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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)

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1. Mose - Kapitel 39

Joseph in Ägypten als Sklave des Potiphar

1 Joseph aber war nach Ägypten hinabgeführt worden, und Potiphar, ein ägyptischer Kämmerer des Pharao, der Oberste der Leibwache, hatte ihn von der Hand der Ismaeliter erworben, die ihn dorthin gebracht hatten. (1. Mose 37.28) 2 Und der HERR war mit Joseph, und er hatte Glück und durfte bleiben im Hause seines ägyptischen Herrn. 3 Und als sein Gebieter sah, daß der HERR mit ihm war, und daß der HERR in seiner Hand alles gelingen ließ, was er unternahm, 4 da fand Joseph Gnade in seinen Augen und durfte ihn bedienen; und er setzte ihn zum Aufseher über sein Haus und vertraute ihm alles an, was er hatte. 5 Und von der Zeit an, da er ihn über sein Haus und über alle seine Güter gesetzt hatte, segnete der HERR des Ägypters Haus um Josephs willen, also daß der Segen des HERRN in allem war, was er hatte, im Hause und auf dem Felde. (1. Mose 30.27) 6 Da überließ er alles, was er hatte, Josephs Hand und kümmerte sich um gar nichts mehr als um das Brot, das er aß. Joseph aber war von schöner Gestalt und hübschem Aussehen.

Joseph und die Frau des Potiphar

7 Es begab sich aber nach diesen Geschichten, daß seines Herrn Weib ihre Augen auf Joseph warf und zu ihm sprach: Schlaf bei mir! (Sprüche 5.3) 8 Er aber weigerte sich und sprach zu dem Weibe seines Herrn: Siehe, mein Herr verläßt sich auf mich und kümmert sich um nichts, was im Hause vorgeht, und hat mir alles anvertraut, was ihm gehört; 9 es ist niemand größer in diesem Hause, als ich, und es gibt nichts, das er mir vorenthalten hätte, ausgenommen dich, weil du sein Weib bist! Wie sollte ich nun ein solch großes Übel tun und wider Gott sündigen? (2. Mose 20.14) 10 Und wiewohl sie ihm Tag für Tag zuredete, hörte er doch nicht auf sie, daß er sich zu ihr gelegt oder sich mit ihr vergangen hätte. 11 Es begab sich aber an einem solchen Tage, als er ins Haus kam, um sein Geschäft zu besorgen, und niemand von den Hausgenossen zugegen war, 12 daß sie ihn bei seinem Kleide ergriff und zu ihm sprach: Schlaf bei mir! Er aber ließ das Kleid in ihrer Hand und floh und lief zum Hause hinaus. 13 Als sie nun sah, daß er das Kleid in ihrer Hand gelassen hatte und entflohen war, 14 rief sie die Hausgenossen herbei und sprach zu ihnen: Seht, er hat uns den Hebräer ins Haus gebracht, daß er Mutwillen mit uns triebe! Er kam zu mir herein, um bei mir zu schlafen; ich aber habe aus Leibeskräften geschrieen! 15 Als er nun hörte, daß ich meine Stimme erhob und schrie, ließ er sein Kleid neben mir liegen und floh zur Tür hinaus. 16 Und sie ließ sein Kleid neben sich liegen, bis sein Herr nach Hause kam. 17 Dem erzählte sie die gleiche Geschichte und sprach: Der hebräische Knecht, den du uns gebracht hast, ist zu mir hereingekommen, um Mutwillen mit mir zu treiben; 18 als ich aber meine Stimme erhob und schrie, ließ er sein Kleid neben mir liegen und entfloh! 19 Als nun sein Herr die Rede seines Weibes hörte, daß sie sprach: So und so hat mir dein Knecht getan! da entbrannte sein Zorn. 20 Und Josephs Herr nahm ihn und warf ihn ins Gefängnis, dorthin, wo die Gefangenen des Königs lagen; so war er daselbst im Gefängnis.

Joseph im Gefängnis

21 Aber der HERR war mit Joseph und verschaffte ihm Gunst und schenkte ihm Gnade vor den Augen des Kerkermeisters. 22 Und der Kerkermeister gab alle Gefangenen, die im Kerker waren, in Josephs Hand, und alles, was es dort zu tun gab, das besorgte dieser. 23 Der Kerkermeister kümmerte sich nicht im geringsten um irgend etwas, das er in die Hand nahm; denn der HERR war mit ihm, und der HERR ließ alles gelingen, was er unternahm.