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4. Mose - Kapitel 5

Verfahren bei Unreinheit, bei Versündigung und bei Verdacht von Ehebruch

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie aus dem Lager tun alle Aussätzigen und alle, die Eiterflüsse haben, und die an Toten unrein geworden sind. (3. Mose 13.46) (3. Mose 15.2) 3 Beide, Mann und Weib, sollt ihr hinaustun vor das Lager, daß sie nicht ihr Lager verunreinigen, darin ich unter ihnen wohne. (4. Mose 12.14) (4. Mose 35.34) 4 Und die Kinder Israel taten also und taten sie hinaus vor das Lager, wie der HERR zu Mose geredet hatte. 5 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
6 Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ein Mann oder Weib irgend eine Sünde wider einen Menschen tut und sich an dem HERRN damit versündigt, so hat die Seele eine Schuld auf sich; (3. Mose 5.21) 7 und sie sollen ihre Sünde bekennen, die sie getan haben, und sollen ihre Schuld versöhnen mit der Hauptsumme und darüber den fünften Teil dazutun und dem geben, an dem sie sich versündigt haben. 8 Ist aber niemand da, dem man's bezahlen sollte, so soll man es dem HERRN geben für den Priester außer dem Widder der Versöhnung, dadurch er versöhnt wird. 9 Desgleichen soll alle Hebe von allem, was die Kinder Israel heiligen und dem Priester opfern, sein sein. (4. Mose 18.8) 10 Und wer etwas heiligt, das soll auch sein sein; und wer etwas dem Priester gibt, das soll auch sein sein. 11 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
12 Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn irgend eines Mannes Weib untreu würde und sich an ihm versündigte 13 und jemand bei ihr liegt, und es würde doch dem Manne verborgen vor seinen Augen und würde entdeckt, daß sie unrein geworden ist, und er kann sie nicht überführen, denn sie ist nicht dabei ergriffen, 14 und der Eifergeist entzündet ihn, daß er um sein Weib eifert, sie sei unrein oder nicht unrein, 15 so soll er sie zum Priester bringen und ein Opfer über sie bringen, ein zehntel Epha Gerstenmehl, und soll kein Öl darauf gießen noch Weihrauch darauf tun. Denn es ist ein Eiferopfer und Rügeopfer, das Missetat rügt. 16 Da soll der Priester sie herzuführen und vor den HERRN stellen
17 und heiliges Wasser nehmen in ein irdenes Gefäß und Staub vom Boden der Wohnung ins Wasser tun. (2. Mose 30.18) 18 Und soll das Weib vor den HERRN stellen und ihr Haupt entblößen und das Rügeopfer, das ein Eiferopfer ist, auf ihre Hand legen; und der Priester soll in seiner Hand bitteres verfluchtes Wasser haben 19 und soll das Weib beschwören und zu ihr sagen: Hat kein Mann bei dir gelegen, und bist du deinem Mann nicht untreu geworden, daß du dich verunreinigt hast, so sollen dir diese bittern verfluchten Wasser nicht schaden. 20 Wo du aber deinem Mann untreu geworden bist, daß du unrein wurdest, und hat jemand bei dir gelegen außer deinem Mann, 21 so soll der Priester das Weib beschwören mit solchem Fluch und soll zu ihr sagen: Der HERR setze dich zum Fluch und zum Schwur unter deinem Volk, daß der HERR deine Hüfte schwinden und deinen Bauch schwellen lasse! 22 So gehe nun das verfluchte Wasser in deinen Leib, daß dein Bauch schwelle und deine Hüfte schwinde! Und das Weib soll sagen: Amen, amen. 23 Also soll der Priester diese Flüche auf einen Zettel schreiben und mit dem bittern Wasser abwaschen
24 und soll dem Weibe von dem bittern Wasser zu trinken geben, daß das verfluchte bittere Wasser in sie gehe. 25 Es soll aber der Priester von ihrer Hand das Eiferopfer nehmen und zum Speisopfer vor dem HERRN weben und auf dem Altar opfern, nämlich: 26 er soll eine Handvoll des Speisopfers nehmen und auf dem Altar anzünden zum Gedächtnis und darnach dem Weibe das Wasser zu trinken geben. 27 Und wenn sie das Wasser getrunken hat: ist sie unrein und hat sich an ihrem Mann versündigt, so wird das verfluchte Wasser in sie gehen und ihr bitter sein, daß ihr der Bauch schwellen und die Hüfte schwinden wird, und wird das Weib ein Fluch sein unter ihrem Volk;
28 ist aber ein solch Weib nicht verunreinigt, sondern rein, so wird's ihr nicht schaden, daß sie kann schwanger werden. 29 Dies ist das Eifergesetz, wenn ein Weib ihrem Mann untreu ist und unrein wird,
30 oder wenn einen Mann der Eifergeist entzündet, daß er um sein Weib eifert, daß er's stelle vor den HERRN und der Priester mit ihr tue alles nach diesem Gesetz. 31 Und der Mann soll unschuldig sein an der Missetat; aber das Weib soll ihre Missetat tragen.

