4. Mose - Kapitel 35
Von den Städten der Leviten und den Freistädten
1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; 1, 2 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, 3, 4, 5, 6, 77 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. 8
Von den Freistädten
9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.
Gesetze über Mord und über Totschlag
16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. 9 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. 10, 11
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. 12 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. 13
2. Mose - Kapitel 28
Die Kleidung des Hohenpriesters
1 Und du sollst deinen Bruder Aaron und seine Söhne mit ihm zu dir nahen lassen aus den Kindern Israel, daß er mein Priester sei, nämlich Aaron und seine Söhne, Nadab, Abihu, Eleasar und Itamar. 14, 15 2 Und du sollst deinem Bruder Aaron heilige Kleider machen zur Ehre und zur Zierde. 3 Und sollst reden mit allen, die eines weisen Herzens sind, die ich mit dem Geist der Weisheit erfüllt habe, daß sie dem Aaron Kleider machen, ihn zu heiligen und mir zum Priester zu weihen. 16 4 Das sind aber die Kleider, welche sie machen sollen: Ein Brustschildlein, ein Ephod, einen Rock und einen Leibrock von gewürfeltem Stoff, Kopfbund und Gürtel. Also sollen sie deinem Bruder Aaron und seinen Söhnen heilige Kleider machen, daß er mein Priester sei. 5 Dazu sollen sie Gold nehmen und Stoffe von blauem und rotem Purpur und Karmesinfarbe und von weißer Baumwolle.Das Ephod
6 Das Ephod sollen sie machen von Gold und aus Stoff von blauem und rotem Purpur und Karmesinfarbe und gezwirnter weißer Baumwolle, künstlich gezwirnt. 7 Zwei verbundene Schulterstücke soll es haben, an seinen beiden Enden verbunden. 8 Die künstliche Arbeit aber seines Gürtels, welcher darauf liegt, soll von der gleichen Arbeit sein, von Gold, aus Stoff von blauem und rotem Purpur und Karmesinfarbe und von gezwirnter weißer Baumwolle. 9 Und du sollst zwei Schohamsteine nehmen und die Namen der Kinder Israel darauf graben, 10 sechs Namen derselben auf den einen Stein und die sechs übrigen Namen auf den andern Stein, nach ihren Geschlechtern. 11 Steinschneiderarbeit soll es sein, von Siegelstechern; die Namen der Kinder Israel sollst du auf die beiden Steine stechen und sie mit Gold einfassen lassen. 12 Und sollst sie auf die Schulterstücke des Ephod heften, daß sie Steine des Gedächtnisses seien für die Kinder Israel; daß Aaron ihre Namen auf seinen beiden Schultern trage vor dem HERRN, zum Gedächtnis. 13 Und du sollst goldene Einfassungen machen, 14 und zwei gewundene Ketten von reinem Gold, und sollst die zwei gewundenen Ketten an der Einfassung befestigen.Das Brustschild
15 Das Brustschildlein für die Rechtspflege soll ein Kunstwerk sein wie das Ephod, von Gold, aus Stoffen von blauem und rotem Purpur und Karmesinfarbe und gezwirnter weißer Baumwolle. 16 Viereckig soll es sein und zweifach, eine Spanne lang und eine Spanne breit. 17 Und du sollst es mit vier Reihen von Steinen besetzen. Die erste Reihe sei ein Rubin, ein Topas und ein Smaragd; 18 die zweite Reihe ein Granat, ein Saphir und ein Diamant; 19 die dritte Reihe ein Opal, ein Achat, ein Amethyst; 20 die vierte Reihe ein Chrysolith, ein Schoham und ein Jaspis. In Gold sollen sie gefaßt sein bei ihrer Einsetzung. 21 Und diese Steine sollen nach den zwölf Namen der Kinder Israel lauten und von Steinschneidern gestochen sein, ein Stein für jeden Namen der zwölf Stämme. 