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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)

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1. Mose - Kapitel 7

Noah geht in die Arche

1 Und der HERR sprach zu Noah: Geh in die Arche, du und dein ganzes Haus! Denn dich habe ich gerecht ersehen unter diesem Geschlecht. 2 Nimm von allem reinen Vieh zu dir je sieben und sieben, das Männchen und sein Weibchen; von dem unreinen Vieh aber je ein Paar, das Männchen und sein Weibchen; (1. Mose 8.20) (3. Mose 11.1) 3 auch von den Vögeln des Himmels je sieben und sieben, Männchen und Weibchen, um auf dem ganzen Erdboden Samen am Leben zu erhalten. 4 Denn es sind nur noch sieben Tage, so will ich auf Erden regnen lassen vierzig Tage lang und alles Bestehende von dem Erdboden vertilgen. 5 Und Noah machte alles, wie ihm der HERR gebot. (1. Mose 6.22) 6 Und Noah war sechshundert Jahre alt, da die Wasser der Sündflut auf die Erde kamen. 7 Er ging aber samt seinen Söhnen, seinem Weib und seiner Söhne Weibern in die Arche vor dem Gewässer der Sündflut. (1. Petrus 3.20) 8 Von dem reinen Vieh und von dem Vieh, das nicht rein war, und von den Vögeln und von allem, was auf der Erde kriecht, 9 gingen paarweise in die Arche, Männchen und Weibchen, wie Gott dem Noah geboten hatte. (1. Mose 6.19) 10 Und es begab sich nach den sieben Tagen, daß die Wasser der Sündflut auf die Erde kamen.

Das Gericht der Sintflut

11 Im sechshundertsten Lebensjahre Noahs, am siebzehnten Tage des zweiten Monats, an dem Tage brachen alle Quellen der großen Tiefe auf, und die Fenster des Himmels öffneten sich. 12 Und es regnete auf die Erde vierzig Tage und vierzig Nächte lang. 13 An ebendemselben Tage war Noah in die Arche gegangen mit Sem, Ham und Japhet, seinen Söhnen, und seinem Weibe und den drei Weibern seiner Söhne; 14 sie und alle Arten der Tiere und des Viehs und allerlei Kriechendes, was auf Erden kriecht, von jeglicher Art, auch aller Art Geflügel, Vögel und Federvieh; 15 die kamen zu Noah in die Arche, je zwei und zwei, von allem Fleisch, das lebendigen Odem in sich hatte. 16 Und die hineingingen, Männchen und Weibchen von allem Fleisch, kamen herbei, wie Gott ihm geboten hatte; und der HERR schloß hinter ihm zu. (1. Mose 6.19) 17 Da sich aber die Sündflut vierzig Tage auf die Erde ergoß, wuchsen die Wasser und hoben die Arche, daß sie über der Erde schwebte. 18 Und die Wasser wurden so groß und nahmen so sehr zu, daß die Arche auf dem Wasserspiegel dahinfuhr. 19 Ja, das Gewässer nahm so sehr überhand, daß alle hohen Berge unter dem ganzen Himmel bedeckt wurden; 20 fünfzehn Ellen höher stieg das Wasser, nachdem die Berge schon zugedeckt waren. 21 Da ging alles Fleisch zugrunde, das auf Erden sich bewegte, Vögel, Vieh und wilde Tiere und alles, was sich auf Erden regte, samt allen Menschen; (Hiob 22.15-16) (2. Petrus 3.6) 22 und es starb alles, was auf dem trockenen Lande einen lebendigen Odem in der Nase hatte. 23 Er vertilgte alles Bestehende auf dem Erdboden, vom Menschen an bis auf das Vieh, bis auf das Kriechende und bis auf die Vögel des Himmels; es ward alles von der Erde vertilgt; nur Noah blieb übrig und was mit ihm in der Arche war. 24 Und das Wasser blieb hoch über der Erde, hundertundfünfzig Tage lang.