zurückEinzelansichtvor

4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; 1, 2 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, 3, 4, 5, 6, 7 
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. 8 

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. 9 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. 10, 11 
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. 12 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. 13 

zurückEinzelansichtvor

Sprüche - Kapitel 6

1 Mein Sohn, hast du für deinen Nächsten gebürgt, / dich einem Fremden mit Handschlag verpflichtet, 14, 15, 16 2 hast du dich durch deine Worte gebunden, / dich gefesselt durch das, was du sagtest? 3 Dann tue dies, mein Sohn: Reiß dich los! / Denn ein andrer hat dich in seiner Gewalt. / Geh unverzüglich hin und bestürme ihn mit Bitten! 4 Gönn deinen Augen keinen Schlaf / und deinen Lidern keine Ruhe - 5 bis du ihm entkommen bist wie die Gazelle dem Jäger, / wie der Vogel dem Zugriff des Fängers. 6 Geh zur Ameise, du Fauler, / sieh, was sie tut und lerne von ihr! 17, 18 7 Kein Vorgesetzter treibt sie an, 8 und doch sorgt sie im Sommer für Nahrung, / sammelt ihre Vorräte zur Erntezeit. 9 Wie lange willst du noch liegen, du Fauler? / Wann stehst du endlich auf? 10 Nur noch ein wenig Schlaf, nur noch ein bisschen Schlummer, / nur noch ein wenig liegen, die Hände gefaltet, 19 11 und schon kommt dir die Armut ins Haus, wie ein Landstreicher, / ja, wie ein Räuber überfällt dich die Not. 12 Ein Schuft, ein Bösewicht ist, / wer Lügen verbreitet, 20 13 wer mit den Augen zwinkert, / mit den Füßen Zeichen gibt, / mit Fingern Andeutungen macht, 21 14 wer ein Herz voller Falschheit hat, / mit bösen Plänen darin, / und jederzeit Zank anzettelt. 15 Darum nimmt er ein schreckliches Ende, / plötzlich wird er zerschmettert / und nichts kann ihn retten. 16 Sechs Dinge sind Jahwe verhasst, / und sieben sind ihm ein Gräuel: 17 stolze Augen, falsche Zunge / und Hände, die Unschuldige töten, 18 ein Herz, das böse Gedanken durchpflügt, / Füße, die dem Verbrechen nachlaufen, 19 ein falscher Zeuge, der Lügen in die Ohren bläst, / und einer, der Zank zwischen Brüdern entfacht. 20 Bewahre, mein Sohn, das Gebot deines Vaters, / verwirf die Weisung deiner Mutter nicht! 22 21 Nimm sie dir zu Herzen, / winde sie um deinen Hals. 23 22 Beim Gehen soll es dich leiten, / beim Liegen dich behüten / und beim Wachwerden dir raten. 24 23 Denn das Gebot ist wie eine Leuchte, / die Weisung wie ein Licht, / und die ermahnende Erziehung ist ein Weg zum Leben, 24 um dich zu schützen vor der schlechten Frau, / der glatten Zunge der Fremden. 25 25 Begehre nicht ihre Schönheit / und falle nicht herein, wenn sie dir schöne Augen macht. 26 Denn eine Hure bringt dich nur ums Brot, / doch eines anderen Ehefrau um dein kostbares Leben. 27 Kann man Feuer im Gewandbausch tragen / ohne dass die Kleider verbrennen? 28 Kann man über Kohlenglut laufen, / und versengt sich nicht die Füße dabei? 29 So geht es dem, der zur Frau eines anderen geht. / Wer mit ihr schläft, der bleibt nicht ungestraft. 26 30 Man verachtet den Dieb nicht, wenn er stiehlt, / um sein Verlangen zu stillen, weil der Hunger ihn treibt. 31 Wird er ertappt, muss er es ersetzen, / siebenfach, mit der ganzen Habe seines Hauses. 32 Doch wer mit der Frau eines anderen Ehebruch treibt, / muss den Verstand verloren haben. / Nur wer sich selbst vernichten will, / lässt sich auf so etwas ein. 27 33 Schläge und Schande bringt es ihm ein / und unauslöschbare Schmach. 34 Denn Eifersucht weckt die Wut des Ehemanns; / hat er zur Rache Gelegenheit, verschont er dich nicht. 35 Er lässt sich auf keine Entschädigung ein, / bleibt unerbittlich, selbst wenn du ihn mit Geld überhäufst.

