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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)

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2. Mose - Kapitel 36

Der Bau der Stiftshütte beginnt

1 Da arbeiteten Bezaleel und Oholiab und alle Männer, die weisen Herzens waren, denen der HERR Weisheit und Verstand gegeben hatte, zu wissen, wie sie allerlei Werke machen sollten zum Dienste des Heiligtums, nach allem dem, was der HERR geboten hatte. 2 Und Mose rief Bezaleel und Oholiab und alle Männer, die weisen Herzens waren, denen der HERR Weisheit ins Herz gegeben hatte, auch alle, die ihr Herz dazu trieb, daß sie hinzutraten, um an dem Werke zu arbeiten. 3 Und sie empfingen von Mose alle Gaben, welche die Kinder Israel brachten zu dem Werke des Dienstes am Heiligtum, daß es gemacht werde; und sie brachten immer noch alle Morgen ihre freiwilligen Gaben. 4 Da kamen alle Weisen, die am Werke des Heiligtums arbeiteten, ein jeder von seiner Arbeit, die sie machten, 5 und redeten mit Mose und sprachen: Das Volk bringt zu viel, mehr als zum Werke dieses Dienstes notwendig ist, das der HERR zu machen geboten hat! 6 Da gebot Mose, daß man durch das Lager ausrufen und sagen ließe: Niemand, es sei Mann oder Weib, soll mehr etwas anfertigen zur Abgabe an das Heiligtum! Also ward dem Volke gewehrt zu bringen; 7 denn des Stoffes war genug und noch übrig zu allerlei Werk, das zu machen war.

Die Zeltbahnen für die Stiftshütte

8 So machten nun alle Männer, die weisen Herzens waren unter den Arbeitern am Werke, die Wohnung, zehn Teppiche von gezwirnter weißer Baumwolle, aus Stoffen von blauem und rotem Purpur und Karmesinfarbe, mit Cherubim künstlich durchwirkt! (2. Mose 26.1) 9 Die Länge eines Teppichs war achtundzwanzig Ellen und seine Breite vier Ellen, und sie hatten alle einerlei Maß. 10 Und er heftete je fünf Teppiche zusammen, einen an den andern. 11 Und er machte Schleifen von blauem Purpur am Ende der beiden Teppiche, am Ende, da sie zusammengefügt wurden. 12 Fünfzig Schleifen machte er an jedem Teppich, damit eine die andere faßte. 13 Und er machte fünfzig goldene Haften und fügte die Teppiche mit den Haften zusammen, einen an den andern, so daß die Wohnung ein Ganzes wurde. 14 Und er machte elf Teppiche von Ziegenhaaren zum Zelte über die Wohnung. 15 Dreißig Ellen lang und vier Ellen breit war jeder Teppich, alle elf nach einem Maß; 16 und er fügte fünf besonders zusammen und sechs besonders, 17 und machte je fünfzig Schleifen am Ende eines jeden Teppichs, damit sie zusammengeheftet würden. 18 Dazu machte er fünfzig eherne Haften, damit die Decke zu einem Ganzen zusammengefügt würde. 19 Und machte über die Hütte eine Decke von rötlichen Widderfellen und darüber noch eine Decke von Seehundsfellen.

Die Bretter für die Wände der Stiftshütte

20 Er machte auch Bretter zu der Wohnung von Akazienholz, aufrechtstehend. (2. Mose 26.15) 21 Zehn Ellen lang und anderthalb Ellen breit war ein jedes; 22 und an jedem zwei Zapfen, einer dem andern gegenüberstehend; also tat er mit allen Brettern zu der Wohnung. 23 Er machte aber die Bretter zur Wohnung also, daß zwanzig derselben auf der Seite gegen Mittag standen; 24 und machte vierzig silberne Füße unter die zwanzig Bretter, unter ein jedes Brett zwei Füße für die beiden Zapfen. 25 Desgleichen zur andern Seite der Wohnung, gegen Mitternacht, machte er auch zwanzig Bretter 26 und vierzig silberne Füße, unter ein jedes Brett zwei Füße. 27 Aber hinten an der Wohnung, gegen Abend, machte er sechs Bretter, 28 und zwei andere hinten an den beiden Ecken der Wohnung. 29 Diese waren also doppelt von unten auf, und oben zusammengefügt mit einem Ringe: Also machte er sie beide, an beiden Ecken, 30 so daß acht Bretter wurden und sechzehn silberne Füße, unter jedem Brett zwei Füße. 31 Und er machte Riegel von Akazienholz, fünf zu den Brettern auf einer Seite der Wohnung, (2. Mose 26.26-30) 32 und fünf auf der andern Seite derselben, und fünf hinten, gegen Abend. 33 Und machte den Mittelriegel, daß er inwendig durch die Bretter hindurchging von einem Ende zum andern, 34 und er überzog die Bretter mit Gold; auch die Ringe für die Riegel machte er von Gold, und er überzog die Riegel mit Gold.

Die Vorhänge der Stiftshütte

35 Und machte den Vorhang aus Stoffen von blauem und rotem Purpur und Karmesinfarbe und gezwirnter weißer Baumwolle, und machte Cherubim daran, künstlich gewirkt. (2. Mose 26.31) 36 Und machte zu denselben vier Säulen von Akazienholz und überzog sie mit Gold, und machte ihre Haken von Gold, und goß dazu vier silberne Füße. 37 Und machte einen Vorhang für die Tür der Hütte aus Stoffen von blauem und rotem Purpur und Karmesinfarbe und von gezwirnter weißer Baumwolle, in Buntwirkerarbeit, 38 und fünf Säulen dazu mit ihren Haken, und überzog ihre Köpfe und ihre Querstangen mit Gold, und machte fünf eherne Füße dazu.