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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)

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1. Mose - Kapitel 34

Dina und der Kanaaniter Sichem

1 Dina aber, Leas Tochter, welche sie dem Jakob geboren hatte, ging aus, um die Töchter des Landes zu sehen. (1. Mose 30.21) 2 Als nun Sichem, der Sohn Hemors, des hevitischen Landesfürsten, sie sah, nahm er sie und tat ihr Gewalt an. 3 Und er wurde anhänglich an Dina, die Tochter Jakobs, und gewann das Mädchen lieb und redete ihr zu. 4 Und Sichem sprach zu seinem Vater Hemor: Nimm mir dieses Mägdlein zum Weibe! 5 Jakob aber hatte vernommen, daß man seine Tochter Dina entehrt hatte; weil aber seine Söhne beim Vieh auf dem Felde waren, so schwieg er, bis sie kamen. 6 Inzwischen kam Hemor, Sichems Vater, zu Jakob, um mit ihm zu reden. 7 Als aber die Söhne Jakobs solches hörten, kamen sie vom Felde; und die Männer waren schwer beleidigt und sehr entrüstet, daß man eine solche Schandtat an Israel begangen und Jakobs Tochter beschlafen hatte; denn so pflegte man nicht zu tun. (5. Mose 22.21) 8 Hemor aber redete mit ihnen und sprach: Mein Sohn Sichem hängt an eurer Tochter; gebt sie ihm doch zum Weibe! 9 Verschwägert euch mit uns; gebt uns eure Töchter und nehmt ihr unsere Töchter! 10 Bleibt bei uns; das Land soll euch offenstehen; siedelt euch an, bewegt euch frei darin und erwerbt Grundbesitz! 11 Und Sichem sprach zu ihrem Vater und zu ihren Brüdern: Laßt mich Gnade finden vor euren Augen; was ihr von mir fordert, das will ich geben! 12 Mögt ihr von mir noch so viel Morgengabe und Geschenke verlangen, ich will es geben, sobald ihr es fordert; gebt mir nur das Mädchen zum Weibe! (2. Mose 22.15)

Betrug und Rache der Söhne Jakobs

13 Da antworteten die Söhne Jakobs dem Sichem und seinem Vater Hemor in trügerischer Weise, weil er ihre Schwester Dina entehrt hatte, 14 und sprachen zu ihnen: Wir können das nicht tun, daß wir unsre Schwester einem unbeschnittenen Manne geben; denn das wäre eine Schande für uns; 15 nur unter einer Bedingung können wir euch willfahren, daß ihr nämlich werdet wie wir, indem ihr alles, was männlich ist, beschneiden lasset. 16 Dann wollen wir euch unsre Töchter geben und uns eure Töchter nehmen und mit euch zusammenwohnen und zu einem Volke werden. 17 Wollt ihr uns aber nicht gehorchen, daß ihr euch beschneiden lasset, so nehmen wir unsere Tochter und gehen! 18 Ihre Rede gefiel Hemor und seinem Sohne Sichem wohl; 19 und der Jüngling zögerte nicht, solches zu tun; denn er hatte Lust zu der Tochter Jakobs und war der Angesehenste von seines Vaters Hause. 20 Als nun Hemor und sein Sohn Sichem zum Tor ihrer Stadt kamen, redeten sie mit den Bürgern ihrer Stadt und sprachen: 21 Diese Leute meinen es gut mit uns; sie sollen im Lande wohnen und verkehren! Hat doch das Land Raum genug für sie. Wir wollen uns ihre Töchter zu Weibern nehmen und ihnen unsre Töchter geben. 22 Nur das verlangen sie von uns, wenn sie unter uns wohnen und sich mit uns zu einem Volke verschmelzen sollen, daß wir alles, was männlich ist unter uns, beschneiden, gleichwie auch sie beschnitten sind. 23 Ihre Herden und ihre Habe und all ihr Vieh werden dann unser sein; lasset uns ihnen nur willfahren, damit sie bei uns bleiben! 24 Da gehorchten dem Hemor und seinem Sohne Sichem alle, die im Tore seiner Stadt aus und eingingen. 25 Es begab sich aber am dritten Tag, da sie wundkrank waren, daß die beiden Söhne Jakobs, Simeon und Levi, Dinas Brüder, ein jeder sein Schwert nahmen und unversehens in die Stadt eindrangen und alles Männliche umbrachten. (1. Mose 49.5-7) 26 Auch Hemor und dessen Sohn Sichem töteten sie mit des Schwertes Schärfe und holten Dina aus dem Hause Sichems und verließen die Stadt. 27 Die Söhne Jakobs aber fielen über die Erschlagenen her und plünderten die Stadt, weil man ihre Schwester entehrt hatte. 28 Ihre Schafe, Rinder und Esel nahmen sie, samt allem, was in der Stadt und auf dem Felde war; 29 dazu führten sie ihre ganze Habe, alle ihre Kinder und Weiber gefangen und raubten alles, was in den Häusern war. 30 Jakob aber sprach zu ihnen: Ihr bringt mich ins Unglück dadurch, daß ihr mich verhaßt macht bei den Einwohnern des Landes, bei den Kanaanitern und Pheresitern, da ich doch nur wenig Leute habe; sie aber werden sich wider mich sammeln und mich schlagen und mich vertilgen samt meinem Haus. (2. Mose 5.21) 31 Sie aber antworteten: Soll man denn unsere Schwester wie eine Dirne behandeln?