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2. Mose - Kapitel 23

Gerechtigkeit und Nächstenliebe

1 Du sollst kein falsches Gerücht verbreiten! Leihe keinem Gottlosen deine Hand, daß du durch dein Zeugnis einen Frevel unterstützest! (2. Mose 20.16) 2 Du sollst nicht der Mehrheit folgen zum Bösen und sollst vor Gericht deine Aussagen nicht nach der Mehrheit richten, um zu verdrehen. 3 Du sollst den Armen nicht beschönigen in seinem Prozeß. (3. Mose 19.15) 4 Wenn du den Ochsen oder Esel deines Feindes antriffst, der sich verlaufen hat, so sollst du ihm denselben wiederbringen. (Lukas 6.27) 5 Siehst du den Esel deines Feindes unter seiner Last erliegen, könntest du es unterlassen, ihm zu helfen? Du sollst ihm samt jenem aufhelfen! 6 Du sollst das Recht deines Armen nicht beugen in seinem Prozeß. (5. Mose 27.19) 7 Von falscher Anklage halte dich fern und bringe keinen Unschuldigen und Gerechten um; denn ich spreche keinen Gottlosen gerecht. 8 Und nimm kein Geschenk! Denn das Geschenk macht die Sehenden blind und verkehrt die Sache der Gerechten. (5. Mose 16.19) (5. Mose 27.25) 9 Und bedrücke den Fremdling nicht; denn ihr wißt, wie es den Fremdlingen zumute ist; denn ihr seid Fremdlinge gewesen in Ägyptenland. (2. Mose 22.20)

Sabbatjahr und Sabbat

10 Sechs Jahre sollst du dein Land besäen und seinen Ertrag einsammeln; (3. Mose 25.1) (5. Mose 15.1) 11 aber im siebenten sollst du es brach liegen und sich ausruhen lassen, daß sich die Armen deines Volkes davon nähren, und was sie übriglassen, mögen die Tiere des Feldes fressen; desgleichen sollst du mit deinem Weinberg und Olivengarten tun. 12 Sechs Tage sollst du deine Werke verrichten, aber am siebenten Tag sollst du feiern, damit dein Ochs und dein Esel ausruhen und deiner Magd Sohn und der Fremdling sich erholen. (2. Mose 20.8-11) 13 Befolget alles, was ich euch befohlen habe, und erwähnet die Namen der fremden Götter nicht; die sollen gar nicht über eure Lippen kommen! (Josua 23.7)

