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4. Mose - Kapitel 9

Vorschriften für die Passafeier

1 Und der HERR redete mit Mose in der Wüste Sinai im zweiten Jahr, nachdem sie aus Ägyptenland gezogen waren, im ersten Monat, und sprach: 2 Laß die Kinder Israel Passah halten zu seiner Zeit, (2. Mose 12.3) (3. Mose 23.5) 3 am vierzehnten Tage dieses Monats gegen Abend; zu seiner Zeit sollen sie es halten nach aller seiner Satzung und seinem Recht. 4 Und Mose redete mit den Kindern Israel, daß sie das Passah hielten.
5 Und sie hielten Passah am vierzehnten Tage des ersten Monats gegen Abend in der Wüste Sinai; alles, wie der HERR dem Mose geboten hatte, so taten die Kinder Israel. 6 Da waren etliche Männer unrein geworden an einem toten Menschen, daß sie nicht konnten Passah halten des Tages. Die traten vor Mose und Aaron desselben Tages (4. Mose 19.11)
7 und sprachen zu ihm: Wir sind unrein geworden an einem toten Menschen; warum sollen wir geringer sein, daß wir unsere Gabe dem HERRN nicht bringen dürfen zu seiner Zeit unter den Kindern Israel? 8 Mose sprach zu ihnen: Harret, ich will hören, was euch der HERR gebietet. 9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Sage den Kinder Israel und sprich: Wenn jemand unrein an einem Toten oder ferne über Feld ist, unter euch oder unter euren Nachkommen, der soll dennoch dem HERRN Passah halten, 11 aber im zweiten Monat, am vierzehnten Tage gegen Abend, und soll's neben ungesäuertem Brot und bitteren Kräutern essen, 12 und sie sollen nichts davon übriglassen, bis morgen, auch kein Bein daran zerbrechen und sollen's nach aller Weise des Passah halten. 13 Wer aber rein und nicht über Feld ist und läßt es anstehen, das Passah zu halten, des Seele soll ausgerottet werden von seinem Volk, darum daß er seine Gabe dem HERRN nicht gebracht hat zu seiner Zeit; er soll seine Sünde tragen. 14 Und wenn ein Fremdling bei euch wohnt und auch dem HERRN Passah hält, der soll's halten nach der Satzung und dem Recht des Passah. Diese Satzung soll euch gleich sein, dem Fremden wie des Landes Einheimischen.

Die Wolken- und Feuersäule über der Stiftshütte

15 Und des Tages, da die Wohnung aufgerichtet ward, bedeckte sie eine Wolke auf der Hütte des Zeugnisses; und des Abends bis an den Morgen war über der Wohnung eine Gestalt des Feuers. (2. Mose 40.34-38)
16 Also geschah's immerdar, daß die Wolke sie bedeckte, und des Nachts die Gestalt des Feuers. 17 Und so oft sich die Wolke aufhob von der Hütte, so zogen die Kinder Israel; und an welchem Ort die Wolke blieb, da lagerten sich die Kinder Israel. 18 Nach dem Wort des HERRN zogen die Kinder Israel, und nach seinem Wort lagerten sie sich. Solange die Wolke auf der Wohnung blieb, so lange lagen sie still. 19 Und wenn die Wolke viele Tage verzog auf der Wohnung, so taten die Kinder Israel nach dem Gebot des HERRN und zogen nicht. 20 Und wenn's war, daß die Wolke auf der Wohnung nur etliche Tage blieb, so lagerten sie sich nach dem Wort des HERRN und zogen nach dem Wort des HERRN. 21 Wenn die Wolke da war von Abend bis an den Morgen und sich dann erhob, so zogen sie; oder wenn sie sich des Tages oder des Nachts erhob, so zogen sie auch. 22 Wenn sie aber zwei Tage oder einen Monat oder länger auf der Wohnung blieb, so lagen die Kinder Israel und zogen nicht; und wenn sie sich dann erhob, so zogen sie. 23 Denn nach des HERRN Mund lagen sie, und nach des HERRN Mund zogen sie, daß sie täten, wie der HERR gebot, nach des HERRN Wort durch Mose.

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3. Mose - Kapitel 2

1 Wenn jemand Jahwe ein Speisopfer bringen möchte, dann soll es aus Feinmehl bestehen, auf das er Öl gießen und Weihrauch legen muss. 2 Er soll es zu den Priestern aus der Nachkommenschaft Aarons bringen. Dann nehme er eine Handvoll von dem mit Öl durchtränkten Mehl und dem Weihrauch und der Priester verbrenne diesen Teil der Gabe auf dem Altar. Es ist ein Feueropfer, dessen Geruch Jahwe befriedigt. 3 Der Rest der Gabe fällt den Priestern aus der Nachkommenschaft Aarons zu. Es ist etwas Höchstheiliges, weil es von den Feueropfern Jahwes stammt. 4 Wenn du ein Ofengebäck als Speisopfer bringen willst, dann soll es aus Feinmehl sein und ohne Sauerteig zubereitet werden, entweder ein Lochbrot mit Öl angefeuchtet oder ein Fladenbrot, das mit Öl bestrichen ist. 5 Wenn deine Opfergabe auf einer Eisenplatte gebacken wurde, soll sie ohne Sauerteig aus Feinmehl und mit Öl vermengt zubereitet sein. 6 Du sollst sie in Stücke zerbrechen und Öl darauf gießen. Es ist ein Speisopfer. 7 Wenn du etwas in der Pfanne Gebackenes als Speisopfer bringen willst, soll es aus Feinmehl zubereitet und in Öl gebacken sein. 8 Du sollst die so zubereitete Gabe Jahwe bringen und dem Priester überreichen. Der soll es zum Altar tragen. 9 Dann hebe er den zum Verbrennen bestimmten Teil davon ab und lasse ihn auf dem Altar in Rauch aufgehen. So ist es ein Feueropfer, dessen Geruch Jahwe befriedigt. 10 Der Rest der Gabe fällt den Priestern aus der Nachkommenschaft Aarons zu. Es ist etwas Höchstheiliges, weil es von den Feueropfern Jahwes stammt. 11 Kein Speisopfer, das ihr Jahwe bringt, darf mit Sauerteig zubereitet sein. Denn weder vom Sauerteig noch vom Honig darf etwas als Feueropfer in Rauch aufgehen. (3. Mose 6.10) 12 Nur als Erstlingsgabe dürft ihr sie Jahwe bringen. Auf den Altar aber dürfen sie nicht zum befriedigenden Geruch beitragen. (4. Mose 18.12) 13 Alle Speisopfer und überhaupt alle Opfergaben müssen gesalzen werden. Denn das Salz ist das Zeichen des Gottesbundes. (Markus 9.49) 14 Wenn du Jahwe eine Gabe von den ersten reifen Früchten bringen willst, dann sollen es frische Körner sein, die geröstet zerstoßen werden. (5. Mose 26.2-3) 15 Gieß Öl darüber und leg Weihrauch darauf. Es ist ein Speisopfer. 16 Der Priester verbrennt einen Teil davon samt dem Weihrauch. Es ist ein Feueropfer für Jahwe.