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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)

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2. Mose - Kapitel 40

Die Aufrichtung und Einweihung der Stiftshütte

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: (2. Mose 25.1) 2 Du sollst die Wohnung, die Stiftshütte, aufrichten am ersten Tage des ersten Monats. 3 Und du sollst die Lade des Zeugnisses darein setzen und den Vorhang vor die Lade hängen. 4 Und du sollst den Tisch hineinbringen und darauf legen, was darauf gehört, und den Leuchter hineinbringen und die Lampen darauf setzen. 5 Und du sollst den goldenen Räucheraltar vor die Lade des Zeugnisses setzen und den Vorhang in der Tür der Wohnung aufhängen. 6 Den Brandopferaltar aber sollst du vor die Tür der Wohnung, der Stiftshütte, setzen, 7 und das Becken zwischen die Stiftshütte und den Altar, und sollst Wasser hineintun. 8 Und du sollst den Vorhof ringsum aufrichten und den Vorhang in das Tor des Vorhofs hängen. 9 Und du sollst das Salböl nehmen und die Wohnung salben, samt allem, was darin ist, und du sollst sie weihen und alle ihre Geräte, daß sie heilig sei. 10 Und du sollst den Brandopferaltar mit allen seinen Geräten salben und ihn weihen, daß er hochheilig sei. 11 Du sollst auch das Becken salben samt seinem Fuß und es weihen. 12 Und du sollst Aaron und seine Söhne vor die Tür der Stiftshütte führen und sie mit Wasser waschen, 13 und Aaron die heiligen Kleider anziehen und ihn salben und weihen, daß er mein Priester sei. 14 Auch seine Söhne sollst du herzuführen und ihnen die Leibröcke anziehen 15 und sie salben, wie du ihren Vater gesalbt hast, daß sie meine Priester seien. Und diese Salbung soll ihnen ein ewiges Priestertum verschaffen auf alle ihre Geschlechter. 16 Und Mose tat alles, wie ihm der HERR geboten hatte; so machte er's. 17 Also ward die Wohnung aufgerichtet im zweiten Jahr, am ersten Tage des ersten Monats. 18 Und als Mose dieselbe aufgerichtet hatte, setzte er die Füße und die Bretter und Riegel, und richtete die Säulen auf. 19 Und breitete das Zelt aus über die Wohnung und legte die Decke des Zeltes oben darauf, wie der HERR Mose geboten hatte. 20 Und er nahm das Zeugnis und legte es in die Lade, und tat die Stangen an die Lade; 21 und brachte die Lade in die Wohnung und hing den Vorhang vor die Lade des Zeugnisses, wie der HERR Mose geboten hatte. 22 Und er setzte den Tisch in die Stiftshütte, an die Seite der Wohnung gegen Mitternacht, außerhalb des Vorhangs, 23 und ordnete die Brote darauf vor dem HERRN, wie der HERR Mose geboten hatte. 24 Er stellte auch den Leuchter in die Stiftshütte, dem Tisch gegenüber, an die Seite der Wohnung gegen Mittag, 25 und setzte Lampen darauf vor dem HERRN, wie der HERR Mose geboten hatte. 26 Und er stellte den goldenen Altar in die Stiftshütte, vor den Vorhang, 27 und räucherte darauf mit gutem Räucherwerk, wie der HERR Mose geboten hatte. 28 Und er hängte den Vorhang in die Tür der Wohnung. 29 Aber den Brandopferaltar setzte er vor die Tür der Wohnung, der Stiftshütte, und opferte darauf Brandopfer und Speisopfer, wie der HERR Mose geboten hatte. 30 Das Becken aber setzte er zwischen die Stiftshütte und den Altar und tat Wasser darein zum Waschen; 31 Und Mose, Aaron und seine Söhne wuschen ihre Hände und Füße damit. 32 Sie mußten sich waschen, wenn sie in die Stiftshütte gingen und zum Altar traten, wie der HERR Mose geboten hatte. 33 Und er richtete den Vorhof auf um die Wohnung und um den Altar her und hängte den Vorhang in das Tor des Vorhofs. Also vollendete Mose das ganze Werk.

Die Herrlichkeit des HERRN erfüllt die Stiftshütte

34 Da bedeckte die Wolke die Stiftshütte, und die Herrlichkeit des HERRN erfüllte die Wohnung. (2. Mose 13.21) (4. Mose 9.15) (1. Könige 8.10-11) (Jesaja 4.5) (Hesekiel 43.5) 35 Und Mose konnte nicht in die Stiftshütte gehen, solange die Wolke darauf blieb und die Herrlichkeit des HERRN die Wohnung erfüllte. 36 Wenn sich aber die Wolke von der Wohnung erhob, so brachen die Kinder Israel auf, während aller ihrer Reisen. (4. Mose 10.34-36) 37 Wenn sich aber die Wolke nicht erhob, so brachen sie nicht auf bis zu dem Tag, da sie sich erhob. 38 Denn die Wolke des HERRN war bei Tag auf der Wohnung, und des Nachts war Feuer darauf vor den Augen des ganzen Hauses Israel, während aller ihrer Reisen.