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5. Mose - Kapitel 15

Das Erlassjahr

1 Alle sieben Jahre sollst du ein Erlaßjahr halten. (2. Mose 23.10-11) 2 Also soll's aber zugehen mit dem Erlaßjahr: wenn einer seinem Nächsten etwas borgte, der soll's ihm erlassen und soll's nicht einmahnen von seinem Nächsten oder von seinem Bruder; denn es heißt das Erlaßjahr des HERRN. 3 Von einem Fremden magst du es einmahnen; aber dem, der dein Bruder ist, sollst du es erlassen. 4 Es sollte allerdinge kein Armer unter euch sein; denn der HERR wird dich segnen in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird zum Erbe einzunehmen,
5 allein, daß du der Stimme des HERRN, deines Gottes, gehorchest und haltest alle diese Gebote, die ich dir heute gebiete, daß du darnach tust. 6 Denn der HERR, dein Gott, wird dich segnen, wie er dir verheißen hat; so wirst du vielen Völkern leihen, und du wirst von niemanden borgen; du wirst über viele Völker herrschen, und über dich wird niemand herrschen. (5. Mose 28.12) 7 Wenn deiner Brüder irgend einer arm ist in irgend einer Stadt in deinem Lande, das der HERR, dein Gott, dir geben wird, so sollst du dein Herz nicht verhärten noch deine Hand zuhalten gegen deinen armen Bruder, (1. Johannes 3.17)
8 sondern sollst sie ihm auftun und ihm leihen, nach dem er Mangel hat. (Lukas 6.34-35) 9 Hüte dich, daß nicht in deinem Herzen eine böse Tücke sei, daß du sprichst: Es naht herzu das siebente Jahr, das Erlaßjahr, und siehst einen armen Bruder unfreundlich an und gebest ihm nicht; so wird er über dich zu dem HERRN rufen, und es wird dir eine Sünde sein. 10 Sondern du sollst ihm geben und dein Herz nicht verdrießen lassen, daß du ihm gibst; denn um solches willen wird dich der HERR, dein Gott, segnen in allen deinen Werken und in allem, was du vornimmst. 11 Es werden allezeit Arme sein im Lande; darum gebiete ich dir und sage, daß du deine Hand auftust deinem Bruder, der bedrängt und arm ist in deinem Lande. (Jesaja 58.7) (Matthäus 26.11) (Jakobus 1.2) (Jakobus 2.15)

Über die Freilassung hebräischer Sklaven

12 Wenn sich dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, dir verkauft, so soll er dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr sollst du ihn frei losgeben. (2. Mose 21.2)
13 Und wenn du ihn frei losgibst, sollst du ihn nicht leer von dir gehen lassen, 14 sondern sollst ihm auflegen von deinen Schafen, von deiner Tenne von deiner Kelter, daß du gebest von dem, das dir der HERR, dein Gott, gesegnet hat. 15 Und gedenke, daß du auch Knecht warst in Ägyptenland und der HERR, dein Gott, dich erlöst hat; darum gebiete ich dir solches heute. (5. Mose 5.15) 16 Wird er aber zu dir sprechen: Ich will nicht ausziehen von dir; denn ich habe dich und dein Haus lieb (weil ihm wohl bei dir ist), 17 so nimm einen Pfriemen und bohre ihm durch sein Ohr an der Tür und laß ihn ewiglich dein Knecht sein. Mit deiner Magd sollst du auch also tun. 18 Und laß dich's nicht schwer dünken, daß du ihn frei losgibst, denn er hat dir als zwiefältiger Tagelöhner sechs Jahre gedient; so wird der HERR, dein Gott, dich segnen in allem, was du tust.

Heiligung der Erstgeburt

19 Alle Erstgeburt, die unter deinen Rindern und Schafen geboren wird, was ein Männlein ist, sollst du dem HERRN, deinem Gott, heiligen. Du sollst nicht ackern mit dem Erstling deiner Ochsen und nicht scheren die Erstlinge deiner Schafe. (2. Mose 13.2)
20 Vor dem HERRN, deinem Gott, sollst du sie essen jährlich an der Stätte, die der HERR erwählt, du und dein Haus. (5. Mose 14.23) 21 Wenn's aber einen Fehl hat, daß es hinkt oder blind ist, oder sonst irgend einen bösen Fehl, so sollst du es nicht opfern dem HERRN, deinem Gott; (3. Mose 22.20) 22 sondern in deinem Tor sollst du es essen, du seist unrein oder rein, wie man Reh und Hirsch ißt. (5. Mose 12.15) (5. Mose 12.22) 23 Allein daß du sein Blut nicht essest, sondern auf die Erde gießest wie Wasser. (3. Mose 3.17) (5. Mose 12.16) (5. Mose 12.23-24)

