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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)

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2. Mose - Kapitel 12

Das Passah – Die Verschonung Israels vor dem Gericht

1 Und der HERR redete mit Mose und Aaron im Ägyptenland und sprach: 2 Dieser Monat soll euch der erste Monat sein, und von ihm sollt ihr die Monate des Jahres anheben. (2. Mose 13.4) 3 Saget der ganzen Gemeinde Israel und sprechet: Am zehnten Tage dieses Monats verschaffe sich jeder Hausvater ein Lamm, ein Lamm für jede Haushaltung; 4 wenn aber die Haushaltung zu klein ist für ein Lamm, so nehme er es gemeinsam mit seinem Nachbar, welcher zunächst bei seinem Hause wohnt; dabei sollen sie für das Lamm die Zahl der Seelen berechnen, je nachdem ein jeder zu essen vermag. 5 Dieses Lamm aber soll vollkommen sein, ein Männlein und einjährig. Von den Lämmern und Ziegen sollt ihr es nehmen, (3. Mose 22.20) 6 und sollt es behalten bis auf den vierzehnten Tag dieses Monats. Und die ganze Versammlung der Gemeinde Israel soll es zwischen den Abendstunden schächten. 7 Und sie sollen von dem Blut nehmen und beide Türpfosten und die Oberschwellen der Häuser, darin sie essen, damit bestreichen. (2. Mose 12.13) (2. Mose 12.22) 8 Und sollen also in derselben Nacht das Fleisch essen, am Feuer gebraten, mit ungesäuertem Brot; mit bitteren Kräutern sollen sie es essen. 9 Ihr sollt nichts davon roh essen, auch nicht im Wasser gesotten, sondern nur am Feuer gebraten, sein Haupt samt seinen Schenkeln und den innern Teilen; 10 und sollt nichts davon übriglassen bis zum andern Morgen. Wenn aber etwas übrigbleibt bis zum Morgen, sollt ihr es mit Feuer verbrennen. 11 Also sollt ihr es aber essen: Um eure Lenden gegürtet, eure Schuhe an euren Füßen und eure Stäbe in euren Händen, und in Eile sollt ihr es essen; es ist des HERRN Passah. (Jesaja 52.12) 12 Denn ich will in derselben Nacht durch Ägypten gehen und alle Erstgeburt in Ägypten schlagen, vom Menschen an bis auf das Vieh, und will an allen Göttern der Ägypter Gerichte üben, ich, der HERR. (4. Mose 33.4) 13 Und das Blut soll euch zum Zeichen dienen an euren Häusern, darin ihr seid, daß, wenn ich das Blut sehe, ich an euch vorübergehe und euch die Plage nicht widerfahre, die euch verderbe, wenn ich die Ägypter schlagen werde. (Hebräer 11.28)

Die Einsetzung des Passahfestes

14 Und dieser Tag soll euch zum Gedächtnis sein, und ihr sollt ihn feiern als ein Fest des HERRN in allen euren Geschlechtern; als ewige Ordnung sollt ihr ihn feiern. 15 Sieben Tage lang sollt ihr ungesäuertes Brot essen, darum sollt ihr am ersten Tag den Sauerteig aus euren Häusern entfernen. Denn wer gesäuertes Brot ißt vom ersten Tage an bis auf den siebenten Tag, dessen Seele soll ausgerottet werden aus Israel! (2. Mose 13.7) 16 Ihr sollt aber am ersten Tage eine heilige Versammlung halten, desgleichen am siebenten Tage eine heilige Versammlung. Keine Arbeit sollt ihr tun; außer was zur Speise nötig ist für alle Seelen, das allein darf von euch besorgt werden. 17 Und beobachtet die Tage der ungesäuerten Brote! Denn eben an demselben Tage habe ich euer Heer aus Ägypten geführt; darum sollt ihr diesen Tag als ewige Ordnung beobachten in allen euren Geschlechtern. 18 Am vierzehnten Tage des ersten Monats, am Abend, sollt ihr ungesäuertes Brot essen bis an den einundzwanzigsten Tag des Monats, am Abend, 19 daß man sieben Tage lang keinen Sauerteig in euren Häusern finde. Denn wer gesäuertes Brot ißt, dessen Seele soll ausgerottet werden aus der Gemeinde Israel, er sei ein Fremdling oder Einheimischer im Lande. 20 So esset kein gesäuertes, sondern ungesäuertes Brot in allen euren Wohnungen! 21 Und Mose berief alle Ältesten in Israel und sprach zu ihnen: Machet euch auf und nehmet euch Lämmer für eure Familien und schächtet das Passah! 22 Und nehmet einen Büschel Ysop und tauchet ihn in das Blut im Becken und bestreicht mit diesem Blut im Becken die Oberschwelle und die zwei Türpfosten; und kein Mensch von euch gehe zu seiner Haustüre hinaus bis an den Morgen! 23 Denn der HERR wird umhergehen und die Ägypter schlagen. Und wenn er das Blut an der Oberschwelle und an den beiden Pfosten sehen wird, so wird er, der HERR, an der Tür vorübergehen und den Verderber nicht in eure Häuser kommen lassen, zu schlagen. 24 Und ihr sollt diese Verordnung beobachten als eine Satzung, welche dir und deinen Kindern auf ewig gilt! 25 Und wenn ihr in das Land kommt, das euch der HERR geben wird, wie er geredet hat, so haltet diesen Dienst. 26 Und wenn eure Kinder zu euch sagen werden: Was habt ihr da für einen Dienst? (1. Mose 18.19) (5. Mose 6.7) (5. Mose 6.20) 27 So sollt ihr sagen: Es ist das Passah-Opfer des HERRN, der an den Häusern der Kinder Israel vorüberschritt in Ägypten, als er die Ägypter schlug und unsere Häuser errettete. 28 Da neigte sich das Volk und betete an. Und die Kinder Israel gingen hin und taten solches; wie der HERR Mose und Aaron geboten hatte, also taten sie.

