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4. Mose - Kapitel 5

Verfahren bei Unreinheit, bei Versündigung und bei Verdacht von Ehebruch

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie aus dem Lager tun alle Aussätzigen und alle, die Eiterflüsse haben, und die an Toten unrein geworden sind. (3. Mose 13.46) (3. Mose 15.2) 3 Beide, Mann und Weib, sollt ihr hinaustun vor das Lager, daß sie nicht ihr Lager verunreinigen, darin ich unter ihnen wohne. (4. Mose 12.14) (4. Mose 35.34) 4 Und die Kinder Israel taten also und taten sie hinaus vor das Lager, wie der HERR zu Mose geredet hatte. 5 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
6 Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ein Mann oder Weib irgend eine Sünde wider einen Menschen tut und sich an dem HERRN damit versündigt, so hat die Seele eine Schuld auf sich; (3. Mose 5.21) 7 und sie sollen ihre Sünde bekennen, die sie getan haben, und sollen ihre Schuld versöhnen mit der Hauptsumme und darüber den fünften Teil dazutun und dem geben, an dem sie sich versündigt haben. 8 Ist aber niemand da, dem man's bezahlen sollte, so soll man es dem HERRN geben für den Priester außer dem Widder der Versöhnung, dadurch er versöhnt wird. 9 Desgleichen soll alle Hebe von allem, was die Kinder Israel heiligen und dem Priester opfern, sein sein. (4. Mose 18.8) 10 Und wer etwas heiligt, das soll auch sein sein; und wer etwas dem Priester gibt, das soll auch sein sein. 11 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
12 Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn irgend eines Mannes Weib untreu würde und sich an ihm versündigte 13 und jemand bei ihr liegt, und es würde doch dem Manne verborgen vor seinen Augen und würde entdeckt, daß sie unrein geworden ist, und er kann sie nicht überführen, denn sie ist nicht dabei ergriffen, 14 und der Eifergeist entzündet ihn, daß er um sein Weib eifert, sie sei unrein oder nicht unrein, 15 so soll er sie zum Priester bringen und ein Opfer über sie bringen, ein zehntel Epha Gerstenmehl, und soll kein Öl darauf gießen noch Weihrauch darauf tun. Denn es ist ein Eiferopfer und Rügeopfer, das Missetat rügt. 16 Da soll der Priester sie herzuführen und vor den HERRN stellen
17 und heiliges Wasser nehmen in ein irdenes Gefäß und Staub vom Boden der Wohnung ins Wasser tun. (2. Mose 30.18) 18 Und soll das Weib vor den HERRN stellen und ihr Haupt entblößen und das Rügeopfer, das ein Eiferopfer ist, auf ihre Hand legen; und der Priester soll in seiner Hand bitteres verfluchtes Wasser haben 19 und soll das Weib beschwören und zu ihr sagen: Hat kein Mann bei dir gelegen, und bist du deinem Mann nicht untreu geworden, daß du dich verunreinigt hast, so sollen dir diese bittern verfluchten Wasser nicht schaden. 20 Wo du aber deinem Mann untreu geworden bist, daß du unrein wurdest, und hat jemand bei dir gelegen außer deinem Mann, 21 so soll der Priester das Weib beschwören mit solchem Fluch und soll zu ihr sagen: Der HERR setze dich zum Fluch und zum Schwur unter deinem Volk, daß der HERR deine Hüfte schwinden und deinen Bauch schwellen lasse! 22 So gehe nun das verfluchte Wasser in deinen Leib, daß dein Bauch schwelle und deine Hüfte schwinde! Und das Weib soll sagen: Amen, amen. 23 Also soll der Priester diese Flüche auf einen Zettel schreiben und mit dem bittern Wasser abwaschen
24 und soll dem Weibe von dem bittern Wasser zu trinken geben, daß das verfluchte bittere Wasser in sie gehe. 25 Es soll aber der Priester von ihrer Hand das Eiferopfer nehmen und zum Speisopfer vor dem HERRN weben und auf dem Altar opfern, nämlich: 26 er soll eine Handvoll des Speisopfers nehmen und auf dem Altar anzünden zum Gedächtnis und darnach dem Weibe das Wasser zu trinken geben. 27 Und wenn sie das Wasser getrunken hat: ist sie unrein und hat sich an ihrem Mann versündigt, so wird das verfluchte Wasser in sie gehen und ihr bitter sein, daß ihr der Bauch schwellen und die Hüfte schwinden wird, und wird das Weib ein Fluch sein unter ihrem Volk;
28 ist aber ein solch Weib nicht verunreinigt, sondern rein, so wird's ihr nicht schaden, daß sie kann schwanger werden. 29 Dies ist das Eifergesetz, wenn ein Weib ihrem Mann untreu ist und unrein wird,
30 oder wenn einen Mann der Eifergeist entzündet, daß er um sein Weib eifert, daß er's stelle vor den HERRN und der Priester mit ihr tue alles nach diesem Gesetz. 31 Und der Mann soll unschuldig sein an der Missetat; aber das Weib soll ihre Missetat tragen.

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2. Mose - Kapitel 33

1 Jahwe sagte zu Mose: "Ihr brecht jetzt auf! Bring das Volk, das du aus Ägypten hierher geführt hast, in das Land, das ich Abraham, Isaak und Jakob unter Eid für ihre Nachkommen versprochen habe. (1. Mose 12.7) (2. Mose 32.13) 2 Ich werde einen Engel vor dir herschicken und die Kanaaniter, Amoriter, Hetiter, Perisiter, Hiwiter und Jebusiter vertreiben. (2. Mose 32.34) 3 Ihr kommt in ein Land, das von Milch und Honig überfließt. Aber ich selbst werde nicht mit euch ziehen, denn ihr seid ein widerspenstiges Volk, und vielleicht müsste ich euch deshalb unterwegs vernichten." (2. Mose 32.9-10) 4 Als die Israeliten diese harten Worte vernahmen, trauerten sie. Keiner legte seinen Schmuck an. 5 Denn Jahwe hatte zu Mose gesagt: "Sag den Israeliten: Ihr seid ein widerspenstiges Volk. Würde ich auch nur einen Augenblick in eurer Mitte sein, müsste ich euch vernichten. Aber wenn ihr jetzt euren Schmuck ablegt, werde ich sehen, was ich für euch tun kann." 6 Da trugen die Israeliten vom Berg Horeb an keinen Schmuck mehr. (Jona 3.6) 7 Von da an schlug Mose das Zelt jedes Mal entfernt vom Lager auf. Er nannte es Zelt der Gottesbegegnung. Jeder, der Jahwe suchte, musste aus dem Lager hinaus zu diesem Zelt gehen. (2. Mose 29.42) 8 Wenn Mose zu dem Zelt ging, standen alle auf. Sie traten an den Eingang ihrer Zelte und sahen Mose nach, bis er im Zelt verschwunden war. 9 Und wenn Mose dort hineinging, kam die Wolkensäule herab und blieb am Eingang des Zeltes stehen. Dann redete Gott mit Mose. (2. Mose 13.21) 10 Wenn die Israeliten die Wolkensäule am Eingang des Zeltes stehen sahen, standen sie alle auf und warfen sich am Eingang ihrer Zelte nieder. 11 Jahwe redete direkt mit Mose, so, wie ein Mann mit seinem Freund redet. Dann kehrte Mose ins Lager zurück. Sein Diener Josua Ben-Nun, ein junger Mann, blieb ständig im Zelt. (2. Mose 33.20) (4. Mose 12.8) (5. Mose 34.10) 12 Mose sagte zu Jahwe: "Du befiehlst mir, dieses Volk in sein Land zu führen, aber du hast mir nicht offenbart, wen du mitschicken wirst. Dabei hast du mir doch gesagt, dass du mich mit Namen kennst und mir deine Gunst geschenkt hast. (2. Mose 33.2-5) 13 Wenn ich also wirklich deine Gunst genieße, dann lass mich doch erkennen, was du vorhast. Ich möchte dich besser verstehen und auch weiter in deiner Gunst bleiben. Denk doch daran: Dieses Volk ist dein Volk!" (Psalm 103.7) 14 Jahwe erwiderte: "Wenn ich mitgehe, würde dich das dann beruhigen?" 15 Mose entgegnete: "Wenn du nicht mitgehst, dann bring uns lieber nicht von hier weg! 16 Woran soll man denn sonst erkennen, dass wir in deiner Gnade stehen, ich und dein Volk? Doch nur daran, dass du mit uns ziehst und uns dadurch vor allen anderen Völkern der Welt auszeichnest, mich und dein Volk!" (5. Mose 4.6-8) 17 Jahwe erwiderte: "Auch diese Bitte werde ich dir erfüllen, denn du stehst in meiner Gunst und ich kenne dich genau!" (2. Mose 33.12) (2. Timotheus 2.19) 18 Doch er bat ihn weiter: "Lass mich doch deine Herrlichkeit sehen!" 19 Er antwortete: "Ich selbst werde all meine Güte an dir vorüberziehen lassen und den Namen Jahwe vor dir ausrufen. Ich entscheide, wem ich gnädig bin, und schenke mein Erbarmen, wem ich will." (Römer 9.15) 20 Dann sagte er: "Du kannst mein Gesicht nicht sehen, denn kein Mensch, der mich sieht, bleibt am Leben." (1. Mose 32.31) (Jesaja 6.5) (1. Timotheus 6.16) 21 Jahwe sagte weiter: "Pass auf! Hier auf dem Felsen ist ein Platz bei mir. Da kannst du stehen. (1. Könige 19.8) 22 Wenn dann meine Herrlichkeit vorüberzieht, werde ich dich in einen Felsspalt stellen und meine Hand als Schutz über dich halten, bis ich vorüber bin. (2. Mose 24.11) (2. Mose 34.5-6) 23 Dann werde ich meine Hand wegnehmen, und du kannst mich von hinten sehen. Aber mein Gesicht darf nicht gesehen werden."