22 Und du sollst für das Brustschildlein gewundene Ketten machen von lauterem Golde, 23 und zwei goldene Ringe, also daß du dieselben beiden Ringe an zwei Ecken des Brustschildes heftest 24 und die beiden goldenen, gewundenen Ketten in die zwei Ringe tuest, die an den beiden Enden des Brustschildleins sind. 25 Aber die beiden andern Enden der zwei gewundenen Ketten sollst du in die beiden Einfassungen tun und sie einander gegenüber auf die Schulterstücke des Ephod heften. 26 Und du sollst zwei andere goldene Ringe machen und sie an die andern beiden Ecken des Brustschildleins heften, nämlich an seinen Saum, welcher inwendig dem Ephod zugekehrt ist. 27 Und sollst noch zwei goldene Ringe machen und sie auf die beiden Schulterstücke des Ephod heften, unterhalb, einander gegenüber, dort wo das Ephod zusammengeht, oben an dem Gürtel des Ephod. 28 Und man soll das Brustschildlein mit seinen Ringen mit einer Schnur von blauem Purpur an die Ringe des Ephod knüpfen, daß es an dem Gürtel des Ephod hart anliege und das Brustschildlein sich nicht von dem Ephod losmache. 29 Also soll Aaron die Namen der Kinder Israel in dem Brustschildlein für die Rechtspflege auf seinem Herzen tragen, wenn er in das Heilige geht, zum Gedächtnis vor dem HERRN, allezeit. 30 Und du sollst in das Brustschildlein für die Rechtspflege das Licht und Recht legen, daß sie auf dem Herzen Aarons seien, wenn er hineingeht vor dem HERRN; und also soll Aaron die Rechtspflege der Kinder Israel allezeit auf seinem Herzen tragen vor dem HERRN. 17, 18, 19Das Obergewand zum Ephod
31 Du sollst auch den Rock zum Ephod ganz von blauem Purpur machen. 32 Und oben in der Mitte soll eine Öffnung sein, und ein Saum um die Öffnung her gewoben, wie der Saum eines Panzers, damit er nicht zerreiße. 33 Und unten, an seinem Saum, sollst du Granatäpfel machen aus Stoffen von blauem und rotem Purpur und Karmesinfarbe, ringsum, und goldene Schellen zwischen dieselben, auch ringsum, 34 daß eine goldene Schelle sei, darnach ein Granatapfel, und wieder eine goldene Schelle, darnach ein Granatapfel, ringsum an dem Saum des Rocks. 35 Und Aaron soll ihn tragen, wenn er dient, daß man seinen Klang höre, wenn er hineingeht in das Heiligtum vor dem HERRN und wenn er hinausgeht, auf daß er nicht sterbe. 20, 21, 22Das goldene Stirnblatt
36 Du sollst auch ein Stirnblatt von reinem Golde machen und darein graben in Siegelschrift: Heilig dem HERRN! 37 und sollst dasselbe anheften mit einer Schnur von blauem Purpur, daß es an dem Kopfbunde sei; vorn am Kopfbund soll es sein; 38 und es soll auf Aarons Stirne sein, damit Aaron die Verschuldung trage in betreff der heiligen Gaben, welche die Kinder Israel weihen, welcherlei heilige Opfergaben sie auch darbringen mögen. Und es soll allezeit auf seiner Stirne sein, um sie wohlgefällig zu machen vor dem HERRN.Die Kleidung der Priester
39 Den Leibrock sollst du weben von weißer Baumwolle und einen gestickten Gürtel machen. 40 Gleicherweise sollst du den Söhnen Aarons Leibröcke, Gürtel und Kopfbünde machen zur Ehre und zur Zierde. 41 Und sollst sie deinem Bruder Aaron samt seinen Söhnen anlegen, und sie salben und ihre Hände füllen und sie weihen, daß sie meine Priester seien. 23, 24, 25 42 Und sollst ihnen leinene Beinkleider machen, die Blöße zu bedecken, von den Lenden bis an die Hüften. 43 Und Aaron und seine Söhne sollen sie tragen, wenn sie in die Stiftshütte gehen oder zum Altare treten, zum Dienst am Heiligtum, damit sie keine Schuld auf sich laden und nicht sterben müssen. Das sei eine ewige Ordnung für ihn und seinen Samen nach ihm!Querverweise
1 4. Mose 18.20: Und der HERR sprach zu Aaron: Du sollst in ihrem Lande nichts besitzen, auch kein Teil unter ihnen haben; denn ich bin dein Teil und dein Erbgut unter den Kindern Israel.
2 Josua 21.2: und redeten mit ihnen zu Silo im Lande Kanaan und sprachen: Der HERR hat uns geboten durch Mose, daß man uns Städte geben solle, zu wohnen, und ihre Vorstädte zu unserm Vieh.
