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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)

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2. Mose - Kapitel 24

Der Bundesschluss am Sinai

1 Er hatte aber zu Mose gesagt: Steige herauf zum HERRN, du und Aaron, Nadab und Abihu und siebzig von den Ältesten Israels, und betet an von ferne! (4. Mose 11.16) 2 Aber Mose allein nahe sich zum HERRN; jene sollen sich nicht nahen, und das Volk soll nicht mit ihnen heraufkommen! 3 Mose kam und erzählte dem Volk alle Worte des HERRN und alle die Verordnungen. Da antwortete das Volk einstimmig und sprach: Alles, was der HERR gesagt hat, wollen wir tun! (2. Mose 19.8) 4 Da schrieb Mose alle Worte des HERRN nieder und stand des Morgens frühe auf und baute einen Altar unten am Berg und zwölf Malsteine nach den zwölf Stämmen Israels. (2. Mose 34.27) (1. Könige 18.31) 5 Und Mose sandte israelitische Jünglinge, daß sie Brandopfer darbrächten und Farren opferten zum Dankopfer dem HERRN. (2. Mose 3.12) 6 Und Mose nahm die Hälfte des Blutes und tat es in Becken; aber die andere Hälfte des Blutes sprengte er auf den Altar. 7 Darauf nahm er das Buch des Bundes und las es vor den Ohren des Volkes. Und sie sprachen: Alles, was der HERR gesagt hat, das wollen wir tun und befolgen! (2. Mose 24.4) 8 Da nahm Mose das Blut und sprengte es auf das Volk und sprach: Sehet, das ist das Blut des Bundes, den der HERR mit euch gemacht hat über allen diesen Worten! (Hebräer 9.19-22) 9 Da stiegen Mose und Aaron, Nadab und Abihu und siebzig von den Ältesten Israels hinauf; 10 und sie sahen den Gott Israels; und unter seinen Füßen war ein Boden wie von Saphirsteinen und so klar wie der Himmel selbst. (Hesekiel 1.26) 11 Und er legte seine Hand nicht an die Auserwählten der Kinder Israel. Und als sie Gott gesehen hatten, aßen und tranken sie. (2. Mose 33.20-23) 12 Und der HERR sprach zu Mose: Steige zu mir herauf auf den Berg und bleibe daselbst, so will ich dir die steinernen Tafeln geben und das Gesetz und das Gebot, das ich geschrieben habe, um sie zu unterweisen! (2. Mose 31.18) 13 Da machte sich Mose auf samt seinem Diener Josua und stieg auf den Berg hinauf zu Gott. 14 Zu den Ältesten aber hatte er gesagt: Erwartet uns hier, bis wir wieder zu euch kommen; sehet, Aaron und Hur sind bei euch; wer eine Angelegenheit hat, der wende sich an sie! 15 Als nun Mose auf den Berg stieg, bedeckte eine Wolke den Berg. 16 Und die Herrlichkeit des HERRN wohnte auf dem Berg Sinai, und die Wolke bedeckte ihn sechs Tage lang; am siebenten Tage aber rief er Mose von der Wolke aus zu. (2. Mose 16.10) 17 Und die Herrlichkeit des HERRN erschien den Kindern Israel wie ein verzehrendes Feuer oben auf dem Gipfel des Berges. (5. Mose 4.24) (5. Mose 9.3) (Hebräer 12.29) 18 Mose aber ging mitten in die Wolke hinein, da er den Berg bestieg; und Mose blieb vierzig Tage und vierzig Nächte auf dem Berge. (2. Mose 34.28)