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4. Mose - Kapitel 7

Weihegaben der Stammesfürsten zur Einweihung der Stiftshütte

1 Und da Mose die Wohnung aufgerichtet hatte und sie gesalbt und geheiligt allem ihrem Geräte, dazu auch den Altar mit allem seinem Geräte gesalbt und geheiligt, (2. Mose 40.9-10) 2 da opferten die Fürsten Israels, die Häupter waren in ihren Vaterhäusern; denn sie waren die Obersten unter den Stämmen und standen obenan unter denen, die gezählt waren. 3 Und sie brachten Opfer vor den HERRN, sechs bedeckte Wagen und zwölf Rinder, je einen Wagen für zwei Fürsten und einen Ochsen für einen, und brachten sie vor die Wohnung. 4 Und der HERR sprach zu Mose:
5 Nimm's von ihnen, daß es diene zum Dienst der Hütte des Stifts, und gib's den Leviten, einem jeglichen nach seinem Amt. 6 Da nahm Mose die Wagen und die Rinder und gab sie den Leviten. 7 Zwei Wagen und vier Rinder gab er den Kindern Gerson nach ihrem Amt; 8 und vier Wagen und acht Ochsen gab er den Kindern Merari nach ihrem Amt unter der Hand Ithamars, des Sohnes Aarons, des Priesters; (2. Mose 38.21) (4. Mose 4.28) (4. Mose 4.33) 9 den Kinder Kahath aber gab er nichts, darum daß sie ein heiliges Amt auf sich hatten und auf ihren Achseln tragen mußten. 10 Und die Fürsten opferten zur Einweihung das Altars an dem Tage, da er gesalbt ward, und opferten ihre Gabe vor dem Altar. (2. Chronik 7.9)
11 Und der HERR sprach zu Mose: Laß einen jeglichen Fürsten an seinem Tage sein Opfer bringen zur Einweihung des Altars. (4. Mose 1.4) (4. Mose 2.3) 12 Am ersten Tage opferte seine Gabe Nahesson, der Sohn Amminadabs, des Stammes Juda.
13 Und seine Gabe war eine silberne Schüssel, hundertdreißig Lot schwer, eine silbern Schale siebzig Lot schwer nach dem Lot des Heiligtums, beide voll Semmelmehl, mit Öl gemengt, zum Speisopfer; 14 dazu einen goldenen Löffel, zehn Lot schwer, voll Räuchwerk, 15 einen jungen Farren, einen Widder, ein jähriges Lamm zum Brandopfer; 16 einen Ziegenbock zum Sündopfer; 17 und zum Dankopfer zwei Rinder, fünf Widder und fünf jährige Lämmer. Das ist die Gabe Nahessons, des Sohnes Amminadabs. 18 Am zweiten Tage opferte Nathanael, der Sohn Zuars, der Fürst Isaschars.
19 Seine Gabe war eine silberne Schüssel, hundertdreißig Lot schwer, eine silberne Schale, siebzig Lot schwer nach dem Lot des Heiligtums, beide voll Semmelmehl, mit Öl gemengt, zum Speisopfer; 20 dazu einen goldenen Löffel, zehn Lot schwer, voll Räuchwerk, 21 einen jungen Farren, einen Widder, ein jähriges Lamm zum Brandopfer; 22 einen Ziegenbock zum Sündopfer; 23 und zum Dankopfer zwei Rinder, fünf Widder und fünf jährige Lämmer. Das ist die Gabe Nathanaels, des Sohnes Zuars. 24 Am dritten Tage der Fürst der Kinder Sebulon, Eliab, der Sohn Helons.
25 Seine Gabe war eine silberne Schüssel, hundertdreißig Lot schwer, eine silberne Schale, siebzig Lot schwer nach dem Lot des Heiligtums, beide voll Semmelmehl, mit Öl gemengt, zum Speisopfer; 26 dazu einen goldenen Löffel, zehn Lot schwer, voll Räuchwerk, 27 einen jungen Farren, einen Widder, ein jähriges Lamm zum Brandopfer; 28 einen Ziegenbock zum Sündopfer; 29 und zum Dankopfer zwei Rinder, fünf Widder und fünf jährige Lämmer. Das ist die Gabe Eliabs, des Sohnes Helons. 30 Am vierten Tage der Fürst der Kinder Ruben, Elizur, der Sohn Sedeurs.
31 Seine Gabe war eine silberne Schüssel, hundertdreißig Lot schwer, eine silberne Schale, siebzig Lot schwer nach dem Lot des Heiligtums, beide voll Semmelmehl, mit Öl gemengt, zum Speisopfer; 32 dazu einen goldenen Löffel, zehn Lot schwer, voll Räuchwerk, 33 einen jungen Farren, einen Widder, ein jähriges Lamm zum Brandopfer; 34 einen Ziegenbock zum Sündopfer; 35 und zum Dankopfer zwei Rinder, fünf Widder und fünf jährige Lämmer. Das ist die Gabe Elizurs, des Sohnes Sedeurs. 36 Am fünften Tage der Fürst der Kinder Simeon, Selumiel, der Sohn Zuri-Saddais.
