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4. Mose - Kapitel 7

Weihegaben der Stammesfürsten zur Einweihung der Stiftshütte

1 Und da Mose die Wohnung aufgerichtet hatte und sie gesalbt und geheiligt allem ihrem Geräte, dazu auch den Altar mit allem seinem Geräte gesalbt und geheiligt, (2. Mose 40.9-10) 2 da opferten die Fürsten Israels, die Häupter waren in ihren Vaterhäusern; denn sie waren die Obersten unter den Stämmen und standen obenan unter denen, die gezählt waren. 3 Und sie brachten Opfer vor den HERRN, sechs bedeckte Wagen und zwölf Rinder, je einen Wagen für zwei Fürsten und einen Ochsen für einen, und brachten sie vor die Wohnung. 4 Und der HERR sprach zu Mose:
5 Nimm's von ihnen, daß es diene zum Dienst der Hütte des Stifts, und gib's den Leviten, einem jeglichen nach seinem Amt. 6 Da nahm Mose die Wagen und die Rinder und gab sie den Leviten. 7 Zwei Wagen und vier Rinder gab er den Kindern Gerson nach ihrem Amt; 8 und vier Wagen und acht Ochsen gab er den Kindern Merari nach ihrem Amt unter der Hand Ithamars, des Sohnes Aarons, des Priesters; (2. Mose 38.21) (4. Mose 4.28) (4. Mose 4.33) 9 den Kinder Kahath aber gab er nichts, darum daß sie ein heiliges Amt auf sich hatten und auf ihren Achseln tragen mußten. 10 Und die Fürsten opferten zur Einweihung das Altars an dem Tage, da er gesalbt ward, und opferten ihre Gabe vor dem Altar. (2. Chronik 7.9)
11 Und der HERR sprach zu Mose: Laß einen jeglichen Fürsten an seinem Tage sein Opfer bringen zur Einweihung des Altars. (4. Mose 1.4) (4. Mose 2.3) 12 Am ersten Tage opferte seine Gabe Nahesson, der Sohn Amminadabs, des Stammes Juda.
13 Und seine Gabe war eine silberne Schüssel, hundertdreißig Lot schwer, eine silbern Schale siebzig Lot schwer nach dem Lot des Heiligtums, beide voll Semmelmehl, mit Öl gemengt, zum Speisopfer; 14 dazu einen goldenen Löffel, zehn Lot schwer, voll Räuchwerk, 15 einen jungen Farren, einen Widder, ein jähriges Lamm zum Brandopfer; 16 einen Ziegenbock zum Sündopfer; 17 und zum Dankopfer zwei Rinder, fünf Widder und fünf jährige Lämmer. Das ist die Gabe Nahessons, des Sohnes Amminadabs. 18 Am zweiten Tage opferte Nathanael, der Sohn Zuars, der Fürst Isaschars.
19 Seine Gabe war eine silberne Schüssel, hundertdreißig Lot schwer, eine silberne Schale, siebzig Lot schwer nach dem Lot des Heiligtums, beide voll Semmelmehl, mit Öl gemengt, zum Speisopfer; 20 dazu einen goldenen Löffel, zehn Lot schwer, voll Räuchwerk, 21 einen jungen Farren, einen Widder, ein jähriges Lamm zum Brandopfer; 22 einen Ziegenbock zum Sündopfer; 23 und zum Dankopfer zwei Rinder, fünf Widder und fünf jährige Lämmer. Das ist die Gabe Nathanaels, des Sohnes Zuars. 24 Am dritten Tage der Fürst der Kinder Sebulon, Eliab, der Sohn Helons.
25 Seine Gabe war eine silberne Schüssel, hundertdreißig Lot schwer, eine silberne Schale, siebzig Lot schwer nach dem Lot des Heiligtums, beide voll Semmelmehl, mit Öl gemengt, zum Speisopfer; 26 dazu einen goldenen Löffel, zehn Lot schwer, voll Räuchwerk, 27 einen jungen Farren, einen Widder, ein jähriges Lamm zum Brandopfer; 28 einen Ziegenbock zum Sündopfer; 29 und zum Dankopfer zwei Rinder, fünf Widder und fünf jährige Lämmer. Das ist die Gabe Eliabs, des Sohnes Helons. 30 Am vierten Tage der Fürst der Kinder Ruben, Elizur, der Sohn Sedeurs.
