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5. Mose - Kapitel 1

Rückblick auf die Wüstenwanderung vom Horeb bis Kadesch

1 Das sind die Worte die Mose redete zum ganzen Israel jenseit des Jordans in der Wüste, auf dem Gefilde gegen das Schilfmeer, zwischen Pharan und Tophel, Laban Hazeroth und Disahab. 2 Elf Tagereisen von Horeb, durch den Weg des Gebirges Seir, bis gen Kades-Barnea. 3 Und es geschah im vierzigsten Jahr, am ersten Tage des elften Monats, da redete Mose mit den Kindern Israel alles, wie ihm der HERR an sie geboten hatte, 4 nachdem er Sihon, den König der Amoriter, geschlagen hatte, der zu Hesbon wohnte, dazu Og, den König von Basan, der zu Astharoth und zu Edrei wohnte. (4. Mose 21.21) 5 Jenseit des Jordans, im Lande der Moabiter, fing an Mose auszulegen dies Gesetz und sprach: 6 Der HERR, unser Gott, redete mit uns am Berge Horeb und sprach: Ihr seid lang genug an diesem Berge gewesen; (4. Mose 10.11-12)
7 wendet euch und ziehet hin, daß ihr zu dem Gebirge der Amoriter kommt und zu allen ihren Nachbarn im Gefilde, auf Bergen und in Gründen, gegen Mittag und gegen die Anfurt des Meers, ins Land Kanaan und zum Berge Libanon, bis an das große Wasser Euphrat. 8 Siehe da, ich habe euch das Land, das vor euch liegt, gegeben; gehet hinein und nehmet es ein, das der HERR euren Vätern Abraham, Isaak und Jakob geschworen hat, daß er's ihnen und ihrem Samen nach ihnen geben wollte. 9 Da sprach ich zu derselben Zeit zu euch: Ich kann nicht allein ertragen; (2. Mose 18.18) (4. Mose 11.14)
10 denn der HERR, euer Gott, hat euch gemehrt, daß ihr heutigestages seid wie die Menge der Sterne am Himmel. (1. Mose 15.5) (5. Mose 10.22) 11 Der HERR, euer Väter Gott, mache euer noch viel tausend mehr und segne euch, wie er euch verheißen hat! 12 Wie kann ich allein solche Mühe und Last und Hader von euch ertragen? 13 Schafft her weise, verständige und erfahrene Leute unter euren Stämmen, die will ich über euch zu Häuptern setzen. 14 Da antwortetet ihr mir und spracht: Das ist ein gut Ding, davon du sagst, daß du tun willst. 15 Da nahm ich die Häupter eurer Stämme, weise und erfahrene Männer, und setzte sie über euch zu Häuptern über tausend, über hundert, über fünfzig und über zehn, und zu Amtleuten unter euren Stämmen, 16 und gebot euren Richtern zur selben Zeit und sprach: Verhört eure Brüder und richtet recht zwischen jedermann und seinem Bruder und dem Fremdlinge. (3. Mose 19.15) 17 Keine Person sollt ihr im Gericht ansehen, sondern sollt den Kleinen hören wie den Großen, und vor niemandes Person euch scheuen; denn das Gerichtamt ist Gottes. Wird aber euch eine Sache zu hart sein, die lasset an mich gelangen, daß ich sie höre. (2. Mose 21.6) (5. Mose 16.19) 18 Also gebot ich euch zu der Zeit alles, was ihr tun sollt. 19 Da zogen wir aus von Horeb und wandelten durch die ganze Wüste, die groß und grausam ist, wie ihr gesehen habt, auf der Straße zum Gebirge der Amoriter, wie uns der HERR, unser Gott, geboten hatte, und kamen bis gen Kades-Barnea. (4. Mose 20.1)
20 Da sprach ich zu euch: Ihr seid an das Gebirge der Amoriter gekommen, das uns der HERR, unser Gott, geben wird. 21 Siehe da das Land vor dir, das der HERR, dein Gott, dir gegeben hat; zieh hinauf und nimm's ein, wie der HERR, deiner Väter Gott, dir verheißen hat. Fürchte dich nicht und laß dir nicht grauen. (5. Mose 9.23) 22 Da kamt ihr alle zu mir und spracht: Laßt uns Männer vor uns hin senden, die uns das Land erkunden und uns wieder sagen, durch welchen Weg wir hineinziehen sollen und die Städte, da wir hineinkommen sollen. (4. Mose 13.2) 23 Das gefiel mir wohl, und ich nahm aus euch zwölf Männer, von jeglichem Stamm einen. 24 Da diese weggingen und hinaufzogen auf das Gebirge und an den Bach Eskol kamen, da besahen sie es
