zurückEinzelansichtvor

4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)

zurückEinzelansichtvor

2. Mose - Kapitel 37

Die Bundeslade

1 Und Bezaleel machte die Lade von Akazienholz, dreieinhalb Ellen lang und anderthalb Ellen breit und anderthalb Ellen hoch, (2. Mose 25.10) 2 und überzog sie mit reinem Gold inwendig und auswendig, und machte ihr einen goldenen Kranz ringsum. 3 Und goß vier goldene Ringe an ihre vier Ecken, auf jeder Seite zwei. 4 Und machte Stangen von Akazienholz und überzog sie mit Gold 5 und tat sie in die Ringe an den Seiten der Lade, daß man sie tragen konnte. 6 Und machte den Sühndeckel von reinem Golde, dreieinhalb Ellen lang und anderthalb Ellen breit. 7 Und machte zwei Cherubim von getriebenem Gold an die beiden Enden des Sühndeckels, 8 einen Cherub an diesem Ende und den andern an jenem Ende; zwei Cherubim machte er an beiden Enden des Sühndeckels. 9 Und die Cherubim breiteten ihre Flügel aus von oben her und deckten damit den Sühndeckel, und ihre Angesichter waren einander zugekehrt und sahen auf den Sühndeckel.

Der Schaubrottisch

10 Und er machte den Tisch von Akazienholz zwei Ellen lang, eine Elle breit und anderthalb Ellen hoch, (2. Mose 25.23) 11 und überzog ihn mit reinem Gold und machte ihm einen goldenen Kranz ringsum, 12 und machte ihm eine Leiste ringsum, eine Handbreit hoch, und machte einen goldenen Kranz um die Leiste her, 13 und goß dazu vier goldene Ringe und tat sie an die vier Ecken, an seine vier Füße, 14 dicht unter die Leiste, daß man die Stangen darein tun und so den Tisch tragen konnte. 15 Und machte die Stangen von Akazienholz und überzog sie mit Gold, um den Tisch damit zu tragen. 16 Und machte auch von reinem Golde die Geräte auf dem Tisch, seine Schüsseln, seine Schalen, seine Becher und seine Kannen, um mit ihnen Trankopfer zu spenden.

Der goldene Leuchter

17 Und er machte den Leuchter von reinem getriebenem Gold, daran war der Schaft mit Armen, Kelchen, Knoten und Blumen. (2. Mose 25.31) 18 Sechs Arme gingen von seinen Seiten aus, von jeder Seite drei Arme. 19 An jedem Arm waren drei Kelche wie Mandelblüten, dazu ihre Knoten und Blumen; auf diese Weise gingen die sechs Arme aus dem Leuchter hervor. 20 An dem Schaft aber waren vier Kelche wie Mandelblüten mit Knoten und Blumen, 21 unter je zwei Armen ein Knoten, bei allen sechs Armen, die aus dem Leuchter gingen. 22 Ihre Knoten und Arme gingen aus ihm hervor, und es war alles getriebenes reines Gold. 23 Er machte auch sieben Lampen mit ihren Lichtscheren und Pfannen von reinem Gold. 24 Aus einem Zentner reinen Goldes machte er ihn und alle seine Geräte.

Der Räucheraltar

25 Er machte auch den Räucheraltar von Akazienholz, eine Elle lang und eine Elle breit, viereckig, und zwei Ellen hoch mit seinen Hörnern, die aus ihm hervorgingen, (2. Mose 30.1-5) 26 und überzog ihn mit reinem Golde, seine Platte und seine Wände ringsum und seine Hörner und machte ihm einen Kranz ringsum von reinem Gold; 27 und zwei goldene Ringe unter dem Kranz zu beiden Seiten, daß man Stangen darein tue, um ihn zu tragen. 28 Aber die Stangen machte er von Akazienholz und überzog sie mit Gold. 29 und er machte das heilige Salböl und Räucherwerk von reiner Spezerei, nach der Kunst des Salbenbereiters. (2. Mose 30.25)