31 Seine Gabe war eine silberne Schüssel, hundertdreißig Lot schwer, eine silberne Schale, siebzig Lot schwer nach dem Lot des Heiligtums, beide voll Semmelmehl, mit Öl gemengt, zum Speisopfer; 32 dazu einen goldenen Löffel, zehn Lot schwer, voll Räuchwerk, 33 einen jungen Farren, einen Widder, ein jähriges Lamm zum Brandopfer; 34 einen Ziegenbock zum Sündopfer; 35 und zum Dankopfer zwei Rinder, fünf Widder und fünf jährige Lämmer. Das ist die Gabe Elizurs, des Sohnes Sedeurs. 36 Am fünften Tage der Fürst der Kinder Simeon, Selumiel, der Sohn Zuri-Saddais.
37 Seine Gabe war eine silberne Schüssel, hundertdreißig Lot schwer, eine silberne Schale, siebzig Lot schwer nach dem Lot des Heiligtums, beide voll Semmelmehl, mit Öl gemengt, zum Speisopfer; 38 dazu einen goldenen Löffel, zehn Lot schwer, voll Räuchwerk, 39 einen jungen Farren, einen Widder, ein jähriges Lamm zum Brandopfer; 40 einen Ziegenbock zum Sündopfer; 41 und zum Dankopfer zwei Rinder, fünf Widder und fünf jährige Lämmer. Das ist die Gabe Selumiels, des Sohnes Zuri-Saddais. 42 Am sechsten Tage der Fürst der Kinder Gad, Eljasaph, der Sohn Deguels.
43 Seine Gabe war eine silberne Schüssel, hundertdreißig Lot schwer, eine silberne Schale, siebzig Lot schwer nach dem Lot des Heiligtums, beide voll Semmelmehl, mit Öl gemengt, zum Speisopfer; 44 dazu einen goldenen Löffel, zehn Lot schwer, voll Räuchwerk, 45 einen jungen Farren, einen Widder, ein jähriges Lamm zum Brandopfer; 46 einen Ziegenbock zum Sündopfer; 47 und zum Dankopfer zwei Rinder, fünf Widder und fünf jährige Lämmer. Das ist die Gabe Eljasaphs, des Sohnes Deguels. 48 Am siebenten Tage der Fürst der Kinder Ephraim, Elisama, der Sohn Ammihuds.
49 Seine Gabe war eine silberne Schüssel, hundertdreißig Lot schwer, eine silberne Schale, siebzig Lot schwer nach dem Lot des Heiligtums, beide voll Semmelmehl, mit Öl gemengt, zum Speisopfer; 50 dazu einen goldenen Löffel, zehn Lot schwer, voll Räuchwerk, 51 einen jungen Farren, einen Widder, ein jähriges Lamm zum Brandopfer; 52 einen Ziegenbock zum Sündopfer; 53 und zum Dankopfer zwei Rinder, fünf Widder und fünf jährige Lämmer. Das ist die Gabe Elisamas, des Sohnes Ammihuds. 54 Am achten Tage der Fürst der Kinder Manasses, Gamliel, der Sohn Pedazurs.
55 Seine Gabe war eine silberne Schüssel, hundertdreißig Lot schwer, eine silberne Schale, siebzig Lot schwer nach dem Lot des Heiligtums, beide voll Semmelmehl, mit Öl gemengt, zum Speisopfer; 56 dazu einen goldenen Löffel, zehn Lot schwer, voll Räuchwerk, 57 einen jungen Farren, einen Widder, ein jähriges Lamm zum Brandopfer; 58 einen Ziegenbock zum Sündopfer; 59 und zum Dankopfer zwei Rinder, fünf Widder und fünf jährige Lämmer. Das ist die Gabe Gamliels, des Sohnes Pedazurs. 60 Am neunten Tage der Fürst der Kinder Benjamin, Abidan, der Sohn des Gideoni.
61 Seine Gabe war eine silberne Schüssel, hundertdreißig Lot schwer, eine silberne Schale, siebzig Lot schwer nach dem Lot des Heiligtums, beide voll Semmelmehl, mit Öl gemengt, zum Speisopfer; 62 dazu einen goldenen Löffel, zehn Lot schwer, voll Räuchwerk, 63 einen jungen Farren, einen Widder, ein jähriges Lamm zum Brandopfer; 64 einen Ziegenbock zum Sündopfer; 65 und zum Dankopfer zwei Rinder, fünf Widder und fünf jährige Lämmer. Das ist die Gabe Abidans, des Sohn's Gideonis. 66 Am zehnten Tage der Fürst der Kinder Dan, Ahi-Eser, der Sohn Ammi-Saddais.