25 und nahmen Früchte des Landes mit sich und brachten sie herab zu uns und sagten uns wieder und sprachen: Das Land ist gut, das der HERR, unser Gott, uns gegeben hat. 26 Aber ihr wolltet nicht hinaufziehen und wurdet ungehorsam dem Munde des HERRN, eures Gottes, (4. Mose 14.1)
27 und murrtet in euren Hütten und spracht: Der HERR ist uns gram; darum hat er uns aus Ägyptenland geführt, daß er uns in der Amoriter Hände gebe, uns zu vertilgen. 28 Wo sollen wir hinauf? Unsre Brüder haben unser Herz verzagt gemacht und gesagt, das Volk sei größer und höher denn wir; die Städte seien groß und bis an den Himmel vermauert; dazu haben wir Enakiter daselbst gesehen. (5. Mose 9.1-2) 29 Ich sprach aber zu euch: Entsetzet euch nicht und fürchtet euch nicht vor ihnen. 30 Der HERR, euer Gott, zieht vor euch hin und wird für euch streiten, wie er mit euch getan hat in Ägypten vor euren Augen (2. Mose 14.14) (2. Mose 14.25) (Josua 10.14) 31 und in der Wüste, da du gesehen hast, wie dich der HERR, dein Gott, getragen hat, wie ein Mann seinen Sohn trägt, durch allen Weg, daher ihr gewandelt seid, bis ihr an diesen Ort kamt. (2. Mose 19.4) (5. Mose 8.5) 32 Aber das gilt nichts bei euch, daß ihr an den HERRN, euren Gott, hättet geglaubt, 33 der vor euch her ging, euch die Stätte zu weisen, wo ihr euch lagern solltet, des Nachts im Feuer, daß er euch den Weg zeigte, darin ihr gehen solltet, und des Tages in der Wolke. (2. Mose 13.21) 34 Als aber der HERR euer Geschrei hörte, ward er zornig und schwur und sprach:
35 Es soll keiner dieses bösen Geschlechts das gute Land sehen, das ich ihren Vätern zu geben geschworen habe; 36 außer Kaleb, dem Sohn Jephunnes, der soll es sehen, und ihm will ich geben das Land, darauf er getreten ist, und seinen Kindern, darum daß er treulich dem HERRN gefolgt ist. 37 Auch ward der HERR über mich zornig um euretwillen und sprach: Du sollst auch nicht hineinkommen. (4. Mose 20.12) 38 Aber Josua, der Sohn Nuns, der dein Diener ist, der soll hineinkommen. Denselben stärke; denn er soll Israel das Erbe austeilen. (4. Mose 34.17) 39 Und eure Kinder, davon ihr sagtet, sie würden ein Raub werden, und eure Söhne, die heutigestages weder Gutes noch Böses verstehen, die sollen hineinkommen; denselben will ich's geben, und sie sollen's einnehmen. 40 Ihr aber wendet euch und ziehet nach der Wüste den Weg zum Schilfmeer. 41 Da antwortetet ihr und spracht zu mir: Wir haben an dem HERRN gesündigt; wir wollen hinauf und streiten, wie uns der HERR, unser Gott, geboten hat. Da ihr euch nun rüstetet, ein jeglicher mit seinen Waffen, und wart an dem, daß ihr hinaufzöget aufs Gebirge,
42 sprach der HERR zu mir: Sage ihnen, daß sie nicht hinaufziehen, auch nicht streiten, denn ich bin nicht unter euch, auf daß ihr nicht geschlagen werdet von euren Feinden. 43 Da ich euch das sagte, gehorchtet ihr nicht und wurdet ungehorsam dem Munde des HERRN und wart vermessen und zoget hinauf aufs Gebirge. 44 Da zogen die Amoriter aus, die auf dem Gebirge wohnten, euch entgegen, und jagten euch, wie die Bienen tun, und schlugen euch zu Seir bis gen Horma. 45 Da ihr nun wiederkamt und weintet vor dem HERRN, wollte der HERR eure Stimme nicht hören und neigte seine Ohren nicht zu euch. 46 Also bliebet ihr in Kades eine lange Zeit.

