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5. Mose - Kapitel 12

Die von Gott erwählte Opferstätte

1 Das sind die Gebote und Rechte, die ihr halten sollt, daß ihr darnach tut in dem Lande, das der HERR, deiner Väter Gott, dir gegeben hat einzunehmen, solange ihr auf Erden lebt. 2 Verstört alle Orte, da die Heiden, die ihr vertreiben werdet, ihren Göttern gedient haben, es sei auf hohen Bergen, auf Hügeln oder unter grünen Bäumen, (5. Mose 7.5) (5. Mose 7.25) 3 und reißt um ihre Altäre und zerbrecht ihre Säulen und verbrennt mit Feuer ihre Haine, und die Bilder ihrer Götter zerschlagt, und vertilgt ihren Namen aus demselben Ort.

Ort und Wiese des Gottesdienstes

4 Ihr sollt dem HERRN, eurem Gott, nicht also tun;
5 sondern den Ort, den der HERR, euer Gott, erwählen wird aus allen euren Stämmen, daß er seinen Namen daselbst läßt wohnen, sollt ihr aufsuchen und dahin kommen 6 und eure Brandopfer und eure andern Opfer und eure Zehnten und eurer Hände Hebe und euer Gelübde und eure freiwilligen Opfer und die Erstgeburt eurer Rinder und Schafe dahin bringen. 7 Und sollt daselbst vor dem HERRN, eurem Gott, essen und fröhlich sein, ihr und euer Haus, über alles, was eure Hand vor sich bringt, darin dich der HERR, dein Gott, gesegnet hat. 8 Ihr sollt der keins tun, das wir heute allhier tun, ein jeglicher, was ihn recht dünkt. 9 Denn ihr seid bisher noch nicht zur Ruhe gekommen noch zu dem Erbteil, das dir der HERR, dein Gott, geben wird. 10 Ihr werdet aber über den Jordan gehen und in dem Lande wohnen, das euch der HERR, euer Gott, wird zum Erbe austeilen, und er wird euch Ruhe geben von allen euren Feinden um euch her, und ihr werdet sicher wohnen. (1. Könige 5.5) 11 Wenn nun der HERR, dein Gott, einen Ort erwählt, daß sein Name daselbst wohne, sollt ihr dahin bringen alles, was ich euch gebiete: eure Brandopfer, eure andern Opfer, eure Zehnten, eurer Hände Hebe und eure freien Gelübde, die ihr dem HERRN geloben werdet. 12 und sollt fröhlich sein vor dem HERRN, eurem Gott, ihr und eure Söhne und eure Töchter und eure Knechte und eure Mägde und die Leviten, die in euren Toren sind; denn sie haben kein Teil noch Erbe mit euch. (4. Mose 18.20) (4. Mose 18.24) 13 Hüte dich, daß du nicht deine Brandopfer opferst an allen Orten, die du siehst;
14 sondern an dem Ort, den der HERR erwählt in irgend einem deiner Stämme, da sollst du dein Brandopfer opfern und tun alles, was ich dir gebiete. 