Querverweise

1 4. Mose 18.20: Und der HERR sprach zu Aaron: Du sollst in ihrem Lande nichts besitzen, auch kein Teil unter ihnen haben; denn ich bin dein Teil und dein Erbgut unter den Kindern Israel.

2 Josua 21.2: und redeten mit ihnen zu Silo im Lande Kanaan und sprachen: Der HERR hat uns geboten durch Mose, daß man uns Städte geben solle, zu wohnen, und ihre Vorstädte zu unserm Vieh.

3 2. Mose 21.13: Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll.

4 5. Mose 4.41: Da sonderte Mose drei Städte aus jenseit des Jordans, gegen der Sonne Aufgang,

5 5. Mose 19.2: sollst du dir drei Städte aussondern in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird einzunehmen.

6 5. Mose 19.9: (so du anders alle diese Gebote halten wirst, daß du darnach tust, die ich dir heute gebiete, daß du den HERRN, deinen Gott, liebst und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang), so sollst du noch drei Städte tun zu diesen dreien,

7 Josua 20.1: Und der HERR redete mit Josua und sprach:

8 4. Mose 26.54: Vielen sollst du viel zum Erbe geben, und wenigen wenig; jeglichen soll man geben nach ihrer Zahl.

9 3. Mose 21.10: Wer Hoherpriester ist unter seinen Brüdern, auf dessen Haupt das Salböl gegossen und dessen Hand gefüllt ist, daß er angezogen würde mit den Kleidern, der soll sein Haupt nicht entblößen und seine Kleider nicht zerreißen

10 5. Mose 17.6: Auf zweier oder dreier Zeugen Mund soll sterben, wer des Todes wert ist; aber auf eines Zeugen soll er nicht sterben.

11 5. Mose 19.15: Es soll kein einzelner Zeuge wider jemand auftreten über irgend eine Missetat oder Sünde, es sei welcherlei Sünde es sei, die man tun kann, sondern in dem Mund zweier oder dreier Zeugen soll die Sache bestehen.

12 1. Mose 9.6: Wer Menschenblut vergießt, des Blut soll auch durch Menschen vergossen werden; denn Gott hat den Menschen zu seinem Bilde gemacht.

13 2. Mose 29.45: Und will unter den Kindern Israel wohnen und ihr Gott sein,

14 Sprüche 11.15: Wer für einen andern Bürge wird, der wird Schaden haben; wer aber sich vor Geloben hütet, ist sicher.

15 Sprüche 17.8: Wer zu schenken hat, dem ist's ein Edelstein; wo er sich hin kehrt, ist er klug geachtet.

16 Sprüche 20.16: Nimm dem sein Kleid, der für einen andern Bürge wird, und pfände ihn um des Fremden willen.

17 Sprüche 10.4: Lässige Hand macht arm; aber der Fleißigen Hand macht reich.

18 Sprüche 20.4: Um der Kälte willen will der Faule nicht pflügen; so muß er in der Ernte betteln und nichts kriegen.

19 Sprüche 24.33-34: Du willst ein wenig schlafen und ein wenig schlummern und ein wenig deine Hände zusammentun, daß du ruhest:

20 Sprüche 10.31-32: Der Mund des Gerechten bringt Weisheit; aber die Zunge der Verkehrten wird ausgerottet.

21 Sprüche 10.10: Wer mit Augen winkt, wird Mühsal anrichten; und der ein Narrenmaul hat, wird geschlagen.

22 Sprüche 1.8: Mein Kind, gehorche der Zucht deines Vaters und verlaß nicht das Gebot deiner Mutter.

23 Sprüche 3.3: Gnade und Treue werden dich nicht lassen. Hänge sie an deinen Hals und schreibe sie auf die Tafel deines Herzens,

24 Psalm 119.172: Meine Zunge soll ihr Gespräch haben von deinem Wort; denn alle deine Gebote sind recht.

25 Sprüche 2.16: daß du nicht geratest an eines andern Weib, an eine Fremde, die glatte Worte gibt

26 Sprüche 5.10-14: daß sich nicht Fremde von deinem Vermögen sättigen und deine Arbeit nicht sei in eines andern Haus,

27 1. Korinther 6.18: Fliehet der Hurerei! Alle Sünden, die der Mensch tut, sind außer seinem Leibe; wer aber hurt, der sündigt an seinem eigenen Leibe.