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2. Mose - Kapitel 35

1 Mose rief die ganze Gemeinschaft der Israeliten zusammen und sagte zu ihnen: "Folgendes hat Jahwe euch befohlen zu tun: 2 Sechs Tage sollt ihr arbeiten, aber der siebte Tag soll euch heilig sein. Da feiert ihr Sabbat für Jahwe. Wer an diesem Tag arbeitet, muss getötet werden. (2. Mose 20.8-11) (2. Mose 31.12) 3 Ihr dürft am Sabbat auch kein Herdfeuer anzünden, egal, wo ihr wohnt." 4 Weiter sagte Mose der ganzen Gemeinschaft der Israeliten: "Folgendes hat Jahwe euch befohlen: 5 Bringt Jahwe eine freiwillige Gabe aus eurem Besitz! Jeder, der es gern gibt, soll diese Opfergabe für Jahwe herbringen. Es kann Gold, Silber oder Bronze sein, (2. Mose 25.2) 6 blauer oder roter Purpur, Karmesinstoff, Leinen oder Ziegenhaar. 7 Ihr könnt rot gefärbte Felle von Schafböcken bringen, Tachasch-Häute und Akazienholz, 8 Öl für den Leuchter, wohlriechende Zutaten für das Salböl und die Weihrauchmischung, 9 dazu Edelsteine und Onyx zum Schmuck für das Efod und die Brusttasche. 10 Jeder kunstbegabte Handwerker soll kommen und alles anfertigen, was Jahwe befohlen hat: 11 die Wohnung, ihr Zeltdach und ihre Hülle, ihre Haken, Bretter, Riegel, Säulen und Sockel, (2. Mose 31.7-11) 12 die Bundeslade und ihre Stangen, die Deckplatte und den alles verhüllenden Vorhang; 13 den Tisch mit Stangen und Zubehör für die heiligen Brote; 14 den Leuchter mit seinen Lampen und allem Zubehör und das Öl für die Lampen; 15 auch den Räucheraltar mit seinen Stangen, das Salböl und die Weihrauchmischung und den Eingangsvorhang für das Zelt; 16 den Brandopferaltar mit seinem Gitter aus Bronze, seinen Stangen und allem Zubehör, das Wasserbecken und sein Gestell; 17 die Behänge für den Vorhof, die Säulen und ihre Sockel und den Vorhang für den Eingang zum Vorhof; 18 die Pflöcke für die Wohnung und den Vorhof mit den dazugehörigen Seilen; 19 die Kleider für den Dienst im Heiligtum, die heiligen Gewänder, die Aaron und seine Söhne beim Priesterdienst tragen sollen." 20 Da ging die versammelte Gemeinschaft der Israeliten von Mose weg. 21 Dann kamen alle wieder, die gern etwas geben wollten und die es aus innerem Antrieb taten. Sie brachten ein freiwilliges Opfer für Jahwe. Es war für die Arbeit am Zelt der Gottesbegegnung und den ganzen Dienst darin und für die heiligen Gewänder. (2. Mose 36.3) (1. Chronik 29.5) (1. Chronik 29.9) (2. Korinther 9.7) 22 Männer und Frauen brachten bereitwillig Spangen, Ohr- und Siegelringe, Halskettchen und goldene Schmucksachen. Jeder brachte das Gold hin- und herschwingend vor Jahwe. 23 Und jeder, bei dem sich blauer oder roter Purpur vorfand, Karmesinstoff, Leinen oder Ziegenhaar, rot gefärbte Felle von Schafböcken oder Tachasch-Häute, brachte es herbei. 24 Jeder, der Jahwe eine Opfergabe aus Silber oder Bronze geben wollte, brachte sie herbei; und jeder, bei dem sich Akazienholz vorfand, das für irgendetwas beim Bau gebraucht werden konnte, brachte es. 25 Alle begabten Frauen spannen in Handarbeit und brachten das Gesponnene: blauen und roten Purpur, Karmesinstoff und Leinen. 26 Und begabte Frauen, die sich dazu angespornt fühlten, spannen Ziegenhaar. 27 Die führenden Männer brachten Onyx und andere Edelsteine für das Efod und die Brusttasche, 28 außerdem Balsam, Öl für den Leuchter und Duftstoffe für das Salböl und die Weihrauchmischung. 29 Alle Männer und Frauen Israels, die gern zu dem Werk beitragen wollten, das Jahwe durch Mose angeordnet hatte, brachten Jahwe eine freiwillige Gabe. 30 Nun sagte Mose zu den Israeliten: "Seht, Jahwe hat Bezalel Ben-Uri, den Enkel von Hur aus dem Stamm Juda, berufen. 31 Er hat ihn mit dem Geist Gottes erfüllt, mit Weisheit und Verstand und kunsthandwerklichem Geschick. 32 Er kann Pläne entwerfen und danach Gegenstände aus Gold, Silber und Bronze anfertigen. 33 Er kann Edelsteine schneiden und einfassen, er versteht sich auf Holzschnitzerei und ist in jeder künstlerischen Technik erfahren. 34 Dazu hat Jahwe ihm und Oholiab Ben-Ahisamach aus dem Stamm Dan die Gabe geschenkt, andere zu unterweisen. 35 Beiden hat er die Fähigkeit gegeben, jeden Entwurf eines Kunsthandwerkers, Kunststickers oder Buntwirkers ausführen zu können, ob es um blauen und roten Purpur, Karmesinstoff oder Leinen geht, um Weberei oder Stickerei. Sie können alle möglichen Entwürfe machen und sie ausführen.