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4. Mose - Kapitel 4

Der Dienst der Leviten beim Aufbruch des Lagers

1 Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach: 2 Nimm die Summe der Kinder Kahath aus den Kindern Levi nach ihren Geschlechtern und Vaterhäusern, 3 von dreißig Jahren an bis ins fünfzigste Jahr, alle, die zum Dienst taugen, daß sie tun die Werke in der Hütte des Stifts. (4. Mose 8.24) 4 Das soll aber das Amt der Kinder Kahath in der Hütte des Stifts sein; was das Hochheilige ist. 5 Wenn das Heer aufbricht, so sollen Aaron und seine Söhne hineingehen und den Vorhang abnehmen und die Lade des Zeugnisses darein winden 6 und darauf tun die Decke von Dachsfellen und obendrauf eine ganz blaue Decke breiten und ihre Stangen daran legen 7 und über den Schaubrottisch auch eine blaue Decke breiten und darauf legen die Schüsseln, Löffel, die Schalen und Kannen zum Trankopfer, und das beständige Brot soll darauf liegen. 8 Und sollen darüber breiten eine scharlachrote Decke und dieselbe bedecken mit einer Decke von Dachsfellen und seine Stangen daran legen. 9 Und sollen eine blaue Decke nehmen und darein winden den Leuchter des Lichts und seine Lampen mit seinen Schneuzen und Näpfen und alle Ölgefäße, die zum Amt gehören. (2. Mose 25.31) 10 Und sollen um das alles tun eine Decke von Dachsfellen und sollen es auf die Stangen legen. 11 Also sollen sie auch über den goldenen Altar eine blaue Decke breiten und sie bedecken mit der Decke von Dachsfellen und seine Stangen daran tun. 12 Alle Gerät, womit sie schaffen im Heiligtum, sollen sie nehmen und blaue Decken darüber tun und mit einer Decke von Dachsfellen bedecken und auf Stangen legen. 13 Sie sollen auch die Asche vom Altar fegen und eine Decke von rotem Purpur über ihn breiten 14 und alle seine Geräte darauf schaffen, Kohlenpfannen, Gabeln, Schaufeln, Becken mit allem Gerät des Altars; und sollen darüber breiten eine Decke von Dachsfellen und seine Stangen daran tun. 15 Wenn nun Aaron und seine Söhne solches ausgerichtet und das Heiligtum und all sein Gerät bedeckt haben, wenn das Heer aufbricht, darnach sollen die Kinder Kahath hineingehen, daß sie es tragen; und sollen das Heiligtum nicht anrühren, daß sie nicht sterben. Dies sind die Lasten der Kinder Kahath an der Hütte des Stifts. (4. Mose 7.9) (2. Samuel 6.6-7)
16 Und Eleasar, Aarons, des Priesters, Sohn, soll das Amt haben, daß er ordne das Öl zum Licht und die Spezerei zum Räuchwerk und das tägliche Speisopfer und das Salböl, daß er beschicke die ganze Wohnung und alles, was darin ist, im Heiligtum und seinem Geräte. 17 Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach: 18 Ihr sollt den Stamm der Geschlechter der Kahathiter nicht lassen sich verderben unter den Leviten; 19 sondern das sollt ihr mit ihnen tun, daß sie leben und nicht sterben, wo sie werden anrühren das Hochheilige: Aaron und seine Söhne sollen hineingehen und einen jeglichen stellen zu seinem Amt und seiner Last. 20 Sie sollen aber nicht hineingehen, zu schauen das Heiligtum auch nur einen Augenblick, daß sie nicht sterben. (1. Samuel 6.19) 21 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
22 Nimm die Summe der Kinder Gerson auch nach ihren Vaterhäusern und Geschlechtern, 23 von dreißig Jahren an und darüber bis ins fünfzigste Jahr, und ordne sie alle, die da zum Dienst tüchtig sind, daß sie ein Amt haben in der Hütte des Stifts. 24 Das soll aber der Geschlechter der Gersoniter Amt sein, das sie schaffen und tragen: 25 sie sollen die Teppiche der Wohnung und der Hütte des Stifts tragen und ihre Decke und die Decke von Dachsfellen, die obendrüber ist, und das Tuch in der Hütte des Stifts 26 und die Umhänge des Vorhofs und das Tuch in der Tür des Tores am Vorhof, welcher um die Wohnung und den Altar her geht, und ihre Seile und alle Geräte ihres Amtes und alles, was zu ihrem Amt gehört. 27 Nach dem Wort Aarons und seiner Söhne soll alles Amt der Kinder Gerson geschehen, alles, was sie tragen und schaffen sollen, und ihr sollt zusehen, daß sie aller ihrer Last warten. 28 Das soll das Amt der Geschlechter der Kinder der Gersoniter sein in der Hütte des Stifts; und ihr Dienst soll unter der Hand Ithamars sein, des Sohnes Aarons, des Priesters. 29 Die Kinder Merari nach ihren Geschlechtern und Vaterhäusern sollst du auch ordnen,
