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5. Mose - Kapitel 15

Das Erlassjahr

1 Alle sieben Jahre sollst du ein Erlaßjahr halten. (2. Mose 23.10-11) 2 Also soll's aber zugehen mit dem Erlaßjahr: wenn einer seinem Nächsten etwas borgte, der soll's ihm erlassen und soll's nicht einmahnen von seinem Nächsten oder von seinem Bruder; denn es heißt das Erlaßjahr des HERRN. 3 Von einem Fremden magst du es einmahnen; aber dem, der dein Bruder ist, sollst du es erlassen. 4 Es sollte allerdinge kein Armer unter euch sein; denn der HERR wird dich segnen in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird zum Erbe einzunehmen,
5 allein, daß du der Stimme des HERRN, deines Gottes, gehorchest und haltest alle diese Gebote, die ich dir heute gebiete, daß du darnach tust. 6 Denn der HERR, dein Gott, wird dich segnen, wie er dir verheißen hat; so wirst du vielen Völkern leihen, und du wirst von niemanden borgen; du wirst über viele Völker herrschen, und über dich wird niemand herrschen. (5. Mose 28.12) 7 Wenn deiner Brüder irgend einer arm ist in irgend einer Stadt in deinem Lande, das der HERR, dein Gott, dir geben wird, so sollst du dein Herz nicht verhärten noch deine Hand zuhalten gegen deinen armen Bruder, (1. Johannes 3.17)
8 sondern sollst sie ihm auftun und ihm leihen, nach dem er Mangel hat. (Lukas 6.34-35) 9 Hüte dich, daß nicht in deinem Herzen eine böse Tücke sei, daß du sprichst: Es naht herzu das siebente Jahr, das Erlaßjahr, und siehst einen armen Bruder unfreundlich an und gebest ihm nicht; so wird er über dich zu dem HERRN rufen, und es wird dir eine Sünde sein. 10 Sondern du sollst ihm geben und dein Herz nicht verdrießen lassen, daß du ihm gibst; denn um solches willen wird dich der HERR, dein Gott, segnen in allen deinen Werken und in allem, was du vornimmst. 11 Es werden allezeit Arme sein im Lande; darum gebiete ich dir und sage, daß du deine Hand auftust deinem Bruder, der bedrängt und arm ist in deinem Lande. (Jesaja 58.7) (Matthäus 26.11) (Jakobus 1.2) (Jakobus 2.15)

Über die Freilassung hebräischer Sklaven

12 Wenn sich dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, dir verkauft, so soll er dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr sollst du ihn frei losgeben. (2. Mose 21.2)
13 Und wenn du ihn frei losgibst, sollst du ihn nicht leer von dir gehen lassen, 14 sondern sollst ihm auflegen von deinen Schafen, von deiner Tenne von deiner Kelter, daß du gebest von dem, das dir der HERR, dein Gott, gesegnet hat. 15 Und gedenke, daß du auch Knecht warst in Ägyptenland und der HERR, dein Gott, dich erlöst hat; darum gebiete ich dir solches heute. (5. Mose 5.15) 16 Wird er aber zu dir sprechen: Ich will nicht ausziehen von dir; denn ich habe dich und dein Haus lieb (weil ihm wohl bei dir ist), 17 so nimm einen Pfriemen und bohre ihm durch sein Ohr an der Tür und laß ihn ewiglich dein Knecht sein. Mit deiner Magd sollst du auch also tun. 18 Und laß dich's nicht schwer dünken, daß du ihn frei losgibst, denn er hat dir als zwiefältiger Tagelöhner sechs Jahre gedient; so wird der HERR, dein Gott, dich segnen in allem, was du tust.

Heiligung der Erstgeburt

19 Alle Erstgeburt, die unter deinen Rindern und Schafen geboren wird, was ein Männlein ist, sollst du dem HERRN, deinem Gott, heiligen. Du sollst nicht ackern mit dem Erstling deiner Ochsen und nicht scheren die Erstlinge deiner Schafe. (2. Mose 13.2)
20 Vor dem HERRN, deinem Gott, sollst du sie essen jährlich an der Stätte, die der HERR erwählt, du und dein Haus. (5. Mose 14.23) 21 Wenn's aber einen Fehl hat, daß es hinkt oder blind ist, oder sonst irgend einen bösen Fehl, so sollst du es nicht opfern dem HERRN, deinem Gott; (3. Mose 22.20) 22 sondern in deinem Tor sollst du es essen, du seist unrein oder rein, wie man Reh und Hirsch ißt. (5. Mose 12.15) (5. Mose 12.22) 23 Allein daß du sein Blut nicht essest, sondern auf die Erde gießest wie Wasser. (3. Mose 3.17) (5. Mose 12.16) (5. Mose 12.23-24)