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3. Mose - Kapitel 13

Das Gesetz über den Aussatz

1 Und der HERR redete zu Mose und Aaron und sprach: (5. Mose 24.8) 2 Wenn sich bei einem Menschen an der Haut seines Fleisches eine Geschwulst oder ein Schorf oder ein weißer Fleck zeigt, als wollte sich ein Aussatz bilden an der Haut des Fleisches, so soll man ihn zum Priester Aaron oder zu einem seiner Söhne unter den Priestern führen. 3 Und wenn der Priester das Mal an der Haut seines Fleisches besieht und findet, daß die Haare im Mal weiß geworden sind, und daß das Mal tieferliegend erscheint als die Haut seines Fleisches, so ist es der Aussatz; sobald der Priester das sieht, soll er ihn für unrein erklären! (3. Mose 14.37) 4 Wenn aber der Fleck auf der Haut seines Fleisches weiß ist und nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut des Fleisches und seine Haare nicht weiß geworden sind, so soll der Priester das Mal sieben Tage lang einschließen, 5 und am siebenten Tag soll er es besichtigen. Ist das Mal gleich geblieben wie zuvor und hat nicht weitergefressen an der Haut, so soll es der Priester abermal sieben Tage lang einschließen. 6 Und wenn ihn der Priester am siebenten Tage nochmals besieht und findet, daß das Mal blässer ist und nicht weitergefressen hat an der Haut, so soll ihn der Priester für rein erklären, denn es ist ein Ausschlag; und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein. 7 Wenn aber der Ausschlag weiter um sich greift an der Haut, nachdem er vom Priester besehen worden ist zu seiner Reinigung, so soll er sich dem Priester nochmals zeigen. 8 Wenn dann der Priester sieht, daß der Ausschlag an der Haut weiter um sich gegriffen hat, so soll ihn der Priester für unrein erklären; denn es ist ein Aussatz. 9 Zeigt sich ein Aussatzmal an einem Menschen, so soll man ihn zum Priester bringen; 10 sieht dieser an der Haut eine weiße Geschwulst und daß die Haare weiß geworden sind und daß rohes Fleisch in der Geschwulst ist, 11 so ist es ein alter Aussatz in der Haut seines Fleisches; darum soll ihn der Priester für unrein erklären und nicht einschließen; denn er ist schon unrein. 12 Wenn aber der Aussatz an der Haut ausbricht und die ganze Haut des Betroffenen vom Kopf bis zu den Füßen bedeckt, soweit der Priester sehen kann, 13 und der Priester sieht, daß der Aussatz das ganze Fleisch bedeckt, so soll er den Betroffenen für rein erklären, weil er ganz weiß geworden ist; dann ist er rein. 14 Sobald sich aber rohes Fleisch an ihm zeigt, so ist er unrein. 15 Und wenn der Priester das rohe Fleisch sieht, soll er ihn für unrein erklären; denn das rohe Fleisch ist unrein; es ist der Aussatz. 16 Verwandelt sich aber das rohe Fleisch wieder und wird weiß, so soll er zum Priester kommen. 17 Und wenn der Priester bei der Besichtigung findet, daß das Mal weiß geworden ist, so soll er den Betroffenen für rein erklären, denn er ist rein. 18 Wenn in jemandes Fleisch an der Haut ein Geschwür entsteht und wieder heilt, 19 es bildet sich aber an der Stelle des Geschwürs eine weiße Geschwulst oder ein weiß-rötlicher Fleck, so soll er sich dem Priester zeigen. 