30 von dreißig Jahren an und darüber bis ins fünfzigste Jahr, alle, die zum Dienst taugen, daß sie ein Amt haben in der Hütte des Stifts. 31 Dieser Last aber sollen sie warten nach allem ihrem Amt in der Hütte des Stifts, das sie tragen die Bretter der Wohnung und Riegel und Säulen und Füße, 32 dazu die Säulen des Vorhofs umher und Füße und Nägel und Seile mit allem ihrem Geräte, nach allem ihrem Amt; einem jeglichen sollt ihr seinen Teil der Last am Geräte zu warten verordnen. 33 Das sei das Amt der Geschlechter der Kinder Merari, alles, was sie schaffen sollen in der Hütte des Stifts unter der Hand Ithamars, des Priesters, des Sohnes Aarons. 34 Und Mose und Aaron samt den Hauptleuten der Gemeinde zählten die Kinder der Kahathiter nach ihren Geschlechtern und Vaterhäusern,
35 von dreißig Jahren an und darüber bis ins fünfzigste Jahr, alle, die zum Dienst taugten, daß sie Amt in der Hütte des Stifts hätten. 36 Und die Summe war zweitausend siebenhundertfünfzig. 37 Das ist die Summe der Geschlechter der Kahathiter, die alle zu schaffen hatten in der Hütte des Stifts, die Mose und Aaron zählten nach dem Wort des HERRN durch Mose. 38 Die Kinder Gerson wurden auch gezählt in ihren Geschlechtern und Vaterhäusern,
39 von dreißig Jahren an und darüber bis ins fünfzigste, alle, die zum Dienst taugten, daß sie Amt in der Hütte des Stifts hätten. 40 Und die Summe war zweitausend sechshundertdreißig. 41 Das ist die Summe der Geschlechter der Kinder Gerson, die alle zu schaffen hatten in der Hütte des Stifts, welche Mose und Aaron zählten nach dem Wort des HERRN. 42 Die Kinder Merari wurden auch gezählt nach ihren Geschlechtern und Vaterhäusern,
43 von dreißig Jahren an und darüber bis ins fünfzigste, alle, die zum Dienst taugten, daß sie Amt in der Hütte des Stifts hätten. 44 Und die Summe war dreitausendzweihundert. 45 Das ist die Summe der Geschlechter der Kinder Merari, die Mose und Aaron zählten nach dem Wort des HERRN durch Mose. 46 Die Summe aller Leviten, die Mose und Aaron samt den Hauptleuten Israels zählten nach ihren Geschlechtern und Vaterhäusern,
47 von dreißig Jahren und darüber bis ins fünfzigste, aller, die eingingen, zu schaffen ein jeglicher sein Amt und zu tragen die Last der Hütte des Stifts, 48 war achttausend fünfhundertachtzig, 49 die gezählt wurden nach dem Wort des HERRN durch Mose, ein jeglicher zu seinem Amt und seiner Last, wie der HERR dem Mose geboten hatte.

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3. Mose - Kapitel 7

1 Folgende Anordnung gilt für das Schuldopfer: Es ist höchst heilig. (3. Mose 5.14) 2 Dort, wo das Brandopfer geschlachtet wird, muss auch das Schuldopfer geschlachtet werden. Der Priester soll das Blut des Opfertiers ringsherum an den Altar sprengen. (3. Mose 1.3) (3. Mose 1.5) 3 Alles Fett davon muss er opfern: das Fett an den Eingeweiden, 4 die beiden Nieren mit ihrem Fett und das Fett an den Lenden. Den Lappen über der Leber trenne er mit den Nieren ab. (3. Mose 3.9-10) 5 Der Priester soll es auf dem Altar als ein Feueropfer für Jahwe in Rauch aufgehen lassen. Es ist ein Schuldopfer. 6 Nur die männlichen Mitglieder der Priesterfamilien dürfen davon essen. Und es darf nur an heiliger Stätte gegessen werden, denn es ist höchst heilig. 7 Für das Schuldopfer gilt dieselbe Ordnung wie für das Sündopfer. Es gehört dem Priester, der damit Sühnung erwirkt. 8 Dem Priester, der ein Brandopfer für jemand darbringt, gehört die Haut des Opfers. (3. Mose 1.6) 9 Auch jedes Speisopfer, das im Ofen gebacken oder in der Pfanne oder auf einer Eisenplatte zubereitet wird, gehört dem Priester, der es darbringt. (3. Mose 2.4-5) (3. Mose 2.7) 10 Alle übrigen Speisopfer, die mit Öl vermengt oder trocken sind, sollen unter allen Priestern aus der Nachkommenschaft Aarons aufgeteilt werden. 