3 2. Mose 21.13: Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll.
4 5. Mose 4.41: Da sonderte Mose drei Städte aus jenseit des Jordans, gegen der Sonne Aufgang,
5 5. Mose 19.2: sollst du dir drei Städte aussondern in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird einzunehmen.
6 5. Mose 19.9: (so du anders alle diese Gebote halten wirst, daß du darnach tust, die ich dir heute gebiete, daß du den HERRN, deinen Gott, liebst und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang), so sollst du noch drei Städte tun zu diesen dreien,
7 Josua 20.1: Und der HERR redete mit Josua und sprach:
8 4. Mose 26.54: Vielen sollst du viel zum Erbe geben, und wenigen wenig; jeglichen soll man geben nach ihrer Zahl.
9 3. Mose 21.10: Wer Hoherpriester ist unter seinen Brüdern, auf dessen Haupt das Salböl gegossen und dessen Hand gefüllt ist, daß er angezogen würde mit den Kleidern, der soll sein Haupt nicht entblößen und seine Kleider nicht zerreißen
10 5. Mose 17.6: Auf zweier oder dreier Zeugen Mund soll sterben, wer des Todes wert ist; aber auf eines Zeugen soll er nicht sterben.
11 5. Mose 19.15: Es soll kein einzelner Zeuge wider jemand auftreten über irgend eine Missetat oder Sünde, es sei welcherlei Sünde es sei, die man tun kann, sondern in dem Mund zweier oder dreier Zeugen soll die Sache bestehen.
12 1. Mose 9.6: Wer Menschenblut vergießt, des Blut soll auch durch Menschen vergossen werden; denn Gott hat den Menschen zu seinem Bilde gemacht.
13 2. Mose 29.45: Und will unter den Kindern Israel wohnen und ihr Gott sein,
14 2. Mose 6.23: Aaron nahm zum Weibe Eliseba, die Tochter Amminadabs, Nahessons Schwester; die gebar ihm Nadab, Abihu, Eleasar, Ithamar.
15 1. Chronik 23.13: Die Kinder Amrams waren: Aaron und Mose. Aaron aber ward abgesondert, daß er geheiligt würde zum Hochheiligen, er und seine Söhne ewiglich, zu räuchern vor dem HERRN und zu dienen und zu segnen in dem Namen des HERRN ewiglich.
16 2. Mose 31.3: und habe ihn erfüllt mit dem Geist Gottes, mit Weisheit und Verstand und Erkenntnis und mit allerlei Geschicklichkeit,
17 3. Mose 8.8: und tat ihm das Amtschild an und das Schild Licht und Recht
18 4. Mose 27.21: Und er soll treten vor den Priester Eleasar, der soll für ihn ratfragen durch die Weise des Lichts vor dem HERRN. Nach desselben Mund sollen aus und einziehen er und alle Kinder Israel mit ihm und die ganze Gemeinde.
19 5. Mose 33.8: Und zu Levi sprach er: Deine Macht und dein Licht bleibe bei deinem heiligen Mann, den du versucht hast zu Massa, da ihr hadertet am Haderwasser.
20 2. Mose 30.21: auf daß sie nicht sterben. Das soll eine ewige Weise sein ihm und seinem Samen bei ihren Nachkommen.
21 3. Mose 16.2: und sprach: Sage deinem Bruder Aaron, daß er nicht zu aller Zeit in das inwendige Heiligtum gehe hinter den Vorhang vor den Gnadenstuhl, der auf der Lade ist, daß er nicht sterbe; denn ich will in einer Wolke erscheinen auf dem Gnadenstuhl;
22 3. Mose 16.13: und das Räuchwerk aufs Feuer tun vor dem HERRN, daß der Nebel vom Räuchwerk den Gnadenstuhl bedecke, der auf dem Zeugnis ist, daß er nicht sterbe.
23 2. Mose 29.9: und beide, Aaron und auch sie, mit Gürteln gürten und ihnen die Hauben aufbinden, daß sie das Priestertum haben zu ewiger Weise. Und sollst Aaron und seinen Söhnen die Hände füllen,
24 2. Mose 29.24: und lege alles auf die Hände Aarons und seiner Söhne und webe es dem HERRN.
25 3. Mose 8.12: und goß von dem Salböl auf Aarons Haupt und salbte ihn, daß er geweiht würde,