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4. Mose - Kapitel 5

Verfahren bei Unreinheit, bei Versündigung und bei Verdacht von Ehebruch

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie aus dem Lager tun alle Aussätzigen und alle, die Eiterflüsse haben, und die an Toten unrein geworden sind. (3. Mose 13.46) (3. Mose 15.2) 3 Beide, Mann und Weib, sollt ihr hinaustun vor das Lager, daß sie nicht ihr Lager verunreinigen, darin ich unter ihnen wohne. (4. Mose 12.14) (4. Mose 35.34) 4 Und die Kinder Israel taten also und taten sie hinaus vor das Lager, wie der HERR zu Mose geredet hatte. 5 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
6 Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ein Mann oder Weib irgend eine Sünde wider einen Menschen tut und sich an dem HERRN damit versündigt, so hat die Seele eine Schuld auf sich; (3. Mose 5.21) 7 und sie sollen ihre Sünde bekennen, die sie getan haben, und sollen ihre Schuld versöhnen mit der Hauptsumme und darüber den fünften Teil dazutun und dem geben, an dem sie sich versündigt haben. 8 Ist aber niemand da, dem man's bezahlen sollte, so soll man es dem HERRN geben für den Priester außer dem Widder der Versöhnung, dadurch er versöhnt wird. 9 Desgleichen soll alle Hebe von allem, was die Kinder Israel heiligen und dem Priester opfern, sein sein. (4. Mose 18.8) 10 Und wer etwas heiligt, das soll auch sein sein; und wer etwas dem Priester gibt, das soll auch sein sein. 11 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
12 Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn irgend eines Mannes Weib untreu würde und sich an ihm versündigte 13 und jemand bei ihr liegt, und es würde doch dem Manne verborgen vor seinen Augen und würde entdeckt, daß sie unrein geworden ist, und er kann sie nicht überführen, denn sie ist nicht dabei ergriffen, 14 und der Eifergeist entzündet ihn, daß er um sein Weib eifert, sie sei unrein oder nicht unrein, 15 so soll er sie zum Priester bringen und ein Opfer über sie bringen, ein zehntel Epha Gerstenmehl, und soll kein Öl darauf gießen noch Weihrauch darauf tun. Denn es ist ein Eiferopfer und Rügeopfer, das Missetat rügt. 16 Da soll der Priester sie herzuführen und vor den HERRN stellen
17 und heiliges Wasser nehmen in ein irdenes Gefäß und Staub vom Boden der Wohnung ins Wasser tun. (2. Mose 30.18) 18 Und soll das Weib vor den HERRN stellen und ihr Haupt entblößen und das Rügeopfer, das ein Eiferopfer ist, auf ihre Hand legen; und der Priester soll in seiner Hand bitteres verfluchtes Wasser haben 19 und soll das Weib beschwören und zu ihr sagen: Hat kein Mann bei dir gelegen, und bist du deinem Mann nicht untreu geworden, daß du dich verunreinigt hast, so sollen dir diese bittern verfluchten Wasser nicht schaden. 20 Wo du aber deinem Mann untreu geworden bist, daß du unrein wurdest, und hat jemand bei dir gelegen außer deinem Mann, 21 so soll der Priester das Weib beschwören mit solchem Fluch und soll zu ihr sagen: Der HERR setze dich zum Fluch und zum Schwur unter deinem Volk, daß der HERR deine Hüfte schwinden und deinen Bauch schwellen lasse! 22 So gehe nun das verfluchte Wasser in deinen Leib, daß dein Bauch schwelle und deine Hüfte schwinde! Und das Weib soll sagen: Amen, amen. 23 Also soll der Priester diese Flüche auf einen Zettel schreiben und mit dem bittern Wasser abwaschen
24 und soll dem Weibe von dem bittern Wasser zu trinken geben, daß das verfluchte bittere Wasser in sie gehe. 25 Es soll aber der Priester von ihrer Hand das Eiferopfer nehmen und zum Speisopfer vor dem HERRN weben und auf dem Altar opfern, nämlich: 26 er soll eine Handvoll des Speisopfers nehmen und auf dem Altar anzünden zum Gedächtnis und darnach dem Weibe das Wasser zu trinken geben. 27 Und wenn sie das Wasser getrunken hat: ist sie unrein und hat sich an ihrem Mann versündigt, so wird das verfluchte Wasser in sie gehen und ihr bitter sein, daß ihr der Bauch schwellen und die Hüfte schwinden wird, und wird das Weib ein Fluch sein unter ihrem Volk;
28 ist aber ein solch Weib nicht verunreinigt, sondern rein, so wird's ihr nicht schaden, daß sie kann schwanger werden. 29 Dies ist das Eifergesetz, wenn ein Weib ihrem Mann untreu ist und unrein wird,
30 oder wenn einen Mann der Eifergeist entzündet, daß er um sein Weib eifert, daß er's stelle vor den HERRN und der Priester mit ihr tue alles nach diesem Gesetz. 31 Und der Mann soll unschuldig sein an der Missetat; aber das Weib soll ihre Missetat tragen.

