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4. Mose - Kapitel 5

Verfahren bei Unreinheit, bei Versündigung und bei Verdacht von Ehebruch

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie aus dem Lager tun alle Aussätzigen und alle, die Eiterflüsse haben, und die an Toten unrein geworden sind. (3. Mose 13.46) (3. Mose 15.2) 3 Beide, Mann und Weib, sollt ihr hinaustun vor das Lager, daß sie nicht ihr Lager verunreinigen, darin ich unter ihnen wohne. (4. Mose 12.14) (4. Mose 35.34) 4 Und die Kinder Israel taten also und taten sie hinaus vor das Lager, wie der HERR zu Mose geredet hatte. 5 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
6 Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ein Mann oder Weib irgend eine Sünde wider einen Menschen tut und sich an dem HERRN damit versündigt, so hat die Seele eine Schuld auf sich; (3. Mose 5.21) 7 und sie sollen ihre Sünde bekennen, die sie getan haben, und sollen ihre Schuld versöhnen mit der Hauptsumme und darüber den fünften Teil dazutun und dem geben, an dem sie sich versündigt haben. 8 Ist aber niemand da, dem man's bezahlen sollte, so soll man es dem HERRN geben für den Priester außer dem Widder der Versöhnung, dadurch er versöhnt wird. 9 Desgleichen soll alle Hebe von allem, was die Kinder Israel heiligen und dem Priester opfern, sein sein. (4. Mose 18.8) 10 Und wer etwas heiligt, das soll auch sein sein; und wer etwas dem Priester gibt, das soll auch sein sein. 11 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
12 Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn irgend eines Mannes Weib untreu würde und sich an ihm versündigte 13 und jemand bei ihr liegt, und es würde doch dem Manne verborgen vor seinen Augen und würde entdeckt, daß sie unrein geworden ist, und er kann sie nicht überführen, denn sie ist nicht dabei ergriffen, 14 und der Eifergeist entzündet ihn, daß er um sein Weib eifert, sie sei unrein oder nicht unrein, 15 so soll er sie zum Priester bringen und ein Opfer über sie bringen, ein zehntel Epha Gerstenmehl, und soll kein Öl darauf gießen noch Weihrauch darauf tun. Denn es ist ein Eiferopfer und Rügeopfer, das Missetat rügt. 16 Da soll der Priester sie herzuführen und vor den HERRN stellen
17 und heiliges Wasser nehmen in ein irdenes Gefäß und Staub vom Boden der Wohnung ins Wasser tun. (2. Mose 30.18) 18 Und soll das Weib vor den HERRN stellen und ihr Haupt entblößen und das Rügeopfer, das ein Eiferopfer ist, auf ihre Hand legen; und der Priester soll in seiner Hand bitteres verfluchtes Wasser haben 19 und soll das Weib beschwören und zu ihr sagen: Hat kein Mann bei dir gelegen, und bist du deinem Mann nicht untreu geworden, daß du dich verunreinigt hast, so sollen dir diese bittern verfluchten Wasser nicht schaden. 20 Wo du aber deinem Mann untreu geworden bist, daß du unrein wurdest, und hat jemand bei dir gelegen außer deinem Mann, 21 so soll der Priester das Weib beschwören mit solchem Fluch und soll zu ihr sagen: Der HERR setze dich zum Fluch und zum Schwur unter deinem Volk, daß der HERR deine Hüfte schwinden und deinen Bauch schwellen lasse! 22 So gehe nun das verfluchte Wasser in deinen Leib, daß dein Bauch schwelle und deine Hüfte schwinde! Und das Weib soll sagen: Amen, amen. 23 Also soll der Priester diese Flüche auf einen Zettel schreiben und mit dem bittern Wasser abwaschen
24 und soll dem Weibe von dem bittern Wasser zu trinken geben, daß das verfluchte bittere Wasser in sie gehe. 25 Es soll aber der Priester von ihrer Hand das Eiferopfer nehmen und zum Speisopfer vor dem HERRN weben und auf dem Altar opfern, nämlich: 26 er soll eine Handvoll des Speisopfers nehmen und auf dem Altar anzünden zum Gedächtnis und darnach dem Weibe das Wasser zu trinken geben. 27 Und wenn sie das Wasser getrunken hat: ist sie unrein und hat sich an ihrem Mann versündigt, so wird das verfluchte Wasser in sie gehen und ihr bitter sein, daß ihr der Bauch schwellen und die Hüfte schwinden wird, und wird das Weib ein Fluch sein unter ihrem Volk;
28 ist aber ein solch Weib nicht verunreinigt, sondern rein, so wird's ihr nicht schaden, daß sie kann schwanger werden. 29 Dies ist das Eifergesetz, wenn ein Weib ihrem Mann untreu ist und unrein wird,
30 oder wenn einen Mann der Eifergeist entzündet, daß er um sein Weib eifert, daß er's stelle vor den HERRN und der Priester mit ihr tue alles nach diesem Gesetz. 31 Und der Mann soll unschuldig sein an der Missetat; aber das Weib soll ihre Missetat tragen.

