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5. Mose - Kapitel 1

Rückblick auf die Wüstenwanderung vom Horeb bis Kadesch

1 Das sind die Worte die Mose redete zum ganzen Israel jenseit des Jordans in der Wüste, auf dem Gefilde gegen das Schilfmeer, zwischen Pharan und Tophel, Laban Hazeroth und Disahab. 2 Elf Tagereisen von Horeb, durch den Weg des Gebirges Seir, bis gen Kades-Barnea. 3 Und es geschah im vierzigsten Jahr, am ersten Tage des elften Monats, da redete Mose mit den Kindern Israel alles, wie ihm der HERR an sie geboten hatte, 4 nachdem er Sihon, den König der Amoriter, geschlagen hatte, der zu Hesbon wohnte, dazu Og, den König von Basan, der zu Astharoth und zu Edrei wohnte. (4. Mose 21.21) 5 Jenseit des Jordans, im Lande der Moabiter, fing an Mose auszulegen dies Gesetz und sprach: 6 Der HERR, unser Gott, redete mit uns am Berge Horeb und sprach: Ihr seid lang genug an diesem Berge gewesen; (4. Mose 10.11-12)
7 wendet euch und ziehet hin, daß ihr zu dem Gebirge der Amoriter kommt und zu allen ihren Nachbarn im Gefilde, auf Bergen und in Gründen, gegen Mittag und gegen die Anfurt des Meers, ins Land Kanaan und zum Berge Libanon, bis an das große Wasser Euphrat. 8 Siehe da, ich habe euch das Land, das vor euch liegt, gegeben; gehet hinein und nehmet es ein, das der HERR euren Vätern Abraham, Isaak und Jakob geschworen hat, daß er's ihnen und ihrem Samen nach ihnen geben wollte. 9 Da sprach ich zu derselben Zeit zu euch: Ich kann nicht allein ertragen; (2. Mose 18.18) (4. Mose 11.14)
10 denn der HERR, euer Gott, hat euch gemehrt, daß ihr heutigestages seid wie die Menge der Sterne am Himmel. (1. Mose 15.5) (5. Mose 10.22) 11 Der HERR, euer Väter Gott, mache euer noch viel tausend mehr und segne euch, wie er euch verheißen hat! 12 Wie kann ich allein solche Mühe und Last und Hader von euch ertragen? 13 Schafft her weise, verständige und erfahrene Leute unter euren Stämmen, die will ich über euch zu Häuptern setzen. 14 Da antwortetet ihr mir und spracht: Das ist ein gut Ding, davon du sagst, daß du tun willst. 15 Da nahm ich die Häupter eurer Stämme, weise und erfahrene Männer, und setzte sie über euch zu Häuptern über tausend, über hundert, über fünfzig und über zehn, und zu Amtleuten unter euren Stämmen, 16 und gebot euren Richtern zur selben Zeit und sprach: Verhört eure Brüder und richtet recht zwischen jedermann und seinem Bruder und dem Fremdlinge. (3. Mose 19.15) 17 Keine Person sollt ihr im Gericht ansehen, sondern sollt den Kleinen hören wie den Großen, und vor niemandes Person euch scheuen; denn das Gerichtamt ist Gottes. Wird aber euch eine Sache zu hart sein, die lasset an mich gelangen, daß ich sie höre. (2. Mose 21.6) (5. Mose 16.19) 18 Also gebot ich euch zu der Zeit alles, was ihr tun sollt. 19 Da zogen wir aus von Horeb und wandelten durch die ganze Wüste, die groß und grausam ist, wie ihr gesehen habt, auf der Straße zum Gebirge der Amoriter, wie uns der HERR, unser Gott, geboten hatte, und kamen bis gen Kades-Barnea. (4. Mose 20.1)
20 Da sprach ich zu euch: Ihr seid an das Gebirge der Amoriter gekommen, das uns der HERR, unser Gott, geben wird. 21 Siehe da das Land vor dir, das der HERR, dein Gott, dir gegeben hat; zieh hinauf und nimm's ein, wie der HERR, deiner Väter Gott, dir verheißen hat. Fürchte dich nicht und laß dir nicht grauen. (5. Mose 9.23) 22 Da kamt ihr alle zu mir und spracht: Laßt uns Männer vor uns hin senden, die uns das Land erkunden und uns wieder sagen, durch welchen Weg wir hineinziehen sollen und die Städte, da wir hineinkommen sollen. (4. Mose 13.2) 23 Das gefiel mir wohl, und ich nahm aus euch zwölf Männer, von jeglichem Stamm einen. 24 Da diese weggingen und hinaufzogen auf das Gebirge und an den Bach Eskol kamen, da besahen sie es
