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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)

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2. Mose - Kapitel 30

Der Räucheraltar

1 Du sollst auch einen Räucheraltar machen zum Räucherwerk; von Akazienholz sollst du ihn machen. (2. Mose 37.25-28) 2 Eine Elle lang und eine Elle breit soll er sein, viereckig und zwei Ellen hoch, und seine Hörner sollen aus ihm heraus- gehen. 3 Und du sollst ihn mit reinem Gold überziehen, seine Platte und seine Wände ringsum und seine Hörner, und sollst ringsum einen Kranz von reinem Gold machen, 4 und je zwei goldene Ringe unter dem Kranz; neben seinen beiden Ecken sollst du sie machen zu seinen beiden Seiten, daß man Stangen darein stecken und ihn damit tragen kann. 5 Die Stangen sollst du auch von Akazienholz machen und sie mit Gold überziehen. 6 Und du sollst ihn setzen vor den Vorhang, der vor der Lade des Zeugnisses hängt, und vor den Sühndeckel, der auf dem Zeugnis ist, da ich mit dir zusammenkommen will. (2. Mose 25.22) 7 Und Aaron soll alle Morgen wohlriechendes Räucherwerk darauf anzünden; wenn er die Lampen zurichtet, soll er räuchern. (Psalm 141.2) (Offenbarung 5.8) 8 Desgleichen, wenn er in den Abendstunden die Lampen anzündet, soll er auch solches Räucherwerk anzünden. Es soll ein beständiges Räucherwerk sein vor dem HERRN in euren künftigen Geschlechtern. 9 Ihr sollt kein fremdes Räucherwerk darbringen darauf und auch kein Brandopfer, kein Speisopfer und kein Trankopfer darauf opfern. (3. Mose 10.1) 10 Aber einmal im Jahr soll Aaron auf seinen Hörnern die Sühne vollziehen; mit dem Blut des Versöhnungsopfers soll er einmal jährlich darauf Sühne leisten für eure Geschlechter; er ist dem HERRN hochheilig. (2. Mose 29.37) (3. Mose 16.18)

Das Lösegeld für die Israeliten

11 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 12 Wenn du die Zahl der Kinder Israel ermittelst, so soll ein jeder dem HERRN ein Lösegeld für seine Seele geben, wenn man sie zählt; damit ihnen nicht eine Plage widerfahre, wenn sie gezählt werden; 13 und zwar soll jeder, der durch die Musterung geht, einen halben Schekel geben, nach dem Schekel des Heiligtums; ein Schekel gilt zwanzig Gera. Der halbe Schekel ist eine Abgabe an den HERRN. 14 Wer durch die Musterung geht im Alter von zwanzig Jahren und darüber, der soll dem HERRN die Abgabe entrichten. 15 Der Reiche soll nicht mehr und der Arme nicht weniger als einen halben Schekel geben bei der Entrichtung der Abgabe an den HERRN zur Sühnung eurer Seelen. 16 Und du sollst das Sühnegeld von den Kindern Israel nehmen und es für den Dienst der Stiftshütte geben, daß es den Kindern Israel zum Gedächtnis diene vor dem HERRN, zur Sühnung für eure Seelen.

Das eherne Becken

17 Weiter redete der HERR mit Mose und sprach: 18 Du sollst auch ein ehernes Becken machen mit einem ehernen Fuß, zum Waschen, und sollst es aufstellen zwischen der Stiftshütte und dem Altar, und Wasser darein tun, (2. Mose 38.8) 19 daß Aaron und seine Söhne ihre Hände und Füße waschen. 20 Wenn sie in die Stiftshütte gehen wollen, so sollen sie sich mit Wasser waschen, damit sie nicht sterben; desgleichen wenn sie zum Altar nahen, um zu dienen und anzuzünden die Feueropfer des HERRN. 21 Und zwar sollen sie ihre Hände und ihre Füße waschen, damit sie nicht sterben. Das soll ihnen eine ewig gültige Ordnung sein, ihm und seinem Samen, für ihr Geschlecht.

Das heilige Salböl und das Räucherwerk

22 Der HERR redete weiter mit Mose und sprach: 23 Nimm dir wohlriechende, auserlesene Spezereien: fünfhundert Schekel selbstausgeflossene Myrrhen und halb so viel Zimmet, also zweihundertundfünfzig, und wohlriechenden Kalmus, auch zweihundertundfünfzig, 24 dazu fünfhundert Schekel Kassia, nach dem Schekel des Heiligtums, und ein Hin Olivenöl; daraus mache ein heiliges Salböl, 25 nach der Kunst des Salbenbereiters gemengt; ein heiliges Salböl soll es sein. (2. Mose 37.29) 26 Und du sollst damit die Stiftshütte und die Lade des Zeugnisses salben 27 und den Tisch mit allem seinem Gerät, den Leuchter mit seinem Gerät, den Räucheraltar, 28 den Brandopferaltar mit allem seinem Gerät und das Becken mit seinem Fuß. 29 Und sollst sie also weihen, daß sie hochheilig seien; alles, was damit in Berührung kommt, wird heilig. (2. Mose 30.10) 30 Auch Aaron und seine Söhne sollst du salben und sie mir zu Priestern weihen. (2. Mose 29.7) 31 Und du sollst zu den Kindern Israel sagen: Das soll mir ein heiliges Salböl sein für alle Zeiten! 32 Auf Menschenleiber soll es nicht gegossen werden; du sollst auch in der gleichen Zusammensetzung keines für euch machen; denn es ist heilig, darum soll es euch heilig sein. 33 Wer es nachmacht oder einem Fremden davon gibt, der soll von seinem Volk ausgerottet werden. 34 Und der HERR sprach zu Mose: Nimm dir Spezereien: wohlriechendes Harz, Räucherklaue, Galbanum und reinen Weihrauch, zu gleichen Teilen, 35 und mache Räucherwerk daraus, nach der Kunst des Salbenbereiters gemengt, gesalzen, rein und heilig. (2. Mose 37.29) 36 Und zerreibe etwas davon ganz fein und lege etwas davon vor das Zeugnis in der Stiftshütte, wo ich mit dir zusammenkommen will. Das soll euch hochheilig sein. (2. Mose 30.6) 37 Und von dem Räucherwerk, das nach diesen Vorschriften gemacht wird, sollt ihr euch keines machen, sondern es soll dem HERRN heilig sein. 38 Wer es nachmacht, um daran zu riechen, der soll von seinem Volk ausgerottet werden!