67 Seine Gabe war eine silberne Schüssel, hundertdreißig Lot schwer, eine silberne Schale, siebzig Lot schwer nach dem Lot des Heiligtums, beide voll Semmelmehl, mit Öl gemengt, zum Speisopfer; 68 dazu einen goldenen Löffel, zehn Lot schwer, voll Räuchwerk, 69 einen jungen Farren, einen Widder, ein jähriges Lamm zum Brandopfer; 70 einen Ziegenbock zum Sündopfer; 71 und zum Dankopfer zwei Rinder, fünf Widder und fünf jährige Lämmer. Das ist die Gabe Ahi-Esers, des Sohnes Ammi-Saddais. 72 Am elften Tage der Fürst der Kinder Asser, Pagiel, der Sohn Ochrans.
73 Seine Gabe war eine silberne Schüssel, hundertdreißig Lot schwer, eine silberne Schale, siebzig Lot schwer nach dem Lot des Heiligtums, beide voll Semmelmehl, mit Öl gemengt, zum Speisopfer; 74 dazu einen goldenen Löffel, zehn Lot schwer, voll Räuchwerk, 75 einen jungen Farren, einen Widder, ein jähriges Lamm zum Brandopfer; 76 einen Ziegenbock zum Sündopfer; 77 und zum Dankopfer zwei Rinder, fünf Widder und fünf jährige Lämmer. Das ist die Gabe Pagiels, des Sohnes Ochrans. 78 Am zwölften Tage der Fürst der Kinder Naphthali, Ahira, der Sohn Enans.
79 Seine Gabe war eine silberne Schüssel, hundertdreißig Lot schwer, eine silberne Schale, siebzig Lot schwer nach dem Lot des Heiligtums, beide voll Semmelmehl, mit Öl gemengt, zum Speisopfer; 80 dazu einen goldenen Löffel, zehn Lot schwer, voll Räuchwerk, 81 einen jungen Farren, einen Widder, ein jähriges Lamm zum Brandopfer; 82 einen Ziegenbock zum Sündopfer; 83 und zum Dankopfer zwei Rinder, fünf Widder und fünf jährige Lämmer. Das ist die Gabe Ahiras, des Sohnes Enans. 84 Das ist die Einweihung des Altars zur Zeit, da er gesalbt ward, dazu die Fürsten Israels opferten diese zwölf silbernen Schüsseln, zwölf silberne Schalen, zwölf goldene Löffel,
85 also daß je eine Schüssel hundertdreißig Lot Silber und je eine Schale siebzig Lot hatte, daß die Summe alles Silbers am Gefäß betrug zweitausendvierhundert Lot nach dem Lot des Heiligtums. 86 Und der zwölf goldenen Löffel voll Räuchwerk hatte je einer zehn Lot nach dem Lot des Heiligtums, daß die Summe Goldes an den Löffeln betrug hundertzwanzig Lot. 87 Die Summe der Rinder zum Brandopfer waren zwölf Farren, zwölf Widder, zwölf jahrige Lämmer samt ihrem Speisopfer und zwölf Ziegenböcke zum Sündopfer. 88 Und die Summe der Rinder zum Dankopfer war vierundzwanzig Farren, sechzig Widder, sechzig Böcke, sechzig jährige Lämmer. Das ist die Einweihung des Altars, da er gesalbt ward. 89 Und wenn Mose in die Hütte des Stifts ging, daß mit ihm geredet würde, so hörte er die Stimme mit ihm reden von dem Gnadenstuhl, der auf der Lade des Zeugnisses war, dort ward mit ihm geredet. (2. Mose 25.21-22) (1. Samuel 3.3)

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3. Mose - Kapitel 14

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Folgende Bestimmung gilt für einen Aussätzigen an dem Tag, an dem er für rein erklärt wird: Er muss zum Priester gebracht werden. (Matthäus 8.4) 3 Dazu muss der Priester nach draußen vor das Lager gehen und den Aussätzigen untersuchen. Wenn das Aussatzmal verheilt ist, 4 lasse der Priester für den, der sich reinigen lässt, zwei reine, lebende Vögel holen, Zedernholz, Karmesin und Ysop. 5 Der Priester soll den reinen Vogel über einem Tongefäß mit frischem Wasser schlachten lassen. 