15 Doch magst du schlachten und Fleisch essen in allen deinen Toren, nach aller Lust deiner Seele, nach dem Segen des HERRN, deines Gottes, den er dir gegeben hat; beide, der Reine und der Unreine, mögen's essen, wie man Reh oder Hirsch ißt. (5. Mose 12.22) (5. Mose 14.5) 16 Nur das Blut sollst du nicht essen, sondern auf die Erde gießen wie Wasser. (3. Mose 3.17) 17 Du darfst aber nicht essen in deinen Toren vom Zehnten deines Getreides, deines Mostes, deines Öls noch von der Erstgeburt deiner Rinder, deiner Schafe, oder von irgend einem deiner Gelübde, die du gelobt hast, oder von deinem freiwilligen Opfer, oder von der Hebe deiner Hand; 18 sondern vor dem HERRN, deinem Gott, sollst du solches essen an dem Ort, den der HERR, dein Gott, erwählt, du und deine Söhne, deine Töchter, deine Knechte, deine Mägde und der Levit, der in deinem Tor ist, und sollst fröhlich sein vor dem HERRN, deinem Gott, über alles, was deine Hand vor sich bringt. (5. Mose 14.23) 19 Und hüte dich, daß du den Leviten nicht verläßt, solange du in deinem Lande lebst. (5. Mose 12.12) (5. Mose 14.27) 20 Wenn aber der HERR, dein Gott, deine Grenze erweitern wird, wie er dir verheißen hat, und du sprichst: Ich will Fleisch essen, weil deine Seele Fleisch zu essen gelüstet, so iß Fleisch nach aller Lust deiner Seele.
21 Ist aber die Stätte fern von dir, die der HERR, dein Gott, erwählt hat, daß er seinen Namen daselbst wohnen lasse, so schlachte von deinen Rindern oder Schafen, die dir der HERR gegeben hat, wie ich dir geboten habe, und iß es in deinen Toren nach aller Lust deiner Seele. 22 Wie man Reh oder Hirsch ißt, magst du es essen; beide, der Reine und der Unreine, mögen es zugleich essen. (5. Mose 12.15) 23 Allein merke, daß du das Blut nicht essest, denn das Blut ist die Seele; darum sollst du die Seele nicht mit dem Fleisch essen, (5. Mose 12.16) 24 sondern sollst es auf die Erde gießen wie Wasser. 25 Und sollst es darum nicht essen, daß dir's wohl gehe und deinen Kindern nach dir, weil du getan hast, was recht ist vor dem HERRN. 26 Aber wenn du etwas heiligen willst von dem Deinen oder geloben, so sollst du es aufladen und bringen an den Ort, den der HERR erwählt hat, 27 und dein Brandopfer mit Fleisch und Blut tun auf dem Altar des HERRN, deines Gottes. Das Blut deiner andern Opfer soll gegossen werden auf den Altar des HERRN, deines Gottes, und das Fleisch sollst du essen. (5. Mose 12.6) 28 Sieh zu, und höre alle diese Worte, die ich dir gebiete, auf daß dir's wohl gehe und deinen Kindern nach dir ewiglich, weil du getan hast, was recht und gefällig ist vor dem HERRN, deinem Gott. 29 Wenn der HERR, dein Gott, vor dir her die Heiden ausrottet, daß du hinkommst, ihr Land einzunehmen, und es eingenommen hast und darin wohnst,
30 so hüte dich, daß du nicht in den Strick fallest ihnen nach, nachdem sie vertilgt sind vor dir, und nicht fragst nach ihren Göttern und sprichst: Wie diese Völker haben ihren Göttern gedient, also will ich auch tun. (5. Mose 7.16) 31 Du sollst nicht also dem HERRN, deinem Gott, tun; denn sie haben ihren Göttern getan alles, was dem HERRN ein Greuel ist und was er haßt, denn sie haben auch ihre Söhne und Töchter mit Feuer verbrannt ihren Göttern.