37 Seine Gabe war eine silberne Schüssel, hundertdreißig Lot schwer, eine silberne Schale, siebzig Lot schwer nach dem Lot des Heiligtums, beide voll Semmelmehl, mit Öl gemengt, zum Speisopfer; 38 dazu einen goldenen Löffel, zehn Lot schwer, voll Räuchwerk, 39 einen jungen Farren, einen Widder, ein jähriges Lamm zum Brandopfer; 40 einen Ziegenbock zum Sündopfer; 41 und zum Dankopfer zwei Rinder, fünf Widder und fünf jährige Lämmer. Das ist die Gabe Selumiels, des Sohnes Zuri-Saddais. 42 Am sechsten Tage der Fürst der Kinder Gad, Eljasaph, der Sohn Deguels.
43 Seine Gabe war eine silberne Schüssel, hundertdreißig Lot schwer, eine silberne Schale, siebzig Lot schwer nach dem Lot des Heiligtums, beide voll Semmelmehl, mit Öl gemengt, zum Speisopfer; 44 dazu einen goldenen Löffel, zehn Lot schwer, voll Räuchwerk, 45 einen jungen Farren, einen Widder, ein jähriges Lamm zum Brandopfer; 46 einen Ziegenbock zum Sündopfer; 47 und zum Dankopfer zwei Rinder, fünf Widder und fünf jährige Lämmer. Das ist die Gabe Eljasaphs, des Sohnes Deguels. 48 Am siebenten Tage der Fürst der Kinder Ephraim, Elisama, der Sohn Ammihuds.
49 Seine Gabe war eine silberne Schüssel, hundertdreißig Lot schwer, eine silberne Schale, siebzig Lot schwer nach dem Lot des Heiligtums, beide voll Semmelmehl, mit Öl gemengt, zum Speisopfer; 50 dazu einen goldenen Löffel, zehn Lot schwer, voll Räuchwerk, 51 einen jungen Farren, einen Widder, ein jähriges Lamm zum Brandopfer; 52 einen Ziegenbock zum Sündopfer; 53 und zum Dankopfer zwei Rinder, fünf Widder und fünf jährige Lämmer. Das ist die Gabe Elisamas, des Sohnes Ammihuds. 54 Am achten Tage der Fürst der Kinder Manasses, Gamliel, der Sohn Pedazurs.
55 Seine Gabe war eine silberne Schüssel, hundertdreißig Lot schwer, eine silberne Schale, siebzig Lot schwer nach dem Lot des Heiligtums, beide voll Semmelmehl, mit Öl gemengt, zum Speisopfer; 56 dazu einen goldenen Löffel, zehn Lot schwer, voll Räuchwerk, 57 einen jungen Farren, einen Widder, ein jähriges Lamm zum Brandopfer; 58 einen Ziegenbock zum Sündopfer; 59 und zum Dankopfer zwei Rinder, fünf Widder und fünf jährige Lämmer. Das ist die Gabe Gamliels, des Sohnes Pedazurs. 60 Am neunten Tage der Fürst der Kinder Benjamin, Abidan, der Sohn des Gideoni.
61 Seine Gabe war eine silberne Schüssel, hundertdreißig Lot schwer, eine silberne Schale, siebzig Lot schwer nach dem Lot des Heiligtums, beide voll Semmelmehl, mit Öl gemengt, zum Speisopfer; 62 dazu einen goldenen Löffel, zehn Lot schwer, voll Räuchwerk, 63 einen jungen Farren, einen Widder, ein jähriges Lamm zum Brandopfer; 64 einen Ziegenbock zum Sündopfer; 65 und zum Dankopfer zwei Rinder, fünf Widder und fünf jährige Lämmer. Das ist die Gabe Abidans, des Sohn's Gideonis. 66 Am zehnten Tage der Fürst der Kinder Dan, Ahi-Eser, der Sohn Ammi-Saddais.
67 Seine Gabe war eine silberne Schüssel, hundertdreißig Lot schwer, eine silberne Schale, siebzig Lot schwer nach dem Lot des Heiligtums, beide voll Semmelmehl, mit Öl gemengt, zum Speisopfer; 68 dazu einen goldenen Löffel, zehn Lot schwer, voll Räuchwerk, 69 einen jungen Farren, einen Widder, ein jähriges Lamm zum Brandopfer; 70 einen Ziegenbock zum Sündopfer; 71 und zum Dankopfer zwei Rinder, fünf Widder und fünf jährige Lämmer. Das ist die Gabe Ahi-Esers, des Sohnes Ammi-Saddais. 72 Am elften Tage der Fürst der Kinder Asser, Pagiel, der Sohn Ochrans.