11 Für das Freudenopfer, das man Jahwe bringt, gilt folgende Anordnung: (3. Mose 3.1) 12 Wird es als Dankopfer gebracht, sollen außerdem noch mit Öl angefeuchtete Lochbrote und mit Öl bestrichene Brotfladen gebracht werden, beides ohne Sauerteig zubereitet. Dazu kommt Lochbrot aus Feinmehl, das mit Öl vermengt worden ist. (3. Mose 22.29) 13 Außer dem Lochbrot soll man auch gesäuertes Brot als Gabe zu dem Friedens-Dankopfer bringen. 14 Von jeder Art Brot hebe der Opfernde ein Stück für Jahwe ab und übergebe es dem Priester, der das Blut des Freudenopfers versprengt. Ihm soll es gehören. 15 Das Fleisch des Friedens-Dankopfers soll an dem Tag gegessen werden, an dem das Opfer gebracht wird. Es darf nichts davon bis zum nächsten Morgen liegengelassen werden. (3. Mose 19.6) (3. Mose 22.30) 16 Wenn es sich um ein Gelübde oder ein freiwilliges Opfer handelt, soll das Fleisch des Schlachtopfers ebenfalls an dem Tag gegessen werden, an dem es gebracht wurde. Hiervon darf man allerdings auch am nächsten Tag noch essen, was übrig geblieben ist. 17 Wenn am dritten Tag immer noch etwas davon übrig ist, muss es verbrannt werden. 18 Wenn vom Fleisch des Freudenopfers am dritten Tag noch etwas gegessen wird, wird der, der es darbringt, kein Wohlgefallen finden. Es wird ihm nicht angerechnet werden. Es gilt als unrein. Und wer davon isst, wird sich Schuld aufladen. 19 Fleisch, das mit irgendetwas Unreinem in Berührung kommt, darf nicht gegessen, sondern muss verbrannt werden. Alles andere Fleisch aber darf von jedem gegessen werden, der rein ist. 20 Wenn aber eine Person im Zustand der Unreinheit vom Fleisch des Freudenopfers isst, das Jahwe geweiht wurde, muss diese Person vom Volk beseitigt werden. 21 Wenn eine Person etwas Unreines berührt, sei es die Unreinheit an einem Menschen, einem Stück Vieh oder eine unreine Abscheulichkeit, und isst vom Fleisch des Freudenopfers, das Jahwe geweiht wurde, muss diese Person vom Volk beseitigt werden." 22 Jahwe sagte zu Mose: 23 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Ihr dürft keinerlei Fett essen, weder vom Stier noch vom Schaf noch von der Ziege. (3. Mose 3.7) 24 Das Fett von verendeten oder zerrissenen Tieren dürft ihr für irgendwelche Zwecke verwenden, aber ihr dürft es auf keinen Fall essen. (2. Mose 22.30) 25 Jeder, der dennoch vom Fett eines Tieres isst, das Jahwe als Opfer gebracht werden kann: Diese Person muss vom Volk beseitigt werden. 26 Ihr dürft auch kein Blut verzehren, weder von Vögeln noch vom Vieh, wo immer ihr auch wohnt. (3. Mose 3.17) 27 Jede Person, die irgendwelches Blut isst, muss vom Volk beseitigt werden." 28 Jahwe sagte zu Mose: 29 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wer Jahwe ein Freudenopfer bringt, soll folgende Opfergaben davon für Jahwe herbeibringen: 30 Mit seinen Händen bringe er das, was zum Feueropfer gehört: das Fett zusammen mit der Brust. Die Brust soll er hin- und herschwingend Jahwe darbieten. (2. Mose 29.24) 31 Das Fett soll der Priester auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen, die Brust aber soll den Priestern gehören. 32 Auch die rechte Hinterkeule sollt ihr von euren Freudenopfern abheben und dem Priester geben. (3. Mose 9.21) 33 Wer von den Nachkommen Aarons das Blut und das Fett des Freudenopfers darbringt, dem steht auch die rechte Hinterkeule zu. 34 Denn die Brust der Schwinggabe und die Gabe der rechten Hinterkeule nehme ich von ihren Freudenopfern und gebe sie den Priestern aus der Nachkommenschaft Aarons. Diese Anordnung gilt für alle in Israel und für immer. 35 Das also ist der Anteil, der Aaron und seinen Nachkommen von den Feueropfern Jahwes zusteht, und zwar von dem Tag an, an dem sie zum Priesterdienst gesalbt wurden. 36 Aufgrund der Anordnung Jahwes sind die Israeliten verpflichtet, den Priestern diesen Anteil zu geben. Das ist eine immerwährende Ordnung von Generation zu Generation." 37 Das sind die Anordnungen für das Brandopfer, das Speisopfer und das Sündopfer, für das Schuldopfer, das Einweihungsopfer und das Freudenopfer. (3. Mose 6.13) 38 Jahwe gab diese Anweisungen Mose auf dem Berg Sinai an dem Tag, als er den Israeliten in der Wüste Sinai befahl, ihm Opfer zu bringen.