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4. Mose - Kapitel 5

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Befiehl den Israeliten, dass sie alle aus dem Lager weisen, die an Aussatz oder Ausfluss leiden oder sich durch die Berührung einer Leiche unrein gemacht haben. (3. Mose 13.46) (3. Mose 15.2) 3 Das gilt für Männer und Frauen. Ihr sollt sie vor das Lager schicken, damit sie das Lager, in dem ich wohne, nicht verunreinigen." (4. Mose 12.14) (4. Mose 35.34) 4 Die Israeliten machten es so und wiesen die Betroffenen vor das Lager hinaus, wie Jahwe es Mose angewiesen hatte. 5 Jahwe befahl Mose, 6 den Israeliten zu sagen: "Wenn ein Mann oder eine Frau irgendeine Sünde begeht - so wie die Menschen sie begehen und dadurch Jahwe untreu werden - wird diese Person schuldig. (3. Mose 5.21) 7 Dann sollen sie ihre Sünde bekennen, die sie begangen haben. Dann soll man voll erstatten, was man schuldig ist, und noch ein Fünftel hinzufügen. Man soll es dem geben, an dem man schuldig geworden ist. 8 Gibt es aber keinen nahen Verwandten, dem man die Schuld zurückerstatten kann, dann gehört der erstattete Schuldbetrag Jahwe und fällt dem Priester zu, zusätzlich zu dem Schafbock, mit dem er Sühne für ihn erwirkt. 9 Und jede Abgabe von allen heiligen Gaben der Israeliten, die sie zum Priester bringen, soll diesem gehören. (4. Mose 18.8) 10 Jede heilige Gabe soll ihm gehören, was jemand dem Priester gibt, soll diesem gehören." 11 Jahwe befahl Mose, 12 den Israeliten zu sagen: "Wenn eine Ehefrau auf Abwege gerät und ihrem Mann untreu wird, 13 wenn sie also mit einem anderen Mann schläft und es bleibt ihrem Ehemann verborgen; sie bleibt unentdeckt, obwohl sie sich verunreinigt hat, es gibt keinen Zeugen und sie ist nicht ertappt worden; 14 und wenn dann ein Geist der Eifersucht über ihn kommt, dass er eifersüchtig auf seine Frau wird, weil sie sich wirklich verunreinigt hat, oder es kommt ein Geist der Eifersucht über ihn, dass er eifersüchtig auf seine Frau wird, obwohl sie sich nicht verunreinigt hat, 15 dann soll der Mann seine Frau zum Priester bringen und als Opfergabe für sie gut zwei Liter Gerstenmehl mitbringen. Er darf kein Öl darauf gießen und keinen Weihrauch darauf legen, denn es ist ein Eifersuchtsopfer, ein Erinnerungsopfer, das Schuld aufdeckt. 16 Der Priester soll die Frau herantreten lassen und vor Jahwe stellen. 17 Er soll ein Tongefäß mit geweihtem Wasser nehmen und Staub vom Boden der Wohnung hineinstreuen. (2. Mose 30.18) 18 Dann muss er die Frau vor Jahwe stellen. Er soll ihr das Haar auflösen und ihr das Erinnerungsopfer in die Hände legen, das Opfer der Eifersucht. Das bittere, fluchbringende Wasser soll der Priester in der Hand halten. 19 Dann soll er die Frau schwören lassen und zu ihr sagen: 'Wenn kein fremder Mann mit dir geschlafen hat und du deinen Mann nicht betrogen hast, dann bleibst du unversehrt von diesem bitteren, fluchbringenden Wasser. 20 Wenn du aber deinen Mann mit einem anderen betrogen hast, wenn du auf Abwege geraten bist und dich verunreinigt hast, wenn ein anderer als dein Mann mit dir geschlafen hat'- 21 jetzt soll der Priester die Frau den Fluch schwören lassen und zu ihr sagen - 'dann mache Jahwe dich zum Schwur- und Fluchwort in deinem Volk, indem Jahwe deine Hüfte einfallen und deinen Bauch anschwellen lässt. 22 Dieses fluchbringende Wasser soll in deine Eingeweide kommen, deinen Bauch anschwellen und deine Hüfte schwinden lassen.' Die Frau soll sprechen: 'Amen, Amen!' 23 Danach soll der Priester diese Flüche auf ein Blatt schreiben und sie im bitteren Wasser abwaschen. 24 Er soll die Frau das bittere, fluchbringende Wasser trinken lassen, damit dieses Fluchwasser in sie eindringt und ihr bittere Schmerzen bereitet. 25 Dann soll der Priester aus der Hand der Frau das Eifersuchtsopfer nehmen, es vor Jahwe hin und her schwingen und zum Altar bringen. 26 Von diesem Opfer soll er eine Handvoll zum Verbrennen nehmen und auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen. Danach soll er der Frau das Wasser zu trinken geben. 27 Wenn das geschehen ist, wird das Wasser in ihr wirken. Falls sie sich verunreinigt hat und ihrem Mann untreu geworden ist, wird das fluchbringende Wasser in sie eindringen und ihr bittere Schmerzen verursachen. Ihr Bauch wird anschwellen und ihre Hüfte einfallen. Die Frau wird zum Fluchwort in ihrem Volk werden. 28 Falls sich die Frau aber nicht verunreinigt hat und rein ist, wird sie unversehrt und fruchtbar bleiben." 29 Das ist das Eifersuchtsgesetz für eine Frau, die ihren Mann betrügt und sich verunreinigt, 30 oder wenn der Geist der Eifersucht über einen Mann kommt und er eifersüchtig auf seine Frau wird, soll er sie vor Jahwe bringen und der Priester soll mit ihr nach diesem Gesetz verfahren. 31 Der Mann wird von Schuld frei sein, die Frau aber muss ihre Schuld tragen.