73 Seine Gabe war eine silberne Schüssel, hundertdreißig Lot schwer, eine silberne Schale, siebzig Lot schwer nach dem Lot des Heiligtums, beide voll Semmelmehl, mit Öl gemengt, zum Speisopfer; 74 dazu einen goldenen Löffel, zehn Lot schwer, voll Räuchwerk, 75 einen jungen Farren, einen Widder, ein jähriges Lamm zum Brandopfer; 76 einen Ziegenbock zum Sündopfer; 77 und zum Dankopfer zwei Rinder, fünf Widder und fünf jährige Lämmer. Das ist die Gabe Pagiels, des Sohnes Ochrans. 78 Am zwölften Tage der Fürst der Kinder Naphthali, Ahira, der Sohn Enans.
79 Seine Gabe war eine silberne Schüssel, hundertdreißig Lot schwer, eine silberne Schale, siebzig Lot schwer nach dem Lot des Heiligtums, beide voll Semmelmehl, mit Öl gemengt, zum Speisopfer; 80 dazu einen goldenen Löffel, zehn Lot schwer, voll Räuchwerk, 81 einen jungen Farren, einen Widder, ein jähriges Lamm zum Brandopfer; 82 einen Ziegenbock zum Sündopfer; 83 und zum Dankopfer zwei Rinder, fünf Widder und fünf jährige Lämmer. Das ist die Gabe Ahiras, des Sohnes Enans. 84 Das ist die Einweihung des Altars zur Zeit, da er gesalbt ward, dazu die Fürsten Israels opferten diese zwölf silbernen Schüsseln, zwölf silberne Schalen, zwölf goldene Löffel,
85 also daß je eine Schüssel hundertdreißig Lot Silber und je eine Schale siebzig Lot hatte, daß die Summe alles Silbers am Gefäß betrug zweitausendvierhundert Lot nach dem Lot des Heiligtums. 86 Und der zwölf goldenen Löffel voll Räuchwerk hatte je einer zehn Lot nach dem Lot des Heiligtums, daß die Summe Goldes an den Löffeln betrug hundertzwanzig Lot. 87 Die Summe der Rinder zum Brandopfer waren zwölf Farren, zwölf Widder, zwölf jahrige Lämmer samt ihrem Speisopfer und zwölf Ziegenböcke zum Sündopfer. 88 Und die Summe der Rinder zum Dankopfer war vierundzwanzig Farren, sechzig Widder, sechzig Böcke, sechzig jährige Lämmer. Das ist die Einweihung des Altars, da er gesalbt ward. 89 Und wenn Mose in die Hütte des Stifts ging, daß mit ihm geredet würde, so hörte er die Stimme mit ihm reden von dem Gnadenstuhl, der auf der Lade des Zeugnisses war, dort ward mit ihm geredet. (2. Mose 25.21-22) (1. Samuel 3.3)

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2. Mose - Kapitel 21

Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes

1 Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:

Das Recht des hebräischen Sklaven

2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb, 6 ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird. 9 Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln. 10 Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.

Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben. 16 Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß; 19 und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen. 20 Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden; 21 stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist. 22 Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben. 23 Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge. 27 Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn. 28 Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft. 29 Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt. 31 Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln. 32 Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.

Schaden und Schadenersatz

33 Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein, 34 so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten. 35 Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.