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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)

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3. Mose - Kapitel 8

1 Jahwe sagte zu Mose: (2. Mose 29.1) 2 "Nimm Aaron und seine Söhne mit dir, dazu die Priesterkleider, das Salböl, den Stier für das Sündopfer, die beiden Schafböcke und den Korb mit den ungesäuerten Broten 3 und lass die ganze Gemeinschaft Israels zum Eingang vom Zelt der Gottesbegegnung kommen!" 4 Mose machte es so, wie Jahwe es ihm befohlen hatte, und die Gemeinschaft versammelte sich am Eingang vom Zelt der Gottesbegegnung. 5 Dann sagte Mose zu ihnen: "Was ihr mich jetzt tun seht, hat Jahwe befohlen." 6 Mose ließ Aaron und seine Söhne herantreten und begoss sie mit Wasser. 7 Dann zog er Aaron das Priesterhemd an und band ihm den Gürtel um. Er legte ihm das Obergewand an, darüber das Efod und band es mit dem dazugehörenden Gürtel fest. 8 Dann hängte er ihm die Brusttasche um, welche die Urim und Tummim enthielt. (2. Mose 28.30) 9 Er band ihm den Kopfbund um und befestigte daran das heilige Diadem, das Stirnblatt aus Gold, so wie Jahwe es ihm befohlen hatte. (2. Mose 28.36) (2. Mose 39.30) 10 Danach salbte Mose mit dem Öl die Wohnstätte und alles, was darin war, und weihte sie damit. (2. Mose 30.25-26) 11 Sieben Mal sprengte er von dem Öl auf den Altar und salbte ihn so, um ihn zu weihen, ebenfalls alle dazugehörenden Geräte, auch das Becken und sein Gestell. 12 Dann goss er etwas von dem Öl über den Kopf Aarons und salbte ihn auf diese Weise, um ihn zum Priester zu weihen. 13 Anschließend ließ Mose die Söhne Aarons herantreten, bekleidete sie mit Priesterhemd, Gürtel und Kopfbund, wie Jahwe es ihm befohlen hatte. 14 Dann ließ er den jungen Stier für das Sündopfer herbeiführen, und Aaron und seine Söhne stützten ihre Hände auf den Kopf des Sündopferstiers. (3. Mose 4.1) 15 Dann schlachtete Mose den Stier, nahm Blut von ihm und strich es mit dem Finger an die Hörner des Altars. Auf diese Weise entsündigte er den Altar. Den Rest des Blutes schüttete er am Fuß des Altars aus. Auf diese Weise erwirkte er Sühne für ihn und heiligte ihn. 16 Dann nahm er das ganze Fett, das an den Eingeweiden ist, den Lappen an der Leber und die beiden Nieren mit ihrem Fett und ließ sie auf dem Altar in Rauch aufgehen. 17 Den Rest des jungen Stiers, seine Haut, sein Fleisch und seine Eingeweide, verbrannte er draußen vor dem Lager, wie Jahwe es ihm befohlen hatte. 18 Dann ließ er den Schafbock für das Brandopfer herbeibringen. Aaron und seine Söhne stützten ihre Hände auf dessen Kopf. (3. Mose 1.10-13) 19 Anschließend schlachtete Mose den Bock und sprengte sein Blut ringsum an den Altar. 20 Er zerlegte das Tier und ließ den Kopf, die Rumpfstücke und das Fett in Rauch aufgehen. 21 Die Eingeweide und Unterschenkel spülte er im Wasser ab und verbrannte auch sie auf dem Altar. So war es ein Brandopfer, dessen Geruch Jahwe befriedigte, ein Feueropfer für Jahwe, genauso, wie er es befohlen hatte. 22 Dann ließ er den zweiten Schafbock, den Bock zur Priesterweihe, herbeibringen. Aaron und seine Söhne stützten ihre Hände auf dessen Kopf. (3. Mose 7.37) 23 Mose schlachtete ihn, nahm etwas von dem Blut und betupfte damit Aarons rechtes Ohrläppchen, seinen rechten Daumen und seine rechte große Zehe. 24 Anschließend ließ er die Söhne Aarons hervortreten und betupfte auch bei ihnen das rechte Ohrläppchen, den rechten Daumen und die rechte große Zehe. Das übrige Blut sprengte Mose ringsum an den Altar. 25 Darauf nahm er die Fettstücke, den Fettschwanz, alles Fett an den Eingeweiden, den Lappen an der Leber, die beiden Nieren samt ihrem Fett und die rechte Hinterkeule. 26 Aus dem Korb mit den ungesäuerten Broten, der vor Jahwe stand, nahm er ein gewöhnliches Lochbrot, eins, das mit Öl bestrichen war, und ein Fladenbrot und legte es auf die Fettstücke und die rechte Hinterkeule. 27 Das alles gab er Aaron und seinen Söhnen in die Hände und ließ es vor Jahwe als Weihgabe hin- und herschwingen. 28 Dann nahm Mose es wieder aus ihren Händen und ließ es auf dem Altar über dem Brandopfer in Rauch aufgehen. Es war ein Einweihungsopfer, dessen Geruch Jahwe befriedigte, ein Feueropfer für Jahwe. 29 Dann nahm Mose das Bruststück und schwang es als Weihgabe vor Jahwe hin und her. Jahwe hatte bestimmt, dass dieser Teil des Einweihungsopfers Mose gehören sollte. 30 Mose nahm etwas von dem Salböl und etwas vom Blut auf dem Altar und sprengte beides auf Aaron und seine Söhne und ihre Gewänder und heiligte sie so. 31 Dann sagte er zu ihnen: "Kocht das Fleisch am Eingang vom Zelt der Gottesbegegnung und esst es dort, ebenso das Brot, das im Korb für das Einweihungsopfer liegt, denn ich habe es mit diesen Worten angeordnet: 'Aaron und seine Nachkommen sollen davon essen!' 32 Den Rest vom Fleisch und Brot sollt ihr verbrennen. 33 Sieben Tage lang sollt ihr am Eingang vom Zelt der Gottesbegegnung bleiben. Ihr dürft euch nicht davon entfernen, bis die Tage für das Einweihungsopfer vorbei sind, denn sieben Tage wird man euch die Hände füllen, 34 wie man es heute gemacht hat. So hat Jahwe es befohlen, um euch Sühne zu erwirken. 35 Bleibt also sieben Tage lang, Tag und Nacht, am Eingang vom Zelt der Gottesbegegnung und beachtet die Anweisungen, damit ihr nicht sterben müsst. So hat Jahwe es mir befohlen." 36 Aaron und seine Söhne machten es so, wie Jahwe es durch Mose angeordnet hatte.