Die drei großen Jahresfeste

14 Dreimal im Jahr sollst du mir ein Fest feiern. 15 Das Fest der ungesäuerten Brote sollst du halten: sieben Tage sollst du ungesäuertes Brot essen zur bestimmten Zeit im Monat Abib, wie ich dir befohlen habe; denn in demselben bist du aus Ägypten ausgezogen. Man erscheine aber nicht leer vor mir! (2. Mose 12.15) 16 Und das Erntefest, da du deine ersten Erzeugnisse darbringst von dem, was du auf dem Felde gesät hast; und das Fest der Einsammlung am Ausgang des Jahres, wenn du deine Erzeugnisse vom Felde eingesammelt hast. 17 Dreimal im Jahr soll alle deine Mannschaft vor dem Herrscher, dem HERRN, erscheinen! 18 Du sollst das Blut meiner Opfer nicht zusammen mit Sauerteig darbringen, und das Fett meiner Festopfer soll nicht bleiben bis zum andern Morgen. (2. Mose 12.10) 19 Die frühesten Erstlinge deines Ackers sollst du in das Haus des HERRN, deines Gottes, bringen. Du sollst das Böcklein nicht in der Milch seiner Mutter kochen! (2. Mose 22.29) (5. Mose 14.21) (5. Mose 26.1)

Mahnungen für die Besitznahme von Kanaan. Warnung vor dem Götzendienst

20 Siehe, ich sende einen Engel vor dir her, dich zu behüten auf dem Weg und dich an den Ort zu bringen, den ich bereitet habe. (2. Mose 14.19) 21 Hüte dich vor ihm und gehorche seiner Stimme und sei nicht widerspenstig gegen ihn; denn er wird eure Übertretungen nicht ertragen; denn mein Name ist in ihm. (Jesaja 63.9-10) 22 Wirst du aber seiner Stimme gehorchen und alles tun, was ich sage, so will ich deine Feinde befehden und deinen Widersachern widerwärtig sein. 23 Wenn nun mein Engel vor dir hergeht und dich zu den Amoritern, Hetitern, Pheresitern, Kanaanitern, Hevitern und Jebusitern bringt und ich sie vertilge, 24 so sollst du ihre Götter nicht anbeten, noch ihnen dienen, und sollst es nicht machen wie sie; sondern du sollst ihre Säulen niederreißen und sie gänzlich zerstören. (2. Mose 20.5) (3. Mose 18.3) 25 Und ihr sollt dem HERRN, eurem Gott, dienen, so wird er dein Brot und dein Wasser segnen; und ich will die Krankheit aus deiner Mitte tun. (2. Mose 15.26) 26 Es soll keine Kinderlose und keine Unfruchtbare in deinem Lande sein; ich will die Zahl deiner Tage voll machen. 27 Ich will meinen Schrecken vor dir hersenden und will alle Völker in Verwirrung bringen, zu welchen du kommst, und will machen, daß alle deine Feinde dir den Rücken kehren sollen. 28 Ich will Hornissen vor dir hersenden, damit sie die Heviter, die Kanaaniter und Hetiter vor dir her vertreiben. (5. Mose 1.44) (5. Mose 7.20) (Josua 24.12) 29 Ich will sie aber nicht in einem Jahre vor dir her vertreiben, damit das Land nicht zur Wüste werde und die wilden Tiere sich nicht zu deinem Schaden vermehren. 30 Nach und nach will ich sie vor dir vertreiben, in dem Maß, wie du zunimmst und das Land ererben kannst. 31 Und ich setze deine Grenze vom Schilfmeer bis zum Philistermeer und von der Wüste bis zum Strom Euphrat ; denn ich will die Bewohner des Landes in eure Hand geben, daß du sie vor dir her vertreibest. (1. Mose 15.18) 32 Du sollst mit ihnen und mit ihren Göttern keinen Bund schließen; (2. Mose 34.12) (5. Mose 7.2) 33 sie sollen nicht in deinem Lande wohnen, damit sie dich nicht zur Sünde gegen mich verleiten; denn du würdest ihren Göttern dienen, und sie würden dir zum Fallstrick werden. (Richter 2.3)