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4. Mose - Kapitel 9

1 Im April des zweiten Jahres nach dem Auszug aus Ägypten redete Jahwe in der Wüste Sinai zu Mose. Er sagte: 2 "Die Israeliten sollen das Passa zur festgesetzten Zeit feiern (2. Mose 12.3) (3. Mose 23.5) 3 und zwar am 14. Tag dieses Monats am späten Nachmittag zur festgelegten Zeit. Ihr sollt es nach allen Ordnungen und Vorschriften tun." 4 Mose sagte den Israeliten, dass sie das Passa feiern sollten. 5 So feierten sie das Fest am späten Nachmittag des 14. April in der Wüste Sinai, wie Jahwe es Mose angewiesen hatte. Genauso taten sie es. 6 Es gab aber Männer, die an einem Toten unrein geworden waren und das Passa an diesem Tag nicht feiern konnten. Sie kamen zu Mose und Aaron (4. Mose 19.11) 7 und sagten zu ihnen: "Wir sind an einem Toten unrein geworden. Warum soll es uns verwehrt sein, die Opfergabe für Jahwe zur festgesetzten Zeit zu bringen?" 8 Mose entgegnete: "Wartet, ich will hören, was Jahwe für euch anordnet." 9 Jahwe befahl Mose, 10 den Israeliten zu sagen: "Wenn jemand bei euch oder euren nachfolgenden Generationen an einem Toten unrein geworden ist oder sich auf einer weiten Reise befindet und trotzdem Jahwe das Passa feiern will, 11 der soll es am 14. des nächsten Monats am späten Nachmittag tun. Man soll es zu ungesäuerten Broten und bitteren Kräutern essen. 12 Sie dürfen nichts bis zum nächsten Morgen übrig lassen und keinen seiner Knochen zerbrechen. Sie müssen die Passaordnung einhalten. 13 Wer aber rein ist und sich nicht auf einer Reise befindet und es trotzdem unterlässt, das Passa zu feiern, soll von der Volksgemeinschaft beseitigt werden, denn er hat die Opfergabe für Jahwe nicht zur festgesetzten Zeit gebracht. Dieser Mann muss seine Schuld tragen. 14 Wenn ein Fremder bei euch lebt und Jahwe das Passa feiern will, soll er es nach den Ordnungen und Vorschriften des Passafestes tun. Für den Fremden und den Einheimischen im Land gilt dieselbe Ordnung." 15 An dem Tag, als man die Wohnung, das Zelt der Gottesbegegnung, aufrichtete, wurde sie von der Wolke bedeckt - der Wolke, die vom Abend bis zum Morgen wie ein Feuerschein leuchtete. (2. Mose 40.34-38) 16 So war es ständig: Tagsüber stand die Wolke über der Wohnung, nachts war es der Feuerschein. 17 Immer, wenn die Wolke sich vom Zelt erhob, brachen die Israeliten auf. Und dort, wo die Wolke sich niederließ, lagerten sie. 18 Nach dem Befehl Jahwes brachen die Israeliten auf und nach seinem Befehl schlugen sie ihr Lager auf. Sie blieben immer so lange, wie die Wolke auf dem Zelt ruhte. 19 Wenn die Wolke viele Tage auf der Wohnung stehen blieb, folgten die Israeliten der Weisung Jahwes und machten einen längeren Aufenthalt. 20 Blieb sie nur wenige Tage, zogen sie entsprechend früher weiter, immer nach Jahwes Befehl. 21 Es kam auch vor, dass die Wolke nur eine Nacht blieb oder nur einen Tag und eine Nacht. Wenn die Wolke sich erhob, brachen sie auf. 22 Oder es waren zwei Tage oder einen Monat oder längere Zeit - wenn die Wolke auf der Wohnung ruhte, schlugen die Israeliten ihr Lager auf und blieben so lange, bis sie sich wieder erhob. 23 Nach dem Befehl Jahwes blieben sie und nach dem Befehl Jahwes brachen sie auf. Sie befolgten die Anweisung, die Jahwe ihnen durch Mose gegeben hatte.