6 Dann soll er den lebenden Vogel nehmen, das Zedernholz, das Karmesinrot und den Ysopzweig und dies alles, auch den lebenden Vogel, in das Blut des Vogels tauchen, der über dem frischen Wasser geschlachtet wurde. 7 Nun besprenge er den, der vom Aussatz zu reinigen ist, sieben Mal damit und reinige ihn so. Den lebenden Vogel lasse er fortfliegen. (3. Mose 16.22) 8 Der, der sich reinigen lässt, soll seine Kleider waschen, alle seine Haare scheren und sich mit Wasser übergießen. Dann ist er rein. Danach darf er ins Lager kommen, muss aber noch sieben Tage außerhalb seines Zeltes zubringen. (4. Mose 8.7) 9 Am siebten Tag soll er wieder sein Haar scheren, seinen Kopf, seinen Bart, seine Augenbrauen und all sein übriges Haar. Er soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser übergießen. Dann ist er rein. 10 Am achten Tag soll er zwei makellose männliche Schaflämmer und ein fehlerloses einjähriges weibliches Lamm nehmen, dazu sieben Liter Feinmehl, das mit Öl zum Speisopfer angerührt ist, und ein drittel Liter Olivenöl. 11 Der Priester, der die Reinigung vollzieht, soll den Mann mit seinen Opfergaben an den Eingang zum Zelt der Gottesbegegnung bringen. 12 Dann soll der Priester das eine männliche Lamm nehmen und es zusammen mit dem drittel Liter Olivenöl als Schuldopfer darbringen. Er schwinge sie als Weihgabe vor Jahwe hin und her 13 und schlachte das Lamm an der Stelle, wo man das Sünd- und Brandopfer schlachtet, an heiligem Ort. Genau wie das Sündopfer gehört das Schuldopfer dem Priester. Es ist höchst heilig. (3. Mose 7.7) 14 Der Priester nehme etwas von dem Blut des Schuldopfers und betupfe damit das rechte Ohrläppchen, den rechten Daumen und die rechte große Zehe von dem, der zu reinigen ist. (3. Mose 8.23) 15 Dann gieße er sich etwas von dem Öl in die hohle linke Hand, 16 tauche seinen rechten Finger hinein und versprenge damit siebenmal etwas vor Jahwe. (3. Mose 4.6) (3. Mose 4.17) 17 Dann betupfe er damit das rechte Ohrläppchen, den rechten Daumen und die rechte große Zehe von dem, der zu reinigen ist, 18 und streiche ihm den Rest davon auf den Kopf. 19 Dann soll der Priester das Sündopfer für ihn darbringen. Danach schlachte er das Brandopfer. 20 Das Brand- und Speisopfer bringe er auf den Altar. So erwirke er Sühne für den Betreffenden, dann ist er rein. 21 Wenn er arm ist und seine Mittel dafür nicht ausreichen, dann soll er ein Lamm als Schuldopfer nehmen, als Weihgabe, um Sühne für sich zu erwirken. Als Speisopfer bringe er zwei Liter Feinmehl, das er mit Öl angerührt hat und ein drittel Liter Öl, 22 dazu zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, was er eben aufbringen kann, die eine als Sündopfer, die andere als Brandopfer. (3. Mose 5.7) 23 Er bringe dies alles zu seiner Reinigung am achten Tag vor den Priester an den Eingang zum Zelt der Gottesbegegnung und trete damit vor Jahwe. 24 Der Priester nehme das Lamm des Schuldopfers und das Öl und schwinge es als Weihgabe vor Jahwe hin und her. 25 Dann schlachte er das Lamm für das Schuldopfer. Er nehme etwas von dessen Blut und betupfe damit das rechte Ohrläppchen, den rechten Daumen und die rechte große Zehe von dem, der zu reinigen ist. 26 Dann gieße er sich etwas von dem Öl in die hohle linke Hand, 27 versprenge mit seinem rechten Finger siebenmal etwas davon vor Jahwe. 28 Dann betupfe er damit das rechte Ohrläppchen, den rechten Daumen und die rechte große Zehe von dem, der zu reinigen ist, dorthin, wo auch das Blut vom Schuldopfer kam. 29 Den Rest davon streiche er dem, der zu reinigen ist, auf den Kopf, um Sühne für ihn zu erwirken. 