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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)

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1. Mose - Kapitel 33

Jakobs Aussöhnung mit Esau

1 Und Jakob erhob seine Augen und schaute, und siehe, Esau kam und vierhundert Mann mit ihm. Da verteilte er die Kinder zu Lea und zu Rahel und zu den beiden Mägden. (1. Mose 32.7) 2 Und er stellte die Mägde mit ihren Kindern voran, und Lea mit ihren Kindern hernach, und Rahel mit Joseph zuletzt. 3 Er selbst aber ging ihnen voraus und verneigte sich siebenmal zur Erde, bis er nahe zu seinem Bruder kam. 4 Da lief ihm Esau entgegen, umarmte ihn, fiel ihm um den Hals und küßte ihn; und sie weinten. 5 Als aber Esau seine Augen erhob, sah er die Weiber und die Kinder und sprach: Gehören diese dir? Er antwortete: Es sind die Kinder, mit welchen Gott deinen Knecht begnadigt hat. (Psalm 127.3) 6 Da traten die Mägde herzu samt ihren Kindern und verneigten sich. 7 Auch Lea kam herbei mit ihren Kindern, und sie verneigten sich; darnach kam Joseph mit Rahel herbei, und auch sie verneigten sich. 8 Und er fragte: Was willst du denn mit jenem ganzen Heer, dem ich begegnet bin? Jakob antwortete: Ich wollte Gnade finden in den Augen meines Herrn! (1. Mose 32.14) 9 Esau antwortete: Ich habe genug, mein Bruder; behalte, was du hast! 10 Jakob antwortete: O nein! Habe ich Gnade vor deinen Augen gefunden, so nimm doch das Geschenk an von meiner Hand; denn deshalb habe ich dein Angesicht gesehen, als sähe ich Gottes Antlitz, und du warst so freundlich gegen mich! (2. Samuel 14.17) 11 Nimm doch den Segen von mir an, der dir überbracht worden ist; denn Gott hat mich begnadigt und ich bin mit allem versehen. Also drang er in ihn, daß er es annahm. (1. Samuel 25.27) (1. Samuel 30.26) 12 Und Esau sprach: Laß uns aufbrechen und gehen; ich will neben dir herziehen. 13 Er aber antwortete: Mein Herr weiß, daß die Kinder noch zart sind; dazu habe ich säugende Schafe und Kühe bei mir; wenn sie einen einzigen Tag übertrieben würden, so würde mir die ganze Herde sterben. 14 Mein Herr gehe doch seinem Knechte voraus, ich aber will gemächlich hintennach ziehen, wie eben das Vieh vor mir her und die Kinder gehen mögen, bis ich zu meinem Herrn nach Seir komme. 15 Da sprach Esau: So will ich doch etliche von meinen Leuten bei dir lassen. Er sprach: Warum sollte ich solche Gunst finden vor den Augen meines Herrn! 16 Also kehrte Esau am gleichen Tag wieder nach Seir zurück.

Die Ankunft Jakobs in Kanaan

17 Jakob aber brach auf nach Sukkot und baute sich daselbst ein Haus und errichtete für seine Herden Schutzhütten; daher wurde der Ort Sukkot genannt. 18 Und Jakob kam wohlbehalten bis zur Stadt Sichem, die im Lande Kanaan liegt, nachdem er aus Mesopotamien gekommen war; und er lagerte sich der Stadt gegenüber. 19 Und er kaufte das Grundstück, auf welchem er sein Zelt aufschlug, von der Hand der Kinder Hemors, des Vaters Sichems, um hundert Kesitha (Josua 24.32) 20 und errichtete daselbst einen Altar; den nannte er «Der starke Gott Israels». (1. Mose 12.7-8)