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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)

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1. Mose - Kapitel 13

Abrams Rückkehr nach Kanaan. Trennung von Lot

1 Und Abram zog mit seinem Weib und mit allem, was er hatte, auch mit Lot, von Ägypten hinauf in das südliche Kanaan. 2 Und Abram war sehr reich an Vieh, Silber und Gold. (Sprüche 10.22) 3 Und er kam auf seinen Nomadenzügen von Süden her bis nach Bethel, bis zu dem Ort, da sein Zelt zuerst gestanden hatte, zwischen Bethel und Ai, 4 an die Stätte des Altars, welchen er in der ersten Zeit gemacht hatte; und Abram rief daselbst den Namen des HERRN an. (1. Mose 12.8) 5 Aber auch Lot, der mit Abram ging, hatte Schafe, Rinder und Zelte. 6 Und das Land mochte es nicht ertragen, daß sie beieinander wohnten; denn ihre Habe war groß, und sie konnten nicht beieinander bleiben. 7 Und es entstand Streit zwischen den Hirten über Abrams Vieh und den Hirten über Lots Vieh; auch wohnten zu der Zeit die Kanaaniter und Pheresiter im Lande. 8 Da sprach Abram zu Lot: Es soll doch nicht Zank sein zwischen mir und dir, zwischen meinen Hirten und deinen Hirten! Denn wir sind Brüder. (Psalm 133.1) 9 Steht dir nicht das ganze Land offen? Trenne dich von mir! Willst du zur Linken, so gehe ich zur Rechten; und willst du zur Rechten, so gehe ich zur Linken. 10 Da hob Lot seine Augen auf und besah die ganze Jordanaue; denn sie war allenthalben bewässert, wie ein Garten des HERRN, wie Ägyptenland, bis nach Zoar hinab, ehe der HERR Sodom und Gomorra verderbte. 11 Darum erwählte sich Lot die ganze Jordanaue und zog gegen Osten. Also trennte sich ein Bruder von dem andern. 12 Abram wohnte im Lande Kanaan und Lot in den Städten der Aue und zeltete bis nach Sodom hin. 13 Aber die Leute zu Sodom waren schlecht und sündigten sehr wider den HERRN. (1. Mose 18.20) (1. Mose 19.4)

Gott erneuert seine Verheißungen an Abram

14 Der HERR aber sprach zu Abram, nachdem sich Lot von ihm getrennt hatte: Hebe doch deine Augen auf und schaue von dem Orte, da du wohnst, nach Norden, Süden, Osten und Westen! 15 Denn das ganze Land, das du siehst, will ich dir und deinem Samen geben auf ewig. (1. Mose 12.7) 16 Und ich will deinen Samen machen wie den Staub auf Erden; wenn ein Mensch den Staub auf Erden zählen kann, so soll man auch deinen Samen zählen. (1. Mose 28.14) (4. Mose 23.10) 17 Mache dich auf, durchziehe das Land seiner Länge und Breite nach! Denn dir will ich es geben. 18 Da brach Abram auf, kam und wohnte bei den Eichen Mamres zu Hebron und baute daselbst dem HERRN einen Altar. (1. Mose 14.24)