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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)

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Hohelied - Kapitel 4

1 Wie schön du bist, meine Freundin, / wie wunderschön! / Deine Augen sind Tauben / hinter deinem Schleier. / Dein Haar ist eine Herde schwarzer Ziegen, / die herunterspringen vom Gebirge Gilead. (Hohelied 5.12) (Hohelied 6.5) 2 Deine Zähne sind weiß wie eine Herde geschorener Schafe, / die gerade aus der Schwemme steigt. / Sie alle werfen Zwillinge, / keins hat einen Fehlwurf gehabt. (Hohelied 6.6) 3 Deine Lippen sind wie eine karmesinrote Schnur, / lieblich ist dein Mund. / Wie eine Granatapfelscheibe / schimmert deine Schläfe hinter dem Schleier hervor. (Hohelied 6.7) 4 Dein Hals ist rund wie der Davidsturm, / Tausend Schilde hängen daran, / die Rüstung der Helden. (Hohelied 7.5) 5 Deine Brüste sind wie zwei Kitzlein, / die Zwillinge einer Gazelle, / die in Lilienwiesen weiden. (Hohelied 7.4) 6 Wenn der Abendwind weht und die Schatten fliehen, / will ich zum Myrrhenberg gehen, / zum Weihrauchhügel hin. (Hohelied 2.17) 7 Alles an dir ist schön, meine Freundin, / kein Makel ist an dir. (Psalm 45.14) 8 Komm mit mir, meine Braut, / steig vom Libanon herab, / weg vom Gipfel des Amana, / vom Gipfel des Senir, dem Hermon, / weg von den Verstecken der Löwen, / den Bergen der Panther. 9 Du hast mir das Herz geraubt, meine Schwester, meine Braut, / du hast mich betört mit einem einzigen Blick, / mit einem einzigen Kettchen von deinem Hals. 10 Wie schön ist deine Liebe, meine Schwester, Braut! / Deine Liebe ist viel köstlicher als Wein, / der Duft deiner Salben betörender als jeder Balsamduft. 11 Wie Honig ist dein Mund, meine Braut, / Honig und Milch ist unter deiner Zunge. / Deine Kleider duften wie der Libanon. 12 Ein verschlossener Garten ist meine Schwester, meine Braut, / ein verschlossener Brunnen, ein versiegelter Quell. 13 Ein Lustgarten rankt sich aus dir, / Granatapfelbäume voll köstlicher Frucht, / Hennasträucher mit Narden, 14 Narde und Safran, / Gewürzrohr und Zimt, / samt allerlei Weihrauchgewächsen, / Myrrhe und Aloë / samt Balsamsträuchern allerbester Art. 15 Ein Gartenquell bist du, / ein Brunnen lebendigen Wassers, / das vom Libanon her fließt. 16 Nordwind wach auf! / Du, Südwind, komm! / Weh durch meinen Garten, / lass seine Balsamdüfte verströmen! / Komm, mein Geliebter in deinen Garten, / genieße seine köstliche Frucht!