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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)

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1. Mose - Kapitel 5

Die Nachkommen Adams von Seth bis Noah

1 Dies ist das Buch von Adams Geschlecht: Am Tage, da Gott den Menschen schuf, machte er ihn Gott ähnlich; (1. Mose 1.27) (Lukas 3.38) 2 männlich und weiblich schuf er sie und segnete sie und nannte ihren Namen Adam, am Tage, da er sie schuf. 3 Und Adam war 130 Jahre alt, als er einen Sohn zeugte, ihm selbst gleich, nach seinem Bilde, und nannte ihn Seth. (Psalm 51.7) (1. Korinther 15.49) 4 Und nachdem er den Seth gezeugt, lebte Adam noch 800 Jahre und zeugte Söhne und Töchter; 5 also daß Adams ganzes Alter 930 Jahre betrug, als er starb. 6 Seth war 105 Jahre alt, als er den Enosch zeugte; 7 und Seth, nachdem er den Enosch gezeugt, lebte 807 Jahre und zeugte Söhne und Töchter; 8 also daß Seths ganzes Alter 912 Jahre betrug, als er starb. 9 Enosch war 90 Jahre alt, als er den Kenan zeugte; 10 und Enosch, nachdem er den Kenan gezeugt, lebte 815 Jahre und zeugte Söhne und Töchter; 11 also daß Enoschs ganzes Alter 905 Jahre betrug, als er starb. 12 Kenan war 70 Jahre alt, als er den Mahalaleel zeugte; 13 und Kenan, nachdem er den Mahalaleel gezeugt, lebte 840 Jahre und zeugte Söhne und Töchter; 14 also daß Kenans ganzes Alter 910 Jahre betrug, da er starb. 15 Mahalaleel war 65 Jahre alt, als er den Jared zeugte; 16 und Mahalaleel, nachdem er den Jared gezeugt, lebte 830 Jahre und hat Söhne und Töchter gezeugt; 17 also daß Mahalaleels ganzes Alter 895 Jahre betrug, als er starb. 18 Jared war 162 Jahre alt, als er den Henoch zeugte; 19 und Jared, nachdem er den Henoch gezeugt, lebte 800 Jahre und zeugte Söhne und Töchter; 20 also daß Jareds ganzes Alter 962 Jahre betrug, da er starb. 21 Henoch war 65 Jahre alt, als er den Methusalah zeugte; 22 und Henoch, nachdem er den Methusalah gezeugt, wandelte er mit Gott 300 Jahre lang und zeugte Söhne und Töchter; (1. Mose 6.9) (Judas 1.14) 23 also daß Henochs ganzes Alter 365 Jahre betrug. 24 Und Henoch wandelte mit Gott und war nicht mehr, weil Gott ihn zu sich genommen hatte. (2. Könige 2.11) (Jesaja 57.1-2) (Hebräer 11.5) 25 Methusalah war 187 Jahre alt, als er den Lamech zeugte; 26 und Methusalah, nachdem er den Lamech gezeugt, lebte 782 Jahre und zeugte Söhne und Töchter; 27 also daß Methusalahs ganzes Alter 969 Jahre betrug, da er starb. 28 Lamech war 182 Jahre alt, als er einen Sohn zeugte; 29 den nannte er Noah, indem er sprach: Der wird uns trösten ob unserer Hände Arbeit und Mühe, die herrührt von dem Erdboden, den der HERR verflucht hat! (1. Mose 3.17-19) 30 Und Lamech, nachdem er den Noah gezeugt, lebte 590 Jahre lang und zeugte Söhne und Töchter; 31 also daß Lamechs ganzes Alter 772 Jahre betrug, da er starb. 32 Und Noah war 500 Jahre alt, da er den Sem, Ham und Japhet zeugte.