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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)

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2. Mose - Kapitel 25

Die freiwilligen Gaben für die Stiftshütte

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Sage den Kindern Israel, daß sie mir freiwillige Gaben bringen, und nehmet dieselben von jedermann, den sein Herz dazu treibt! (2. Mose 35.5) (2. Mose 35.22) 3 Das sind aber die Gaben, die ihr von ihnen nehmen sollt: 4 Gold, Silber, Erz, Stoffe von blauem und rotem Purpur und Karmesinfarbe, von feiner weißer Baumwolle und Ziegenhaaren, 5 rötliche Widderfelle, Seehundsfelle und Akazienholz, 6 Öl zum Leuchter, Spezerei zum Salböl und zu gutem Räucherwerk, 7 Schohamsteine und eingefaßte Steine zum Brustkleid und zum Brustschildlein. 8 Und sie sollen mir ein Heiligtum machen, daß ich mitten unter ihnen wohne! 9 Durchaus, wie ich dir ein Vorbild der Wohnung und aller ihrer Geräte zeigen werde, also sollt ihr es machen. (2. Mose 25.40)

Die Bundeslade

10 Macht eine Lade von Akazienholz, dreieinhalb Ellen soll ihre Länge sein, anderthalb Ellen ihre Breite und anderthalb Ellen ihre Höhe. 11 Die sollst du mit reinem Gold überziehen, inwendig und auswendig; und mache ringsum einen goldenen Kranz. 12 Du sollst auch vier goldene Ringe dazu gießen und sie an ihre vier Ecken setzen; also, daß zwei Ringe auf einer Seite und zwei Ringe auf der andern Seite seien; 13 und mache Stangen von Akazienholz und überziehe sie mit Gold 14 und stecke sie in die Ringe an der Seite der Lade, daß man sie damit trage. 15 Aber die Stangen sollen in den Ringen der Lade bleiben und nicht daraus entfernt werden. 16 Und du sollst das Zeugnis, das ich dir geben werde, in die Lade legen. (2. Mose 25.21) 17 Du sollst auch einen Sühndeckel machen von reinem Gold; dreieinhalb Ellen soll seine Länge und anderthalb Ellen seine Breite sein. (Hebräer 4.16) 18 Und du sollst zwei Cherubim machen von Gold; von getriebener Arbeit sollst du sie machen, an beiden Enden des Sühndeckels. 19 Also, daß du den einen Cherub an dem einen Ende machest und den andern Cherub an dem andern Ende; die Cherubim sollt ihr machen an den beiden Enden des Sühndeckels. 20 Und die Cherubim sollen ihre Flügel darüber ausbreiten, daß sie mit ihren Flügeln den Sühndeckel schirmen und des einen Angesicht gegen das des andern gerichtet sei, und ihre Angesichter sollen auf den Sühndeckel sehen. 21 Und du sollst den Sühndeckel oben über die Lade legen und das Zeugnis, das ich dir geben werde, in die Lade tun. (2. Mose 34.29) (1. Könige 8.9) (Hebräer 9.4) 22 Daselbst will ich mit dir zusammenkommen und mit dir reden von dem Sühndeckel herab, zwischen den beiden Cherubim auf der Lade des Zeugnisses, über alles, was ich dir für die Kinder Israel befehlen will. (4. Mose 7.89)

Der Schaubrottisch

23 Du sollst auch einen Tisch machen von Akazienholz; zwei Ellen soll seine Länge und eine Elle seine Breite und anderthalb Ellen seine Höhe sein. 24 Und sollst ihn überziehen mit reinem Gold und ihn ringsum mit einem goldenen Kranz versehen. 25 Auch eine Leiste sollst du machen um ihn her und sie an den vier Ecken seiner Füße anbringen. 26 Und sollst vier goldene Ringe daran machen, welche du an den vier Ecken seiner vier Füße anbringen sollst. 27 Dicht unter der Leiste sollen die Ringe sein, daß man die Stangen darein tue und den Tisch trage. 28 Du sollst aber die Stangen von Akazienholz machen und sie mit Gold überziehen, daß der Tisch damit getragen werde. 29 Du sollst auch seine Schüsseln machen, seine Schalen, seine Kannen und seine Becher, daß man mit ihnen die Trankopfer ausgieße; aus reinem Golde sollst du sie machen. 30 Und du sollst allezeit Schaubrote auf den Tisch legen vor mein Angesicht. (3. Mose 24.5-6)

Der goldene Leuchter

31 Du sollst auch einen Leuchter von reinem Golde machen; in getriebener Arbeit soll dieser Leuchter gemacht werden; sein Fuß, sein Schaft, seine Kelche, Knoten und Blumen sollen aus einem Stück mit ihm sein. 32 Sechs Arme sollen aus den Seiten des Leuchters herauskommen, drei Arme aus einer Seite des Leuchters und drei Arme aus der andern Seite des Leuchters. 33 Ein jeder Arm soll drei Kelche wie Mandelblüten, Knoten und Blumen haben. Auf diese Weise sollen die sechs Arme aus dem Leuchter gehen. 34 Aber der Leuchter soll vier Kelche wie Mandelblüten, dazu seine Knoten und Blumen haben; 35 nämlich einen Knoten unter zwei Armen, und wieder einen Knoten unter zwei Armen; so bei den sechs Armen, die aus dem Leuchter gehen. 36 Denn ihre Knoten und Arme sollen aus ihm herauskommen, und von getriebener Arbeit und aus reinem Gold sein. 37 Und du sollst ihm sieben Lampen machen, und man zünde die Lampen an, daß sie Licht geben nach vorn. 38 Und ihre Lichtscheren und Löschnäpflein sollen aus reinem Golde sein. 39 Aus einem Zentner reinen Goldes soll man ihn machen mit allen diesen Geräten. 40 Und siehe zu, daß du es machest nach dem Vorbilde, das dir auf dem Berge gezeigt worden ist! (2. Mose 26.30) (Apostelgeschichte 7.44) (Hebräer 8.5)