25 und nahmen Früchte des Landes mit sich und brachten sie herab zu uns und sagten uns wieder und sprachen: Das Land ist gut, das der HERR, unser Gott, uns gegeben hat. 26 Aber ihr wolltet nicht hinaufziehen und wurdet ungehorsam dem Munde des HERRN, eures Gottes, (4. Mose 14.1)
27 und murrtet in euren Hütten und spracht: Der HERR ist uns gram; darum hat er uns aus Ägyptenland geführt, daß er uns in der Amoriter Hände gebe, uns zu vertilgen. 28 Wo sollen wir hinauf? Unsre Brüder haben unser Herz verzagt gemacht und gesagt, das Volk sei größer und höher denn wir; die Städte seien groß und bis an den Himmel vermauert; dazu haben wir Enakiter daselbst gesehen. (5. Mose 9.1-2) 29 Ich sprach aber zu euch: Entsetzet euch nicht und fürchtet euch nicht vor ihnen. 30 Der HERR, euer Gott, zieht vor euch hin und wird für euch streiten, wie er mit euch getan hat in Ägypten vor euren Augen (2. Mose 14.14) (2. Mose 14.25) (Josua 10.14) 31 und in der Wüste, da du gesehen hast, wie dich der HERR, dein Gott, getragen hat, wie ein Mann seinen Sohn trägt, durch allen Weg, daher ihr gewandelt seid, bis ihr an diesen Ort kamt. (2. Mose 19.4) (5. Mose 8.5) 32 Aber das gilt nichts bei euch, daß ihr an den HERRN, euren Gott, hättet geglaubt, 33 der vor euch her ging, euch die Stätte zu weisen, wo ihr euch lagern solltet, des Nachts im Feuer, daß er euch den Weg zeigte, darin ihr gehen solltet, und des Tages in der Wolke. (2. Mose 13.21) 34 Als aber der HERR euer Geschrei hörte, ward er zornig und schwur und sprach:
35 Es soll keiner dieses bösen Geschlechts das gute Land sehen, das ich ihren Vätern zu geben geschworen habe; 36 außer Kaleb, dem Sohn Jephunnes, der soll es sehen, und ihm will ich geben das Land, darauf er getreten ist, und seinen Kindern, darum daß er treulich dem HERRN gefolgt ist. 37 Auch ward der HERR über mich zornig um euretwillen und sprach: Du sollst auch nicht hineinkommen. (4. Mose 20.12) 38 Aber Josua, der Sohn Nuns, der dein Diener ist, der soll hineinkommen. Denselben stärke; denn er soll Israel das Erbe austeilen. (4. Mose 34.17) 39 Und eure Kinder, davon ihr sagtet, sie würden ein Raub werden, und eure Söhne, die heutigestages weder Gutes noch Böses verstehen, die sollen hineinkommen; denselben will ich's geben, und sie sollen's einnehmen. 40 Ihr aber wendet euch und ziehet nach der Wüste den Weg zum Schilfmeer. 41 Da antwortetet ihr und spracht zu mir: Wir haben an dem HERRN gesündigt; wir wollen hinauf und streiten, wie uns der HERR, unser Gott, geboten hat. Da ihr euch nun rüstetet, ein jeglicher mit seinen Waffen, und wart an dem, daß ihr hinaufzöget aufs Gebirge,
42 sprach der HERR zu mir: Sage ihnen, daß sie nicht hinaufziehen, auch nicht streiten, denn ich bin nicht unter euch, auf daß ihr nicht geschlagen werdet von euren Feinden. 43 Da ich euch das sagte, gehorchtet ihr nicht und wurdet ungehorsam dem Munde des HERRN und wart vermessen und zoget hinauf aufs Gebirge. 44 Da zogen die Amoriter aus, die auf dem Gebirge wohnten, euch entgegen, und jagten euch, wie die Bienen tun, und schlugen euch zu Seir bis gen Horma. 45 Da ihr nun wiederkamt und weintet vor dem HERRN, wollte der HERR eure Stimme nicht hören und neigte seine Ohren nicht zu euch. 46 Also bliebet ihr in Kades eine lange Zeit.