20 Sieht aber der Priester, daß es tieferliegend erscheint als die übrige Haut und daß das Haar weiß geworden ist, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal in dem Geschwür ausgebrochen. 21 Sieht aber der Priester, daß die Haare nicht weiß sind, und daß es nicht tieferliegend ist als die übrige Haut, sondern blässer, so soll er ihn sieben Tage lang einschließen. 22 Greift es weiter um sich an der Haut, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 23 Bleibt aber der weiße Fleck stehen und frißt nicht weiter, so ist es die Narbe des Geschwürs, und der Priester soll ihn für rein erklären. (3. Mose 13.28) 24 Wenn jemandes Fleisch an der Haut eine Brandwunde erhält, und es bildet sich in der Brandwunde ein weißrötlicher oder weißer Fleck; 25 und wenn der Priester es besieht und findet, daß das Haar weiß geworden ist an dem Fleck und daß er tieferliegend erscheint als die übrige Haut, so ist ein Aussatz in der Brandwunde entstanden; darum soll ihn der Priester für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 26 Sieht aber der Priester, daß die Haare an dem Fleck nicht weiß geworden sind und daß er nicht tieferliegend ist als die übrige Haut, so soll er ihn sieben Tage lang einschließen. 27 Und am siebenten Tage soll er ihn besichten; hat es weitergefressen an der Haut, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 28 Ist aber der Fleck stehengeblieben und hat nicht weitergefressen an der Haut, so ist es eine Geschwulst des Brandmals, und der Priester soll ihn für rein erklären; denn es ist die Narbe des Brandmals. (3. Mose 13.23) 29 Wenn ein Mann oder ein Weib auf dem Haupt oder am Bart ein Mal hat, 30 und der Priester das Mal besieht und findet, daß es tieferliegend erscheint als die übrige Haut, und das Haar daselbst goldgelb und dünn ist, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist der Grind, ein Aussatz am Haupt oder am Bart. 31 Sieht aber der Priester, daß der Grind nicht tieferliegend erscheint als die Haut, und daß das Haar nicht goldgelb ist, so soll er den, der das Mal hat, sieben Tage lang einschließen. 32 Und wenn er das Mal am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat, und kein goldgelbes Haar da ist, und der Grind nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut, 33 so soll er sich scheren lassen, und der Priester soll den Grindigen abermal sieben Tage lang einschließen. 34 Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind in der Haut nicht weitergefressen hat und nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut, so soll ihn der Priester für rein erklären, und er soll seine Kleider waschen; denn er ist rein. 35 Frißt aber der Grind weiter an der Haut, nach seiner Reinigung, 36 und der Priester besieht ihn und findet, daß der Grind an der Haut weitergefressen hat, so soll er nicht mehr darnach fragen, ob die Haare goldgelb seien; denn er ist unrein. 37 Ist aber das Aussehen des Grindes gleich geblieben und schwarzes Haar darin gewachsen, so ist der Grind geheilt, und er ist rein; darum soll ihn der Priester für rein erklären. 