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4. Mose - Kapitel 5

Verfahren bei Unreinheit, bei Versündigung und bei Verdacht von Ehebruch

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie aus dem Lager tun alle Aussätzigen und alle, die Eiterflüsse haben, und die an Toten unrein geworden sind. (3. Mose 13.46) (3. Mose 15.2) 3 Beide, Mann und Weib, sollt ihr hinaustun vor das Lager, daß sie nicht ihr Lager verunreinigen, darin ich unter ihnen wohne. (4. Mose 12.14) (4. Mose 35.34) 4 Und die Kinder Israel taten also und taten sie hinaus vor das Lager, wie der HERR zu Mose geredet hatte. 5 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
6 Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ein Mann oder Weib irgend eine Sünde wider einen Menschen tut und sich an dem HERRN damit versündigt, so hat die Seele eine Schuld auf sich; (3. Mose 5.21) 7 und sie sollen ihre Sünde bekennen, die sie getan haben, und sollen ihre Schuld versöhnen mit der Hauptsumme und darüber den fünften Teil dazutun und dem geben, an dem sie sich versündigt haben. 8 Ist aber niemand da, dem man's bezahlen sollte, so soll man es dem HERRN geben für den Priester außer dem Widder der Versöhnung, dadurch er versöhnt wird. 9 Desgleichen soll alle Hebe von allem, was die Kinder Israel heiligen und dem Priester opfern, sein sein. (4. Mose 18.8) 10 Und wer etwas heiligt, das soll auch sein sein; und wer etwas dem Priester gibt, das soll auch sein sein. 11 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
12 Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn irgend eines Mannes Weib untreu würde und sich an ihm versündigte 13 und jemand bei ihr liegt, und es würde doch dem Manne verborgen vor seinen Augen und würde entdeckt, daß sie unrein geworden ist, und er kann sie nicht überführen, denn sie ist nicht dabei ergriffen, 14 und der Eifergeist entzündet ihn, daß er um sein Weib eifert, sie sei unrein oder nicht unrein, 15 so soll er sie zum Priester bringen und ein Opfer über sie bringen, ein zehntel Epha Gerstenmehl, und soll kein Öl darauf gießen noch Weihrauch darauf tun. Denn es ist ein Eiferopfer und Rügeopfer, das Missetat rügt. 16 Da soll der Priester sie herzuführen und vor den HERRN stellen
17 und heiliges Wasser nehmen in ein irdenes Gefäß und Staub vom Boden der Wohnung ins Wasser tun. (2. Mose 30.18) 18 Und soll das Weib vor den HERRN stellen und ihr Haupt entblößen und das Rügeopfer, das ein Eiferopfer ist, auf ihre Hand legen; und der Priester soll in seiner Hand bitteres verfluchtes Wasser haben 19 und soll das Weib beschwören und zu ihr sagen: Hat kein Mann bei dir gelegen, und bist du deinem Mann nicht untreu geworden, daß du dich verunreinigt hast, so sollen dir diese bittern verfluchten Wasser nicht schaden. 20 Wo du aber deinem Mann untreu geworden bist, daß du unrein wurdest, und hat jemand bei dir gelegen außer deinem Mann, 21 so soll der Priester das Weib beschwören mit solchem Fluch und soll zu ihr sagen: Der HERR setze dich zum Fluch und zum Schwur unter deinem Volk, daß der HERR deine Hüfte schwinden und deinen Bauch schwellen lasse! 22 So gehe nun das verfluchte Wasser in deinen Leib, daß dein Bauch schwelle und deine Hüfte schwinde! Und das Weib soll sagen: Amen, amen. 23 Also soll der Priester diese Flüche auf einen Zettel schreiben und mit dem bittern Wasser abwaschen
24 und soll dem Weibe von dem bittern Wasser zu trinken geben, daß das verfluchte bittere Wasser in sie gehe. 25 Es soll aber der Priester von ihrer Hand das Eiferopfer nehmen und zum Speisopfer vor dem HERRN weben und auf dem Altar opfern, nämlich: 26 er soll eine Handvoll des Speisopfers nehmen und auf dem Altar anzünden zum Gedächtnis und darnach dem Weibe das Wasser zu trinken geben. 27 Und wenn sie das Wasser getrunken hat: ist sie unrein und hat sich an ihrem Mann versündigt, so wird das verfluchte Wasser in sie gehen und ihr bitter sein, daß ihr der Bauch schwellen und die Hüfte schwinden wird, und wird das Weib ein Fluch sein unter ihrem Volk;
28 ist aber ein solch Weib nicht verunreinigt, sondern rein, so wird's ihr nicht schaden, daß sie kann schwanger werden. 29 Dies ist das Eifergesetz, wenn ein Weib ihrem Mann untreu ist und unrein wird,
30 oder wenn einen Mann der Eifergeist entzündet, daß er um sein Weib eifert, daß er's stelle vor den HERRN und der Priester mit ihr tue alles nach diesem Gesetz. 31 Und der Mann soll unschuldig sein an der Missetat; aber das Weib soll ihre Missetat tragen.

