mitternacht hundert Ellen mit zwanzig Säulen und zwanzig Füßen von Erz; aber ihre Haken und Querstangen von Silber; 12 gegen Abend aber fünfzig Ellen mit zehn Säulen und zehn Füßen; und ihre Haken und Querstangen von Silber; 13 gegen Morgen aber fünfzig Ellen, 14 fünfzehn Ellen auf der einen Seite mit ihren drei Säulen und drei Füßen, 15 und fünfzehn Ellen auf der andern Seite, also daß auf beiden Seiten des Tores am Vorhof gleichviele waren, drei Säulen und drei Füße. 16 Es waren aber alle Vorhänge des Vorhofs ringsum von gezwirnter weißer Baumwolle, 17 und die Füße der Säulen von Erz und ihre Haken und Querstangen von Silber und ihre Köpfe mit Silber überzogen; die Querstangen waren silbern an allen Säulen des Vorhofs. 18 Und den Vorhang im Tore des Vorhofs machte er in Buntwirkerarbeit aus Stoffen von blauem und rotem Purpur und Karmesinfarbe und von gezwirnter weißer Baumwolle, zwanzig Ellen lang und fünf Ellen hoch in der Breite, nach dem Maße der Vorhänge des Vorhofs; 19 dazu vier Säulen und vier Füße von Erz, und ihre Haken von Silber und ihre Köpfe überzogen und ihre Querstangen silbern; 20 und alle Nägel der Wohnung und des Vorhofs ringsum waren von Erz.

Kostenberechnung für die Stiftshütte

21 Dies ist die Berechnung der Kosten der Wohnung, der Wohnung des Zeugnisses, welche auf Befehl Moses gemacht wurde, mit Hilfe der Leviten durch die Hand Itamars, des Sohnes Aarons, des Priesters, (4. Mose 4.28) 22 nachdem Bezaleel, der Sohn Uris, des Sohns Hurs, vom Stamme Juda, alles gemacht, wie der HERR Mose geboten hatte; (2. Mose 31.1) 23 und mit ihm Oholiab, der Sohn Ahisamachs, vom Stamme Dan, ein Meister im Steinschneiden, in künstlicher Arbeit und im Buntwirken von Stoffen von blauem und rotem Purpur und Karmesinfarbe und in feiner weißer Baumwolle. 24 Alles Gold, das verarbeitet wurde in diesem ganzen Werke des Heiligtums, das zum Webopfer gegeben ward, betrug neunundzwanzig Zentner und siebenhundertdreißig Schekel, nach dem Schekel des Heiligtums. (2. Mose 30.13) 25 Das Silber aber von den Gezählten der Gemeinde war hundert Zentner und 1775 Schekel, nach dem Schekel des Heiligtums. 26 So manches Haupt, so mancher halbe Schekel, nach dem Schekel des Heiligtums, von allen, die gezählt wurden, von zwanzig Jahren an und darüber, 603550 Mann. 27 Aus den hundert Zentnern Silber goß man die Füße des Heiligtums und die Füße des Vorhangs, hundert Füße aus hundert Zentnern, je einen Zentner zu einem Fuß. 28 Aber aus den 1775 Schekeln wurden die Haken der Säulen gemacht und ihre Köpfe überzogen und mit ihren Querstangen verbunden. 29 Das Webopfer aber des Erzes war siebzig Zentner und zweitausendvierhundert Schekel. 30 Daraus wurden die Füße der Tür der Hütte des Zeugnisses gemacht, und der eherne Altar und das eherne Gitter daran und alle Geräte des Altars; 31 dazu die Füße des Vorhofs ringsumher, und die Füße des Tors am Vorhof, alle Nägel der Wohnung und alle Nägel des Vorhofs ringsumher.