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3. Mose - Kapitel 25

Das Sabbatjahr

1 Und der HERR redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land dem HERRN einen Sabbat feiern. 3 Sechs Jahre lang sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre lang deine Reben beschneiden und ihre Früchte einsammeln. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebenten Jahr soll das Land seinen Ruhesabbat haben, den Sabbat des HERRN, da du dein Feld nicht besäen, noch deine Reben beschneiden sollst. 5 Auch was nach deiner Ernte von sich selber wächst, sollst du nicht ernten; und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht ablesen, weil es ein Sabbatjahr des Landes ist. 6 Und dieser Landessabbat soll euch Nahrung bringen, dir und deinen Knechten und deiner Magd, deinem Taglöhner, deinen Beisaßen und deinem Fremdling bei dir; 7 deinem Vieh und den Tieren in deinem Lande soll sein ganzer Ertrag zur Speise dienen.

Das Jubeljahr (Halljahr)

8 Und du sollst dir sieben solche Sabbatjahre abzählen, daß siebenmal sieben Jahre gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre beträgt neunundvierzig Jahre. 9 Da sollst du den Schall der Posaune ertönen lassen am zehnten Tage des siebenten Monats; am Tage der Versöhnung sollt ihr den Schall durch euer ganzes Land ergehen lassen. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen, denn es ist das Jubeljahr. Da soll ein jeder bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Denn das fünfzigste ist das Jubeljahr. Ihr sollt nicht säen, auch nicht ernten, was von sich selber wächst, auch den unbeschnittenen Weinstock nicht ablesen. 12 Denn das Jubeljahr soll unter euch heilig sein; vom Feld weg dürft ihr essen, was es trägt. 13 In diesem Jubeljahr soll jedermann wieder zu seinem Besitztum kommen. 14 Wenn du nun deinem Nächsten etwas verkaufst oder demselben etwas abkaufst, so soll keiner seinen Bruder übervorteilen; (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre, nach dem Jubeljahr sollst du es von ihm kaufen; und nach der Zahl des jährlichen Ertrages soll er es dir verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kaufpreis steigern, und nach der geringen Anzahl der Jahre sollst du den Kaufpreis verringern; denn eine bestimmte Anzahl von Ernten verkauft er dir. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten; sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich, der HERR, bin euer Gott! 18 Darum haltet meine Satzungen und beobachtet meine Rechte, daß ihr sie tut; so sollst du sicher wohnen im Lande, (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 und das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr genug zu essen habt und sicher darin wohnt. 20 Und wenn ihr sagen würdet: Was sollen wir im siebenten Jahre essen? Denn wir säen nicht und sammeln auch keine Früchte ein! 21 so will ich im sechsten Jahr meinem Segen gebieten, daß es euch Früchte für drei Jahre liefern soll; (5. Mose 28.8) 22 daß, wenn ihr im achten Jahre säet, ihr noch von den alten Früchten esset bis in das neunte Jahr; daß ihr von dem Alten esset bis wieder neue Früchte kommen. 23 Ihr sollt das Land nicht als unablöslich verkaufen; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Beisaßen. (Psalm 39.13) 24 Und ihr sollt im ganzen Lande eurer Besitzung die Wiedereinlösung des Landes zulassen.

