zurückEinzelansichtvor

4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)

zurückEinzelansichtvor

5. Mose - Kapitel 31

1 Mose fuhr fort und sagte zum ganzen Volk Israel: 2 "Ich bin jetzt 120 Jahre alt und kann nicht mehr euer Anführer sein. Jahwe hat mir verboten, diesen Jordan zu überschreiten. (4. Mose 20.12) (5. Mose 34.7) 3 Er selbst wird aber vor dir hinüberziehen und die Nationen vor dir vernichten, sodass du ihren Besitz übernehmen kannst. Josua wird euer Anführer sein, wie Jahwe es befohlen hat. (5. Mose 3.28) 4 Jahwe wird mit den Völkern dieses Landes genauso umgehen wie mit den Amoriterkönigen Sihon und Og, die er vernichtet hat. (4. Mose 21.21) 5 Und wenn Jahwe sie euch preisgibt, sollt ihr mit ihnen so verfahren, wie ich es euch befohlen habe. (5. Mose 7.2) 6 Seid stark und mutig, fürchtet euch nicht und erschreckt nicht vor ihnen! Es ist Jahwe, dein Gott, der mit dir geht. Er lässt dich nicht fallen und verlässt dich nicht." 7 Mose rief Josua und sagte vor allen Israeliten zu ihm: "Sei stark und mutig! Denn du wirst mit diesem Volk in das Land kommen, das Jahwe ihren Vorfahren unter Eid zugesagt hat. Und du, du wirst es ihnen als Erbe austeilen. (Josua 1.6) 8 Jahwe selbst wird vor dir herziehen. Er wird mit dir sein, er lässt dich nicht fallen und verlässt dich nicht. Fürchte dich nicht und hab keine Angst!" 9 Mose schrieb dieses ganze Gesetz auf und übergab es den Priestern, den Nachkommen Levis, die die Lade des Jahwe-Bundes trugen, und den Ältesten Israels. 10 Mose befahl ihnen: "Alle sieben Jahre, im Erlassjahr beim Laubhüttenfest, (5. Mose 15.1) 11 wenn ganz Israel vor Jahwe, deinem Gott, an dem Ort erscheint, den er auswählen wird, sollt ihr dieses Gesetz öffentlich vorlesen! 12 Ruft dazu das ganze Volk zusammen, Männer, Frauen und Kinder, auch die Fremden an euren Orten, damit sie hören und lernen und vor Jahwe, eurem Gott, Ehrfurcht haben und damit sie alle Bestimmungen dieses Gesetzes genau beachten. 13 Auch ihre Kinder, die dieses Gesetz noch nicht kennen, sollen zuhören, damit sie Ehrfurcht vor Jahwe, eurem Gott, haben, solange ihr in dem Land lebt, das ihr jetzt in Besitz nehmen werdet, wenn ihr über den Jordan gezogen seid." 14 Jahwe sagte dann zu Mose: "Deine Zeit ist gekommen. Du wirst jetzt bald sterben. Rufe Josua und komm mit ihm zum Zelt der Gottesbegegnung, damit ich ihm meine Befehle erteile." Mose und Josua gingen hin und traten ins Zelt. 15 Da erschien Jahwe im Zelt der Gottesbegegnung in einer Wolkensäule. Die Wolkensäule stand über dem Eingang des Zeltes. (2. Mose 40.34) 16 Jahwe sagte zu Mose: "Du wirst jetzt bald mit deinen Vorfahren vereint sein. Und dieses Volk wird sich in dem Land, in das es kommt, auflehnen. Und wie eine Hure wird es sich den fremden Göttern anbieten. Es wird mich verlassen und den Bund, den ich mit ihnen geschlossen habe, brechen. 17 Dann wird mein Zorn gegen sie losbrechen. Ich werde sie verlassen und mich vor ihnen verbergen. Sie werden anderen zum Fraß sein und von schweren Unglücksfällen und Not getroffen werden. Dann werden sie sagen: 'Hat uns nicht all das Unglück getroffen, weil unser Gott nicht mehr unter uns ist?' 18 Doch ich werde mich an diesem Tag völlig vor ihnen verbergen, weil sie so viel Böses getan und sich anderen Göttern zugewandt haben. 19 Schreibt euch nun dieses Lied auf und lehrt es die Israeliten! Sie sollen es lernen, damit das Lied ein Zeuge für mich gegen die Israeliten sein wird. (5. Mose 32.1) 20 Denn ich werde sie in das Land bringen, das von Milch und Honig überfließt, wie ich es ihren Vorfahren geschworen habe. Sie werden sich satt essen und fett werden. Und dann werden sie sich anderen Göttern zuwenden und ihnen dienen. Mich werden sie verwerfen und meinen Bund brechen. (5. Mose 32.15) 21 Wenn sie dann von schweren Unglücksfällen und Not getroffen sind, soll dieses Lied als Zeuge gegen sie aussagen, denn es wird auch von ihren Nachkommen nicht vergessen werden. Ich weiß ja, wonach ihnen schon heute der Sinn steht, noch ehe ich sie in das Land gebracht habe, das ich ihnen versprach." (Psalm 139.2) 22 Damals schrieb Mose dieses Lied auf und brachte es den Israeliten bei. 23 Und Jahwe sagte zu Josua Ben-Nun: "Sei stark und mutig! Denn du wirst die Israeliten in das Land bringen, das ich ihnen unter Eid versprach. Ich werde mit dir sein!" 24 Als Mose alle Worte des Gesetzes fertig aufgeschrieben hatte, 25 befahl er den Leviten, die die Lade des Bundes mit Jahwe trugen: 26 "Legt dieses Buch mit dem Gesetz neben die Lade des Bundes, den Jahwe mit uns geschlossen hat, damit es ein Zeuge gegen euch Israeliten ist. 27 Denn ich kenne euren Ungehorsam und eure Sturheit sehr wohl. Seht, heute schon, wo ich noch unter euch lebe, habt ihr euch Jahwe widersetzt, wie viel mehr nach meinem Tod? 28 Ruft eure Stammesführer und eure Aufseher hier vor mir zusammen, dass ich ihnen diese Worte verkünde und den Himmel und die Erde als Zeugen gegen sie aufrufe! (5. Mose 32.1) 29 Denn ich weiß, dass ihr nach meinem Tod ins Verderben stürzen und von dem Weg abweichen werdet, den ich euch vorgeschrieben habe. Am Ende wird euch das Unglück treffen, weil ihr Böses vor Jahwe tun werdet und ihn durch euer Machwerk zornig macht." 30 Dann las Mose vor der ganzen Versammlung Israels folgendes Lied bis zum Ende vor: