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4. Mose - Kapitel 5

Verfahren bei Unreinheit, bei Versündigung und bei Verdacht von Ehebruch

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie aus dem Lager tun alle Aussätzigen und alle, die Eiterflüsse haben, und die an Toten unrein geworden sind. (3. Mose 13.46) (3. Mose 15.2) 3 Beide, Mann und Weib, sollt ihr hinaustun vor das Lager, daß sie nicht ihr Lager verunreinigen, darin ich unter ihnen wohne. (4. Mose 12.14) (4. Mose 35.34) 4 Und die Kinder Israel taten also und taten sie hinaus vor das Lager, wie der HERR zu Mose geredet hatte. 5 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
6 Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ein Mann oder Weib irgend eine Sünde wider einen Menschen tut und sich an dem HERRN damit versündigt, so hat die Seele eine Schuld auf sich; (3. Mose 5.21) 7 und sie sollen ihre Sünde bekennen, die sie getan haben, und sollen ihre Schuld versöhnen mit der Hauptsumme und darüber den fünften Teil dazutun und dem geben, an dem sie sich versündigt haben. 8 Ist aber niemand da, dem man's bezahlen sollte, so soll man es dem HERRN geben für den Priester außer dem Widder der Versöhnung, dadurch er versöhnt wird. 9 Desgleichen soll alle Hebe von allem, was die Kinder Israel heiligen und dem Priester opfern, sein sein. (4. Mose 18.8) 10 Und wer etwas heiligt, das soll auch sein sein; und wer etwas dem Priester gibt, das soll auch sein sein. 11 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
12 Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn irgend eines Mannes Weib untreu würde und sich an ihm versündigte 13 und jemand bei ihr liegt, und es würde doch dem Manne verborgen vor seinen Augen und würde entdeckt, daß sie unrein geworden ist, und er kann sie nicht überführen, denn sie ist nicht dabei ergriffen, 14 und der Eifergeist entzündet ihn, daß er um sein Weib eifert, sie sei unrein oder nicht unrein, 15 so soll er sie zum Priester bringen und ein Opfer über sie bringen, ein zehntel Epha Gerstenmehl, und soll kein Öl darauf gießen noch Weihrauch darauf tun. Denn es ist ein Eiferopfer und Rügeopfer, das Missetat rügt. 16 Da soll der Priester sie herzuführen und vor den HERRN stellen
17 und heiliges Wasser nehmen in ein irdenes Gefäß und Staub vom Boden der Wohnung ins Wasser tun. (2. Mose 30.18) 18 Und soll das Weib vor den HERRN stellen und ihr Haupt entblößen und das Rügeopfer, das ein Eiferopfer ist, auf ihre Hand legen; und der Priester soll in seiner Hand bitteres verfluchtes Wasser haben 19 und soll das Weib beschwören und zu ihr sagen: Hat kein Mann bei dir gelegen, und bist du deinem Mann nicht untreu geworden, daß du dich verunreinigt hast, so sollen dir diese bittern verfluchten Wasser nicht schaden. 20 Wo du aber deinem Mann untreu geworden bist, daß du unrein wurdest, und hat jemand bei dir gelegen außer deinem Mann, 21 so soll der Priester das Weib beschwören mit solchem Fluch und soll zu ihr sagen: Der HERR setze dich zum Fluch und zum Schwur unter deinem Volk, daß der HERR deine Hüfte schwinden und deinen Bauch schwellen lasse! 22 So gehe nun das verfluchte Wasser in deinen Leib, daß dein Bauch schwelle und deine Hüfte schwinde! Und das Weib soll sagen: Amen, amen. 23 Also soll der Priester diese Flüche auf einen Zettel schreiben und mit dem bittern Wasser abwaschen
24 und soll dem Weibe von dem bittern Wasser zu trinken geben, daß das verfluchte bittere Wasser in sie gehe. 25 Es soll aber der Priester von ihrer Hand das Eiferopfer nehmen und zum Speisopfer vor dem HERRN weben und auf dem Altar opfern, nämlich: 26 er soll eine Handvoll des Speisopfers nehmen und auf dem Altar anzünden zum Gedächtnis und darnach dem Weibe das Wasser zu trinken geben. 27 Und wenn sie das Wasser getrunken hat: ist sie unrein und hat sich an ihrem Mann versündigt, so wird das verfluchte Wasser in sie gehen und ihr bitter sein, daß ihr der Bauch schwellen und die Hüfte schwinden wird, und wird das Weib ein Fluch sein unter ihrem Volk;
28 ist aber ein solch Weib nicht verunreinigt, sondern rein, so wird's ihr nicht schaden, daß sie kann schwanger werden. 29 Dies ist das Eifergesetz, wenn ein Weib ihrem Mann untreu ist und unrein wird,
30 oder wenn einen Mann der Eifergeist entzündet, daß er um sein Weib eifert, daß er's stelle vor den HERRN und der Priester mit ihr tue alles nach diesem Gesetz. 31 Und der Mann soll unschuldig sein an der Missetat; aber das Weib soll ihre Missetat tragen.