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2. Mose - Kapitel 25

Die freiwilligen Gaben für die Stiftshütte

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Sage den Kindern Israel, daß sie mir freiwillige Gaben bringen, und nehmet dieselben von jedermann, den sein Herz dazu treibt! (2. Mose 35.5) (2. Mose 35.22) 3 Das sind aber die Gaben, die ihr von ihnen nehmen sollt: 4 Gold, Silber, Erz, Stoffe von blauem und rotem Purpur und Karmesinfarbe, von feiner weißer Baumwolle und Ziegenhaaren, 5 rötliche Widderfelle, Seehundsfelle und Akazienholz, 6 Öl zum Leuchter, Spezerei zum Salböl und zu gutem Räucherwerk, 7 Schohamsteine und eingefaßte Steine zum Brustkleid und zum Brustschildlein. 8 Und sie sollen mir ein Heiligtum machen, daß ich mitten unter ihnen wohne! 9 Durchaus, wie ich dir ein Vorbild der Wohnung und aller ihrer Geräte zeigen werde, also sollt ihr es machen. (2. Mose 25.40)

Die Bundeslade

10 Macht eine Lade von Akazienholz, dreieinhalb Ellen soll ihre Länge sein, anderthalb Ellen ihre Breite und anderthalb Ellen ihre Höhe. 11 Die sollst du mit reinem Gold überziehen, inwendig und auswendig; und mache ringsum einen goldenen Kranz. 12 Du sollst auch vier goldene Ringe dazu gießen und sie an ihre vier Ecken setzen; also, daß zwei Ringe auf einer Seite und zwei Ringe auf der andern Seite seien; 13 und mache Stangen von Akazienholz und überziehe sie mit Gold 14 und stecke sie in die Ringe an der Seite der Lade, daß man sie damit trage. 15 Aber die Stangen sollen in den Ringen der Lade bleiben und nicht daraus entfernt werden. 16 Und du sollst das Zeugnis, das ich dir geben werde, in die Lade legen. (2. Mose 25.21) 17 Du sollst auch einen Sühndeckel machen von reinem Gold; dreieinhalb Ellen soll seine Länge und anderthalb Ellen seine Breite sein. (Hebräer 4.16) 18 Und du sollst zwei Cherubim machen von Gold; von getriebener Arbeit sollst du sie machen, an beiden Enden des Sühndeckels. 19 Also, daß du den einen Cherub an dem einen Ende machest und den andern Cherub an dem andern Ende; die Cherubim sollt ihr machen an den beiden Enden des Sühndeckels. 20 Und die Cherubim sollen ihre Flügel darüber ausbreiten, daß sie mit ihren Flügeln den Sühndeckel schirmen und des einen Angesicht gegen das des andern gerichtet sei, und ihre Angesichter sollen auf den Sühndeckel sehen. 21 Und du sollst den Sühndeckel oben über die Lade legen und das Zeugnis, das ich dir geben werde, in die Lade tun. (2. Mose 34.29) (1. Könige 8.9) (Hebräer 9.4) 22 Daselbst will ich mit dir zusammenkommen und mit dir reden von dem Sühndeckel herab, zwischen den beiden Cherubim auf der Lade des Zeugnisses, über alles, was ich dir für die Kinder Israel befehlen will. (4. Mose 7.89)

Der Schaubrottisch

23 Du sollst auch einen Tisch machen von Akazienholz; zwei Ellen soll seine Länge und eine Elle seine Breite und anderthalb Ellen seine Höhe sein. 24 Und sollst ihn überziehen mit reinem Gold und ihn ringsum mit einem goldenen Kranz versehen. 25 Auch eine Leiste sollst du machen um ihn her und sie an den vier Ecken seiner Füße anbringen. 26 Und sollst vier goldene Ringe daran machen, welche du an den vier Ecken seiner vier Füße anbringen sollst. 27 Dicht unter der Leiste sollen die Ringe sein, daß man die Stangen darein tue und den Tisch trage. 28 Du sollst aber die Stangen von Akazienholz machen und sie mit Gold überziehen, daß der Tisch damit getragen werde. 29 Du sollst auch seine Schüsseln machen, seine Schalen, seine Kannen und seine Becher, daß man mit ihnen die Trankopfer ausgieße; aus reinem Golde sollst du sie machen. 30 Und du sollst allezeit Schaubrote auf den Tisch legen vor mein Angesicht. (3. Mose 24.5-6)

Der goldene Leuchter

31 Du sollst auch einen Leuchter von reinem Golde machen; in getriebener Arbeit soll dieser Leuchter gemacht werden; sein Fuß, sein Schaft, seine Kelche, Knoten und Blumen sollen aus einem Stück mit ihm sein. 32 Sechs Arme sollen aus den Seiten des Leuchters herauskommen, drei Arme aus einer Seite des Leuchters und drei Arme aus der andern Seite des Leuchters. 33 Ein jeder Arm soll drei Kelche wie Mandelblüten, Knoten und Blumen haben. Auf diese Weise sollen die sechs Arme aus dem Leuchter gehen. 34 Aber der Leuchter soll vier Kelche wie Mandelblüten, dazu seine Knoten und Blumen haben; 35 nämlich einen Knoten unter zwei Armen, und wieder einen Knoten unter zwei Armen; so bei den sechs Armen, die aus dem Leuchter gehen. 36 Denn ihre Knoten und Arme sollen aus ihm herauskommen, und von getriebener Arbeit und aus reinem Gold sein. 37 Und du sollst ihm sieben Lampen machen, und man zünde die Lampen an, daß sie Licht geben nach vorn. 38 Und ihre Lichtscheren und Löschnäpflein sollen aus reinem Golde sein. 39 Aus einem Zentner reinen Goldes soll man ihn machen mit allen diesen Geräten. 40 Und siehe zu, daß du es machest nach dem Vorbilde, das dir auf dem Berge gezeigt worden ist! (2. Mose 26.30) (Apostelgeschichte 7.44) (Hebräer 8.5)