Die zehnte Plage: Der Tod aller Erstgeburt in Ägypten. Der Auszug Israels

29 Und es begab sich zu Mitternacht, da schlug der HERR alle Erstgeburt in Ägypten, von dem ersten Sohne des Pharao, der auf dem Throne saß, bis auf den ersten Sohn der Gefangenen, die in dem Gefängnisse waren, auch alle Erstgeburt des Viehes. (2. Mose 4.23) 30 Da stand der Pharao auf in derselben Nacht, er und alle seine Knechte und alle Ägypter; und es war ein großes Geschrei in Ägypten, denn es gab kein Haus, darin nicht ein Toter war. 31 Und er berief Mose und Aaron in der Nacht und sprach: Machet euch auf und ziehet aus von meinem Volke, ihr und die Kinder Israel, und gehet hin, dienet dem HERRN, wie ihr gesagt habt! 32 Nehmet auch eure Schafe und eure Rinder mit euch, wie ihr gesagt habt, und gehet hin und segnet mich auch! (2. Mose 10.26) 33 Und die Ägypter drangen sehr in das Volk, daß sie dasselbe eilends aus dem Lande trieben; denn sie sprachen: Wir sind alle des Todes! (2. Mose 6.1) 34 Und das Volk trug seinen Teig, ehe er gesäuert war, nämlich ihre Backtröge in ihre Kleider gebunden, auf ihren Achseln. 35 Und die Kinder Israel taten, wie Mose sagte, und forderten von den Ägyptern silberne und goldene Geschirre und Kleider. (2. Mose 11.2) 36 Dazu gab der HERR dem Volke bei den Ägyptern Gunst, daß sie ihrem Begehren willfahrten; und sie beraubten Ägypten. (2. Mose 3.21) 37 Also zogen die Kinder Israel aus von Raemses gen Sukkot, bei sechshunderttausend Mann Fußvolk, die Kinder nicht inbegriffen. 38 Auch zogen mit ihnen viele Mischlinge und Schafe und Rinder und sehr viel Vieh. 39 Und sie machten aus dem Teige, den sie aus Ägypten brachten, ungesäuerte Kuchen; denn er war nicht gesäuert, weil sie aus Ägypten vertrieben wurden und nicht verziehen konnten; und sie hatten sich sonst keine Zehrung zubereitet. 40 Die Zeit aber, welche die Kinder Israel in Ägypten gewohnt haben, beträgt vierhundertunddreißig Jahre. (1. Mose 15.13) 41 Als nun die vierhundertunddreißig Jahre verflossen waren, an eben diesem Tag ging das ganze Heer des HERRN aus Ägypten. 42 Darum wird diese Nacht dem HERRN gefeiert, weil er sie aus Ägypten geführt hat. Diese Nacht sollen alle Kinder Israel dem HERRN feiern, auch ihre künftigen Geschlechter.

Verordnungen zum Passah

43 Und der HERR sprach zu Mose und Aaron: Dies ist die Ordnung des Passah: Kein Fremder soll davon essen. 44 Wer aber ein um Geld erkaufter Knecht ist, den beschneide man; alsdann esse er davon. 45 Ein Beisasse und Taglöhner soll nicht davon essen. 46 In einem Hause soll man es essen. Ihr sollt vom Fleisch nichts vor das Haus hinaustragen, und kein Knochen werde ihm zerbrochen. (Johannes 19.36) 47 Die ganze Gemeinde Israel soll es feiern. 48 Wo sich aber ein Fremdling bei dir aufhält und dem HERRN das Passah halten will, der beschneide alles, was männlich ist; und dann erst mache er sich herzu, daß er es feiere und sei wie ein Einheimischer des Landes; denn kein Unbeschnittener soll davon essen. 49 Einerlei Gesetz soll dem Einheimischen und dem Fremdling gelten, der unter euch wohnt. (3. Mose 24.22) 50 Und alle Kinder Israel taten solches; wie der HERR dem Mose und Aaron geboten hatte, also taten sie; 51 aber der HERR führte an eben diesem Tag die Kinder Israel nach ihren Heerscharen aus Ägypten.