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5. Mose - Kapitel 6

Ermahnung zur Liebe und zum Gehorsam gegen den HERRN

1 Dies sind aber die Gesetze und Gebote und Rechte, die euch der HERR, euer Gott, geboten hat, daß ihr sie lernen und tun sollt in dem Lande, dahin ihr ziehet, es einzunehmen, 2 daß du den HERRN, deinen Gott, fürchtest und haltest alle seine Rechte und Gebote, die ich dir gebiete, du und deine Kinder und deine Kindeskinder, alle eure Lebtage, auf daß ihr lange lebt. 3 Israel, du sollst hören und behalten, daß du es tust, daß dir's wohl gehe und du sehr vermehrt werdest, wie der HERR, deiner Väter Gott, dir verheißen hat ein Land, darin Milch und Honig fließt. 4 Höre, Israel, der HERR, unser Gott, ist ein einiger HERR. (Markus 12.29) (1. Korinther 8.4) (1. Korinther 8.6)
5 Und du sollst den HERRN, deinen Gott, liebhaben von ganzem Herzen, von ganzer Seele, von allem Vermögen. (5. Mose 10.12) (Matthäus 22.37) 6 Und diese Worte, die ich dir heute gebiete, sollst du zu Herzen nehmen (5. Mose 11.18-20) 7 und sollst sie deinen Kindern einschärfen und davon reden, wenn du in deinem Hause sitzest oder auf dem Wege gehst, wenn du dich niederlegst oder aufstehst, (1. Mose 18.19) 8 und sollst sie binden zum Zeichen auf deine Hand, und sollen dir ein Denkmal vor deinen Augen sein, (2. Mose 13.9) 9 und sollst sie über deines Hauses Pfosten schreiben und an die Tore. 10 Wenn dich nun der HERR, dein Gott, in das Land bringen wird, das er deinen Vätern Abraham, Isaak und Jakob geschworen hat dir zu geben, große und feine Städte, die du nicht gebaut hast,
11 und Häuser, alles Guts voll, die du nicht gefüllt hast und ausgehauene Brunnen, die du nicht ausgehauen hast, und Weinberge und Ölberge, die du nicht gepflanzt hast, daß du essest und satt werdest; (5. Mose 8.10) 12 so hüte dich, daß du nicht des HERRN vergessest, der dich aus Ägyptenland, aus dem Diensthaus, geführt hat; 13 sondern du sollst den HERRN, deinen Gott, fürchten und ihm dienen und bei seinem Namen schwören. (5. Mose 10.20) (Matthäus 4.10) 14 Und sollst nicht andern Göttern nachfolgen der Völker, die um euch her sind 15 denn der HERR, dein Gott, ist ein eifriger Gott unter dir, daß nicht der Zorn des HERRN, deines Gottes, über dich ergrimme und vertilge dich von der Erde. (2. Mose 20.5) 16 Ihr sollt den HERRN, euren Gott, nicht versuchen, wie ihr ihn versuchtet zu Massa, (2. Mose 17.2) (2. Mose 17.7) (Matthäus 4.7) 17 sondern sollt halten die Gebote des HERRN, eures Gottes, und seine Zeugnisse und Rechte, die er geboten hat, 18 daß du tust, was recht und gut ist vor den Augen des HERRN, auf daß dir's wohl gehe und du hineinkommest und einnehmest das gute Land, das der HERR geschworen hat deinen Vätern, 19 daß er verjage alle deine Feinde vor dir, wie der HERR geredet hat. (2. Mose 23.27-28) 20 Wenn dich aber dein Sohn heute oder morgen fragen wird und sagen: Was sind das für Zeugnisse, Gebote und Rechte, die euch der HERR, unser Gott, geboten hat? (2. Mose 13.14)
21 so sollst du deinem Sohn sagen: Wir waren Knechte des Pharao in Ägypten, und der HERR führte uns aus Ägypten mit mächtiger Hand, (Psalm 44.2) 22 und der HERR tat große und böse Zeichen und Wunder an Ägypten und Pharao und allem seinem Hause vor unsern Augen 23 und führte uns von dannen, auf daß er uns einführte und gäbe uns das Land, das er unsern Vätern geschworen hatte; 24 und der HERR hat uns geboten, zu tun nach allen diesen Rechten, daß wir den HERRN, unsern Gott, fürchten, auf daß es uns wohl gehe alle unsre Lebtage, wie es geht heutigestages; 25 und es wird unsre Gerechtigkeit sein vor dem HERRN, unserm Gott, so wir tun und halten alle diese Gebote, wie er uns geboten hat.