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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)

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Hesekiel - Kapitel 10

1 Oberhalb der Wölbung, die über den Köpfen der Cherubim war, sah ich so etwas wie einen Thron, der einem Saphir glich. (Hesekiel 1.22) (Hesekiel 1.26) 2 Der, der auf ihm saß, sagte zu dem in Leinen gekleideten Mann: "Geh zwischen die Räder unter den Cherubim, nimm von dort zwei Hände voll glühender Kohlen und streue sie über die Stadt!" Der Mann ging vor meinen Augen hinein. (Hesekiel 9.2) (Offenbarung 8.5) 3 Die Cherubim standen rechts vom Tempel, und die Wolke erfüllte den ganzen inneren Vorhof. 4 Da erhob sich die Herrlichkeit Jahwes von dem Cherub und trat an die Schwelle des Tempelhauses. Die Wolke erfüllte das ganze Haus, und der Vorhof leuchtete im Glanz der Herrlichkeit Jahwes. (Jesaja 6.4) (Hesekiel 1.4) 5 Das Rauschen der Cherubimflügel wurde bis zum äußeren Vorhof gehört. Es klang wie die Stimme des allmächtigen Gottes, wenn er spricht. 6 Als dann der in Leinen gekleidete Mann auf seinen Befehl hin zwischen die Räder unter den Cherubim trat, 7 streckte einer der Cherubim die Hand nach dem Feuer aus, das zwischen ihnen war, und legte die Glut in die Hände des Mannes. Der nahm sie und ging hinaus. 8 Unter den Flügeln der Cherubim war nämlich etwas sichtbar geworden, das wie eine Menschenhand aussah. 9 Ich sah auch vier Räder neben den Cherubim, ein Rad neben jedem Cherub. Die Räder funkelten wie Edelsteine. (Hesekiel 1.15-16) 10 Alle waren gleich gebaut. Es sah aus, als ob ein Rad mitten im anderen wäre, 11 sodass sie nach allen vier Richtungen laufen konnten, ohne gedreht zu werden. Die Räder rollten immer in die Richtung des vordersten. 12 Jeder Cherub war ganz mit Augen bedeckt: Rücken, Hände, Flügel; auch die Räder, 13 die vor meinen Ohren Galgal genannt wurden. 14 Jeder hatte vier verschiedene Gesichter. Beim ersten blickte das Cherubgesicht nach vorn, beim zweiten das Menschengesicht, beim dritten das Löwengesicht und beim vierten das Adlergesicht. 15 Dann begannen sich die Cherubim zu erheben. Es war das Lebewesen, das ich am Fluss Kebar gesehen hatte. 16 Wenn die Cherubim sich fortbewegten, bewegten sich auch die Räder mit ihnen, und wenn sie sich mit ihren Flügeln von der Erde erhoben, erhoben sich auch die Räder. 17 Wenn sie anhielten, blieben auch die Räder stehen. Die Räder hoben sich immer mit ihnen, denn sie wurden vom Geist des Lebewesens bewohnt. 18 Dann verließ die Herrlichkeit Jahwes die Schwelle des Tempelhauses und stellte sich über die Cherubim. 19 Diese breiteten vor meinen Augen ihre Flügel aus, erhoben sich samt den Rädern von der Erde und stellten sich außen an den Eingang des östlichen Tores vom Tempelbezirk. Über ihnen thronte Jahwe in seiner Herrlichkeit. (Hesekiel 10.1) 20 Es war das Lebewesen, das ich unter dem Gott Israels am Fluss Kebar gesehen hatte. Ich erkannte, dass es Cherubim waren. 21 Jeder von ihnen hatte vier Gesichter und vier Flügel und so etwas wie Menschenhände unter den Flügeln. 22 Auch ihre Gesichter waren dieselben, die ich am Fluss Kebar gesehen hatte. Wohin sie auch gingen, in jede Richtung blickte eins ihrer Gesichter.