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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)

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Josua - Kapitel 17

1 Ein Teil der Nachkommen von Manasse, dem ältesten Sohn Josefs, hatte Gilead und Baschan erhalten. Das waren die Nachkommen von Manasses ältestem Sohn Machir und dessen Sohn Gilead, einem kampferprobten Mann. (4. Mose 26.29) (Josua 13.31) 2 Auch den anderen Söhnen Manasses und ihren Sippen wurden Gebiete zugewiesen: den Nachkommen von Abiëser, Helek, Asriël, Schechem, Hefer und Schemida. 3 Doch Zelofhad, der Sohn Hefers und Enkel Gileads aus der Sippe von Machir Ben-Manasse, hatte keine Söhne, sondern nur Töchter. Sie hießen Machla, Noa, Hogla, Milka und Tirza. (4. Mose 26.33) (4. Mose 27.1) 4 Diese Frauen gingen zum Priester Eleasar und zu Josua Ben-Nun und den Stammesoberhäuptern und sagten: "Jahwe hat Mose angewiesen, uns einen Erbbesitz unter unseren Brüdern zu geben." Da gab er ihnen nach der Anweisung Jahwes einen Erbbesitz unter der Sippe ihres Vaters. 5 So kam es, dass der Stamm Manasse außer dem Land Gilead und Baschan auch westlich des Jordan zehn Anteile besaß, 6 denn die Sippen der weiblichen Nachkommen Manasses erhielten dort ebenso einen Anteil wie die der männlichen. Das Land Gilead wurde aber nur unter die männlichen Nachkommen aufgeteilt. 7 Das Gebiet Manasses grenzte im Norden an das des Stammes Ascher. Die Südgrenze verlief von Michmetat gegenüber von Sichem zum Siedlungsgebiet von En-Tappuach. 8 Die Umgebung von Tappuach gehörte Manasse, Tappuach selbst gehörte zu Efraïm. 9 Die Grenze verlief dann südlich vom Kana-Bach bis zum Meer. Nördlich des Baches begann das Gebiet Manasses. Im Westen reichte es bis ans Meer. Die Städte südlich des Baches gehören zu Efraïm, obwohl sie noch im Stammesgebiet von Manasse lagen. (Josua 16.9) 10 Das Bachtal bildete also die Grenze zwischen den beiden Stämmen. Das Meer war für beide die Westgrenze. Im Norden stieß das Land Manasses an das Gebiet des Stammes Ascher und im Osten an das von Issachar. 11 Und in den Stammesgebieten von Issachar und Ascher gehörten einige Städte mit den umliegenden Dörfern zu Manasse: Bet-Schean, Jibleam, der ganze Bezirk von Dor, En-Dor, Taanach und Megiddo, das Dreihügelgebiet. (Richter 1.27) (1. Samuel 28.7) 12 Die Männer von Manasse konnten diese Städte allerdings nicht erobern. So gelang es den Kanaanitern, in diesem Gebiet wohnen zu bleiben. (Josua 15.63) 13 Auch als die Israeliten stärker wurden, vertrieben sie die Kanaaniter nicht, verpflichteten sie aber zu Zwangsarbeiten. (Josua 16.10) 14 Da beschwerten sich die Nachkommen Josefs bei Josua: "Warum hast du uns bei der Landverteilung nur den Anteil für einen einzigen Stamm gegeben? Wir sind doch so viele Leute. Jahwe hat uns reich gesegnet und zu einem großen Volk gemacht." 15 Da sagte Josua: "Wenn ihr so viele seid und euch das Gebirge Efraïm nicht ausreicht, dann zieht doch in das Waldgebiet der Perisiter und Refaïter und rodet euch dort Land." 16 Da sagten die Nachkommen Josefs: "Das Gebirge ist zu klein für uns, und die Kanaaniter in der Ebene Jesreel bis nach Bet-Schean haben eiserne Streitwagen." 17 Da erwiderte Josua den Nachkommen Josefs, den Stämmen Efraïm und Manasse: "Ja, ihr seid ein großes und starkes Volk und sollt nicht nur einen Losanteil haben. 18 Ihr bekommt ein bewaldetes Bergland mit seinen Ausläufern dazu. Den Wald könnt ihr roden, und die Kanaaniter werdet ihr vertreiben, auch wenn sie stark sind und eiserne Streitwagen haben."