Das Lösungsrecht für Landbesitz und für Knechte und Mägde

25 Wenn dein Bruder verarmt und dir etwas von seiner Habe verkauft, so soll derjenige als Löser für ihn eintreten, der sein nächster Verwandter ist; derselbe soll lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4) 26 Wenn aber jemand keinen Löser hat, kann aber mit seiner Hand so viel zuwege bringen, als zur Wiedereinlösung nötig ist, 27 so soll er die Jahre, die seit dem Verkauf verflossen sind, abrechnen und für den Rest den Käufer entschädigen, damit er selbst wieder zu seiner Habe komme. 28 Vermag er ihn aber nicht zu entschädigen, so soll das, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Jubeljahr; alsdann soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft innerhalb der Stadtmauern, der hat zur Wiedereinlösung Frist bis zur Vollendung des Verkaufsjahres. Ein Jahr lang besteht für ihn das Rückkaufsrecht. 30 Wenn es aber nicht gelöst wird bis zum Ablauf eines vollen Jahres, so sollen der Käufer und seine Nachkommen dasselbe Haus innerhalb der Stadtmauern als unablöslich behalten; es soll im Jubeljahr nicht frei ausgehen. 31 Dagegen sind die Häuser in den Dörfern ohne Ringmauern dem Ackerland gleich zu rechnen; sie sind ablösbar und sollen im Jubeljahr frei ausgehen. 32 Was aber die Levitenstädte anbetrifft, die Häuser in den Städten ihres Besitztums, so haben die Leviten das ewige Einlösungsrecht. (4. Mose 35.1) 33 Und wenn jemand etwas von den Leviten erwirbt, so geht das verkaufte Haus in der Stadt seines Besitztums im Jubeljahr frei aus; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Besitztum unter den Kindern Israel; 34 und die Weideplätze bei ihren Städten dürfen nicht verkauft werden, denn sie sind ihr ewiges Eigentum. 35 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und sich nicht mehr zu halten vermag, so sollst du ihm Hilfe leisten, er sei ein Fremdling oder Beisaße, daß er bei dir leben kann. 36 Du sollst keinen Zins noch Wucher von ihm nehmen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott, daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Du sollst ihm dein Geld nicht auf Zins, noch deine Speise um Wucherpreise geben. 38 Ich, der HERR, bin euer Gott, der ich euch aus Ägyptenland geführt habe, daß ich euch das Land Kanaan gebe und euer Gott sei. 39 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und dir sich selbst verkauft, sollst du ihn im Dienst nicht als einen leibeigenen Knecht halten; (2. Mose 21.2) 40 als Taglöhner und Beisaße soll er bei dir gelten und dir bis zum Jubeljahr dienen. 41 Alsdann soll er frei von dir ausgehen, und seine Kinder mit ihm, und soll wieder zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe kommen. 42 Denn auch sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Darum soll man sie nicht wie Sklaven verkaufen! 43 Du sollst nicht mit Strenge über ihn herrschen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind. 45 Ihr könnt sie auch kaufen von den Kindern der Beisaßen, die sich bei euch aufhalten, und von ihren Geschlechtern bei euch, die in eurem Lande geboren sind; dieselben sollt ihr zu eigen haben, 46 und sollst sie vererben auf eure Kinder nach euch zum leibeigenen Besitz, daß sie euch ewiglich dienen. Aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht, einer über den andern, mit Strenge herrschen! 47 Wenn die Hand eines Fremdlings oder Beisaßen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling, welcher ein Beisaße bei dir ist, oder einem Abkömmling von seinem Stamm verkauft, 48 so soll er, nachdem er sich verkauft hat, das Loskaufsrecht behalten; einer von seinen Brüdern soll ihn lösen; 49 oder sein Vetter oder seines Vetters Sohn mag ihn lösen, oder sonst sein nächster Blutsverwandter aus seinem Geschlecht kann ihn lösen; oder wenn seine Hand so viel erwirbt, so soll er sich selbst lösen. 50 Er soll aber mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahr. Und der Preis seines Verkaufs soll nach der Zahl der Jahre berechnet werden, und er soll diese Zeit wie ein Taglöhner bei ihm sein. 51 Sind noch viele Jahre übrig, so soll er dementsprechend von dem Kaufpreis als Lösegeld zurückerstatten; 52 sind aber wenig Jahre übrig bis zum Jubeljahr, so soll er darauf Rücksicht nehmen; nach der Zahl der Jahre soll er sein Lösegeld bezahlen. 53 Wie ein Taglöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er aber soll nicht mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Löst er sich aber nicht auf einem dieser Wege, so soll er im Jubeljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm; 55 denn die Kinder Israel sind mir dienstbar; sie sind meine Knechte, die ich aus Ägypten geführt habe, ich, der HERR, euer Gott.