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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)

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1. Mose - Kapitel 47

Jakob vor dem Pharao

1 Und Joseph kam und zeigte es dem Pharao an und sprach: Mein Vater und meine Brüder sind aus dem Lande Kanaan gekommen samt ihren Schafen und Rindern, und siehe, sie sind im Lande Gosen! 2 Er hatte aber aus der Zahl seiner Brüder fünf mitgenommen und stellte sie dem Pharao vor. 3 Und der Pharao fragte seine Brüder: Was treibt ihr? Sie antworteten ihm: Deine Knechte sind Schafhirten, wir und unsre Väter. (1. Mose 46.33-34) 4 Und sie sprachen zum Pharao: Wir sind gekommen, um uns im Lande aufzuhalten; denn deine Knechte haben keine Weide für ihr Vieh, so hart beschwert die Hungersnot das Land Kanaan; und nun möchten deine Knechte gerne im Lande Gosen wohnen. 5 Da sprach der Pharao zu Joseph: Dein Vater und deine Brüder sind zu dir gekommen; 6 das Land Ägypten steht dir offen; laß deinen Vater und deine Brüder am besten Ort des Landes wohnen, im Lande Gosen sollen sie wohnen; und wenn du weißt, daß unter ihnen tüchtige Leute sind, so setze sie zu Aufsehern über mein Vieh! 7 Joseph brachte auch seinen Vater Jakob hinein und stellte ihn dem Pharao vor; und Jakob segnete den Pharao. 8 Und der Pharao fragte Jakob: Wie alt bist du? 9 Jakob sprach zum Pharao: Die ganze Zeit meiner Pilgrimschaft beträgt hundertunddreißig Jahre; wenig und böse sind meine Lebensjahre gewesen und erreichen nicht die Zahl der Lebensjahre meiner Väter in den Tagen ihrer Pilgrimschaft. (Psalm 39.13) (Psalm 90.10) 10 Und Jakob segnete den Pharao und ging hinaus von Pharaos Angesicht. 11 Und Joseph wies seinem Vater und seinen Brüdern Wohnsitz an und gab ihnen ein Besitztum im Lande Ägypten, am besten Orte des Landes, in der Landschaft Ramses, wie der Pharao befohlen hatte. 12 Und Joseph versorgte seinen Vater und seine Brüder und das ganze Haus seines Vaters mit Brot nach der Zahl der Kinder. (1. Mose 45.11)

Joseph erwirbt ganz Ägypten für den Pharao

13 Es war aber im ganzen Lande kein Brot; denn die Hungersnot war sehr schwer und Ägyptenland war erschöpft, ebenso das Land Kanaan, wegen der Hungersnot. 14 Und Joseph brachte alles Geld zusammen, das in Ägypten und im Lande Kanaan gefunden ward, um Korn zu kaufen; und Joseph brachte das Geld in das Haus des Pharao. 15 Da nun das Geld ausgegangen war in Ägyptenland und in Kanaan, kamen alle Ägypter zu Joseph und sprachen: Gib uns Brot! Warum sollen wir vor dir sterben, weil wir kein Brot haben? 16 Joseph sprach: Bringet euer Vieh her, so will ich euch geben als Entgelt für euer Vieh, wenn ihr ohne Geld seid! 17 Da brachten sie ihr Vieh zu Joseph; und er gab ihnen Brot um Pferde, Schafe, Rinder und Esel, und versorgte sie also in jenem Jahre mit Brot um den Preis ihres Viehs. 18 Als nun jenes Jahr verflossen war, kamen sie zu ihm im andern Jahr und sprachen: Wir wollen unserm Herrn nicht verhehlen, daß, weil das Geld ausgegangen ist und das Vieh unserm Herrn gehört, nunmehr nichts mehr übrigbleibt vor unserm Herrn als unser Leib und unser Feld! 19 Warum sollen wir umkommen vor deinen Augen, wir und unser Feld? Kaufe uns samt unserm Feld um Brot, daß wir und unser Feld dem Pharao dienstbar seien! Gib uns Samen, daß wir leben und nicht sterben, und daß das Land nicht zur Wüste werde! 20 Also kaufte Joseph alles Ackerland der Ägypter für den Pharao auf, denn die Ägypter verkauften ein jeder sein Feld; denn die Hungersnot zwang sie dazu; und so ward das Land des Pharao Eigentum. 21 Das Volk aber machte er zu leibeigenen Knechten, von einem Ende Ägyptens bis zum andern. 22 Nur die Äcker der Priester kaufte er nicht; denn die Priester bekamen ihr Bestimmtes vom Pharao und nährten sich von ihrem festen Einkommen, das ihnen der Pharao gab; darum brauchten sie ihre Äcker nicht zu verkaufen. 23 Und Joseph sprach zum Volk: Ich habe euch heute samt eurem Land für den Pharao gekauft; hier ist Samen für euch, besäet das Land. 24 Aber vom Ertrag habt ihr dem Pharao den Fünften zu geben, und vier Teile sollen euer sein zum Besäen der Felder und zum Unterhalt für euch selbst und euer Gesinde und zur Nahrung für eure Kinder. 25 Da sprachen sie: Du hast uns das Leben erhalten! Finden wir Gnade in deinen Augen, so wollen wir des Pharao Knechte sein! 26 Da machte Joseph solches zum Gesetz bis auf den heutigen Tag, daß vom Ertrag des Ackerlandes der Ägypter dem Pharao der Fünfte zu geben sei; nur die Äcker der Priester wurden nicht des Pharao Eigentum. 27 Und Israel wohnte in Ägypten, im Lande Gosen, und sie nahmen es in Besitz, waren fruchtbar und mehrten sich sehr. (1. Mose 46.3) (2. Mose 1.7) (2. Mose 1.12) 28 Und Jakob lebte noch siebzehn Jahre in Ägyptenland, also daß seine ganze Lebenszeit hundertundsiebenundvierzig Jahre betrug. 29 Als nun die Zeit kam, daß Israel sterben sollte, rief er seinen Sohn Joseph und sprach zu ihm: Habe ich Gnade vor deinen Augen gefunden, so lege doch deine Hand unter meine Hüfte und erweise mir Liebe und Treue: Begrabe mich doch ja nicht in Ägypten! (1. Mose 24.2) 30 Sondern ich will bei meinen Vätern liegen; darum sollst du mich aus Ägypten führen und mich in ihrem Grabe begraben. Er sprach: Ich will tun, wie du gesagt hast! (1. Mose 25.9-10) (1. Mose 49.29-32) 31 Er aber sprach: So schwöre mir! Da schwur er ihm. Und Israel verbeugte sich vor dem Haupt des Stammes.