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5. Mose - Kapitel 17

1 Du sollst Jahwe, deinem Gott, kein Rind oder Schaf opfern, an dem ein Makel ist, irgendetwas Schlimmes, denn das verabscheut er. (3. Mose 22.20) 2 Wenn sich in einer deiner Ortschaften, die Jahwe, dein Gott, dir gibt, jemand findet, ein Mann oder eine Frau, die etwas tun, was Jahwe, dein Gott, als böse ansieht, wenn jemand seinen Bund übertritt (5. Mose 13.7) 3 und anfängt, anderen Göttern zu dienen und sie anzubeten: die Sonne oder den Mond oder das ganze Heer der Sterne, was ich verboten habe, (5. Mose 4.19) 4 und es wird dir berichtet und du hörst davon, dann sollst du das genau untersuchen. Und wenn sich der Bericht als wahr erweist, wenn es stimmt, dass diese Schandtat in Israel verübt worden ist, 5 dann sollst du jenen Mann oder jene Frau, die diese böse Sache getan haben, aus deinem Ort hinausführen und zu Tode steinigen. 6 Aufgrund der Aussage von zwei oder drei Zeugen muss sterben, wer den Tod verdient. Er darf aber nicht auf die Aussage eines einzelnen Zeugen hin getötet werden. (4. Mose 35.30) (Hebräer 10.28) 7 Die Zeugen müssen zuerst Hand an ihn legen, um ihn zu töten, danach das versammelte Volk. Du musst das Böse aus deiner Mitte entfernen. 8 Wenn dir an deinem Ort ein Rechtsstreit zu schwierig ist, bei dem es um Mord und Totschlag, um Hab und Gut oder um Körperverletzung geht, dann mach dich zu dem Ort auf, den Jahwe, dein Gott, auswählen wird. 9 Dort sollst du zu den Priestern aus dem Stamm Levi gehen oder zu dem Richter, der gerade im Amt ist, und sie fragen. Dann werden sie dir sagen, wie das Urteil lautet. (2. Chronik 19.8) (2. Chronik 19.11) 10 Du musst dich aber an ihren Spruch halten, den sie dir an dem Ort, den Jahwe auswählen wird, verkünden. Beachte genau, was sie dich lehren, und mach es so. 11 An die Weisung, die sie dir geben, und an das Recht, das sie dir verkünden, musst du dich halten. Du darfst in keiner Hinsicht von ihrem Urteil abweichen. (5. Mose 17.20) 12 Wer so vermessen ist, dass er weder auf den Priester, der Jahwe, deinem Gott, dient, noch auf den Richter hört, der muss sterben. Du musst das Böse aus Israel entfernen. 13 Das ganze Volk soll davon hören, damit alle sich fürchten und nicht wieder hochmütig sind. 14 Wenn du in das Land kommst, das Jahwe, dein Gott, dir gibt, wenn du es in Besitz genommen und dich darin niedergelassen hast, wenn du dann auf die Idee kommst, einen König haben zu wollen wie alle anderen Völker ringsum, (1. Samuel 8.5-6) 15 dann sollst du nur den König über dich setzen, den Jahwe, dein Gott, auswählt. Es muss einer von deinen Brüdern sein. Einen Ausländer darfst du nicht zum König über dich setzen. 16 Der König soll sich nicht zu viele Pferde halten, und das Volk nicht wieder nach Ägypten führen, um viele Pferde anzuschaffen, denn Jahwe hat euch gesagt, ihr sollt diesen Weg niemals wieder betreten. (1. Könige 10.25) (1. Könige 10.28) 17 Der König soll sich auch nicht viele Frauen nehmen, damit er nicht auf Abwege gerät. Er soll sich auch nicht zu viel Gold und Silber anhäufen. (1. Könige 11.4) 18 Und wenn er dann auf dem Königsthron sitzt, soll er sich eine Abschrift von diesem Gesetz, das bei den Priestern und Leviten liegt, anfertigen. 19 Diese Schriftrolle soll er stets bei sich haben und sein Leben lang täglich darin lesen, damit er es lernt, Jahwe, seinen Gott, zu fürchten, um alle Worte dieses Gesetzes und seiner Vorschriften genau einzuhalten. 20 Das wird ihn davor bewahren, sich über seine Brüder zu erheben oder sich in irgendeiner Weise über das Gebot hinwegzusetzen. Und dann wird er mitten in Israel lange König bleiben und seine Söhne ebenso. (5. Mose 5.29)