38 Wenn sich bei einem Manne oder einem Weibe an der Haut ihres Fleisches weiße Flecken zeigen, 39 und der Priester sieht nach und findet in der Haut ihres Fleisches blasse weiße Flecken, so ist es ein Ausschlag, der an der Haut ausgebrochen ist, und der Betreffende ist rein. 40 Wenn einem Mann die Haupthaare ausfallen, daß er hinten kahl wird, der ist rein. 41 Fallen sie ihm vorn am Haupt aus, daß er vorn eine Glatze hat, so ist er rein. 42 Entsteht aber an der hintern oder vordern Glatze ein weißrötliches Mal, so ist ihm ein Aussatz ausgebrochen an seiner hintern oder vordern Glatze. 43 Darum soll ihn der Priester besehen, und wenn er findet, daß die Geschwulst des Males an seiner Hinter oder Vorderglatze weißrötlich ist, und wie ein Aussatz an der Haut des Fleisches anzusehen ist, 44 so ist er ein aussätziger Mann und unrein, und der Priester soll ihn für unrein erklären wegen des Mals auf seinem Kopf. 45 Es soll aber der Aussätzige, der ein Mal an sich hat, in zerrissenen Kleidern einhergehen, mit entblößtem Haupt und verhüllten Lippen, und er soll ausrufen: Unrein, unrein! 46 Solange das Mal an ihm ist, soll er unrein bleiben, denn er ist unrein; er soll abgesondert wohnen und außerhalb des Lagers seine Wohnung haben. (4. Mose 5.3)

Über den Aussatz von Kleidern

47 Wenn an einem Kleide ein Aussatzmal ist, es sei wollen oder leinen; 48 am Zettel oder am Eintrag, es sei leinen oder wollen, oder an einem Fell, oder an irgend etwas, das aus Fellen gemacht wird; 49 und wenn das Mal grünlich oder rötlich ist am Kleid oder am Fell, oder am Zettel oder am Eintrag, oder an irgend etwas, das von Fellen gemacht wird, so ist es gewiß ein Aussatzmal. Darum soll es der Priester besehen. 50 Und wenn er das Mal besehen hat, soll er es sieben Tage lang einschließen. 51 Und wenn er am siebenten Tage sieht, daß das Mal weitergefressen hat am Kleid, am Zettel oder am Eintrag, am Fell oder an irgend etwas, das man aus Fellen macht, so ist es ein fressendes Aussatzmal und der Gegenstand ist unrein; 52 und er soll das Kleid verbrennen, oder den Zettel oder Eintrag, es sei wollen oder leinen, oder allerlei Fellwerk, darin ein solches Mal ist; denn es ist ein fressender Aussatz, und man soll es mit Feuer verbrennen. 53 Sieht aber der Priester, daß das Mal nicht weitergefressen hat am Kleid oder am Zettel oder am Eintrag, oder an allerlei Fellwerk, 54 so soll er gebieten, daß man den Gegenstand, an welchem das Mal ist, wasche, und er soll es weitere sieben Tage lang einschließen. 55 Und wenn der Priester sieht, nachdem das Mal gewaschen ist, daß das Mal seine Farbe nicht verändert und auch nicht weitergefressen hat, so ist es unrein; du sollst es mit Feuer verbrennen; es ist eine eingefressene Vertiefung an der hintern und vordern Seite. 56 Wenn aber der Priester sieht, daß das Mal, nachdem es gewaschen worden, verblaßt ist, so soll er es abreißen vom Kleid, vom Fell, vom Zettel oder vom Eintrag. 57 Wird es aber noch gesehen am Kleid, am Zettel, am Eintrag oder an allerlei Fellwerk, so ist es ein ausbrechender Aussatz; und du sollst den Gegenstand, an welchem ein solches Mal ist, mit Feuer verbrennen. 58 Das Kleid aber oder den Zettel oder den Eintrag oder allerlei Fellwerk, das gewaschen und wovon das Mal entfernt ist, soll man nochmals waschen, so ist es rein. 59 Das ist das Gesetz über das Aussatzmal an Kleidern, sie seien wollen oder leinen, am Zettel und am Eintrag und an allerlei Fellwerk, wonach sie für rein oder unrein zu erklären sind.