30 Dann soll dieser zusammen mit dem Speisopfer eine von den Turteltauben oder den Jungtauben, die er sich leisten konnte, bringen, 31 die eine als Sündopfer, die andere als Brandopfer; und der Priester erwirke Sühne für ihn. 32 Das ist die Anordnung für den, der ein Aussatzmal hat, wenn seine Mittel zur Reinigung nicht für mehr ausreichen." 33 Jahwe sagte zu Mose und Aaron: 34 "Wenn ihr in das Land Kanaan kommt, das ich euch zum Besitz gebe, und ich ein Aussatzmal an ein Haus eures Landbesitzes kommen lasse, 35 dann muss der Besitzer des Hauses zum Priester gehen und melden: 'An meinem Haus zeigt sich etwas wie ein Aussatzmal.' (3. Mose 13.2) 36 Der Priester muss das Haus ausräumen lassen, bevor er hineingeht, um das Mal zu untersuchen, damit nicht alles unrein wird, was sich im Haus befindet. Erst danach geht er hinein und sieht sich das Haus an. 37 Stellt er fest, dass an den Wänden grünliche oder rötliche Flecken sind, die tiefer erscheinen als die übrige Wand, (3. Mose 13.3) 38 dann soll er hinausgehen und das Haus für sieben Tage versperren. 39 Am siebten Tag soll der Priester wiederkommen und das Haus untersuchen. Wenn sich das Mal an den Wänden des Hauses ausgebreitet hat, 40 soll er die befallenen Steine herausbrechen und außerhalb der Stadt an einen unreinen Platz bringen lassen. 41 Dann muss das Haus innen vollständig abgekratzt werden. Den abgekratzten Lehm muss man ebenfalls vor die Stadt an den unreinen Platz bringen. 42 Dann soll man andere Steine anstelle der alten einsetzen und das Haus neu verputzen. 43 Wenn das Mal dann aber von neuem erscheint, obwohl man die alten Steine entfernt, das Haus abgekratzt und neu verputzt hat, 44 muss der Priester wiederkommen. Wenn sich das Mal am Haus ausgebreitet hat, ist es ein bösartiger Aussatz am Haus. Es ist unrein 45 und muss niedergerissen werden. Steine, Holz und aller Lehmputz muss an einen unreinen Platz außerhalb der Stadt geschafft werden. 46 Wenn jemand das Haus betritt, während es abgesperrt ist, wird er unrein bis zum Abend. (3. Mose 11.24) 47 Wer in dem Haus schläft oder isst, soll seine Kleider waschen. 48 Wenn der Priester aber hineinkommt und feststellt, dass das Mal, nachdem der Putz erneuert wurde, nicht wieder aufgetreten ist, dann soll er das Haus für rein erklären, denn der Befall ist beseitigt. 49 Um das Haus zu entsündigen, soll er zwei Vögel, Zedernholz, Karmesin und Ysop herbeibringen. 50 Er schlachte den einen Vogel über einem Tongefäß mit frischem Wasser. (3. Mose 14.5-6) 51 Dann soll er das Zedernholz nehmen, den Ysop, die Karmesinfarbe und den lebenden Vogel und alles zusammen in das Blut des geschlachteten Vogels und das frische Wasser tauchen und dann damit das Haus siebenmal besprengen. 52 So entsündigt er das Haus mit dem Blut des Vogels, mit dem frischen Wasser, dem lebenden Vogel, dem Zedernholz, dem Ysop und dem Karmesin. 53 Dann soll er den lebenden Vogel aus der Stadt hinaus ins offene Feld fliegen lassen. So erwirkt er Sühne für das Haus, und es wird rein. (3. Mose 14.7) 54 Das ist die Weisung, die für jedes Aussatzmal und jede Flechte gilt, 55 für den Aussatz an Kleidern und an Häusern, 56 für Schwellungen, den schuppigen Ausschlag und die hellen Flecken, 57 damit man beurteilen kann, wann etwas für rein oder unrein zu erklären ist. Das ist die Weisung für Aussatz."