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3. Mose - Kapitel 24

Das Öl für den Leuchter. Zurichtung der Lampen

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Gebiete den Kindern Israel, 2 daß sie zu dir bringen lauteres Öl aus zerstossenen Oliven für den Leuchter, um beständig Licht zu unterhalten! (2. Mose 27.20) 3 Draußen vor dem Vorhang des Zeugnisses, in der Stiftshütte, soll es Aaron zurichten, daß es stets brenne vor dem HERRN, vom Abend bis zum Morgen; eine ewige Ordnung für eure Geschlechter. 4 Auf dem reinen Leuchter soll er die Lampen zurichten, vor dem HERRN, beständig.

Die Schaubrote

5 Und du sollst Semmelmehl nehmen und davon zwölf Kuchen backen; ein Kuchen soll aus zwei Zehnteln bestehen. 6 Du sollst sie in zwei Schichten von je sechs Stück auf den reinen Tisch legen vor den HERRN. (2. Mose 25.30) 7 Du sollst auf jede Schicht reinen Weihrauch legen, damit dieser die Brote in Erinnerung bringe, wenn er verbrannt wird vor dem HERRN. 8 Jeden Sabbat soll er sie stets vor dem HERRN aufschichten als Gabe von den Kindern Israel, laut ewigem Bund. 9 Und sie sollen Aaron und seinen Söhnen gehören; die sollen sie essen an heiliger Stätte; denn das ist ein hochheiliger, ewig festgesetzter Anteil für ihn von den Feueropfern des HERRN.

Bestrafung des Gotteslästerers. Vergeltung für Totschlag und Körperverletzung

10 Es ging aber der Sohn eines israelitischen Weibes, der einen ägyptischen Vater hatte, unter den Kindern Israel aus und ein. Dieser Sohn des israelitischen Weibes und ein Israelite zankten im Lager miteinander. 11 Da lästerte der Sohn des israelitischen Weibes den Namen Gottes und fluchte. Darum brachte man ihn zu Mose. Seine Mutter aber hieß Selomit und war die Tochter Dibris, vom Stamme Dan. (3. Mose 24.16) 12 Und sie behielten ihn in Haft, bis ihnen Bescheid würde durch den Mund des HERRN. (4. Mose 15.34) 13 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 14 Führe den Flucher vor das Lager hinaus und laß alle, die es gehört haben, ihre Hand auf sein Haupt stützen, und die ganze Gemeinde soll ihn steinigen. 15 Und sage den Kindern Israel und sprich: Wer seinem Gott flucht, der soll seine Sünde tragen; 16 und wer den Namen des HERRN lästert, der soll unbedingt sterben! Die ganze Gemeinde soll ihn steinigen, er sei ein Fremdling oder ein Einheimischer; wenn er den Namen lästert, so soll er sterben! (2. Mose 20.7) (Matthäus 26.65) 17 Auch wenn jemand einen Menschen erschlägt, so soll er unbedingt sterben. (2. Mose 21.12) 18 Wer aber ein Vieh erschlägt, der soll es bezahlen; Seele um Seele! 19 Bringt aber einer seinem Nächsten eine Verletzung bei, so soll man ihm tun, wie er getan hat: (2. Mose 21.23-25) 20 Bruch um Bruch, Auge um Auge, Zahn um Zahn; die Verletzung, die er dem andern zugefügt hat, soll man ihm auch zufügen; 21 also daß, wer ein Vieh erschlägt, der soll es bezahlen; wer aber einen Menschen erschlägt, der soll sterben. 22 Ihr sollt ein einheitliches Recht haben für Fremdlinge und Einheimische; denn ich, der HERR, bin euer Gott. (2. Mose 12.49) (3. Mose 19.34) 23 Mose aber sagte solches den Kindern Israel; die führten den Flucher vor das Lager hinaus und steinigten ihn. Also taten die Kinder Israel, wie der HERR Mose geboten hatte. (4. Mose 15.36)