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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)

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3. Mose - Kapitel 21

1 Jahwe sagte zu Mose: Gib den Priestern, den Nachkommen Aarons, Folgendes weiter: "Kein Priester darf sich verunreinigen, indem er einen Toten aus seinem Volk berührt. (Hesekiel 44.20) 2 Ausgenommen davon sind nur seine Mutter und sein Vater, sein Sohn und seine Tochter, sein Bruder 3 und seine unverheiratete Schwester, wenn sie in seinem Haushalt lebt. 4 Als Herr unter seinen Volksleuten darf er sich nicht unrein machen. Er würde dadurch entweiht. 5 Priester dürfen sich weder den Kopf kahl scheren noch den Bart stutzen oder Einschnitte am Körper machen. (3. Mose 19.27-28) 6 Sie sollen ihrem Gott geheiligt sein und den Namen ihres Gottes nicht entweihen. Denn sie bringen die Feueropfer Jahwes dar, die Speise ihres Gottes, und müssen deshalb heilig sein. 7 Sie dürfen keine Prostituierte oder Vergewaltigte heiraten, auch keine von ihrem Mann verstoßene Frau, denn ein Priester ist seinem Gott geweiht. 8 Du sollst ihn als Gott geweiht ansehen, denn er bringt die Opferspeise deines Gottes dar. Er soll heilig für dich sein, denn ich bin heilig, ich bin Jahwe, der euch für sich geheiligt hat. 9 Wenn die Tochter eines Priesters sich durch sexuelle Unmoral entweiht, so entweiht sie ihren Vater. Sie soll im Feuer verbrannt werden. 10 Der Hohe Priester, auf dessen Kopf das Salböl gegossen wurde und den man bei seiner Einsetzung mit den entsprechenden Gewändern bekleidet hat, darf auch bei einem Trauerfall sein Haupthaar nicht ungepflegt herunterhängen lassen und seine Kleidung zerreißen. (2. Mose 29.7) (3. Mose 10.6) 11 Er darf zu keinem Leichnam gehen, auch wenn es sein Vater oder seine Mutter ist, damit er sich nicht verunreinigt. 12 In diesem Fall soll er das Heiligtum nicht verlassen, denn sonst würde er das Heiligtum seines Gottes entweihen. Die Weihe des Salböls Gottes ist ja auf ihm. Ich bin Jahwe! 13 Er darf nur eine Frau heiraten, die noch unberührt ist. 14 Eine Witwe, eine Verstoßene, eine Vergewaltigte oder eine Prostituierte darf er nicht zur Frau nehmen. Es muss eine unberührte junge Frau aus seinem eigenen Volk sein. 15 Sonst würde er seine Nachkommen unter seinem Volk entweihen. Denn ich bin Jahwe, der ihn heiligt!" 16 Jahwe sagte zu Mose: 17 "Gib Aaron Folgendes weiter: Sollte einer deiner künftigen Nachkommen mit einem Gebrechen behaftet sein, darf er nicht zum Altar kommen, um die Speise seines Gottes zu opfern. 18 Denn keiner, der ein Gebrechen hat, darf in meine Nähe kommen: kein Blinder oder Lahmer, keiner, der eine Scharte hat oder missgebildet ist, 19 keiner, der Arm oder Bein gebrochen hat, 20 kein Buckliger oder Kleinwüchsiger, keiner, der eine Augen- oder Hautkrankheit hat, auch keiner mit zerquetschten Hoden. 21 Von den Nachkommen des Priesters Aaron darf keiner, der ein Gebrechen hat, herantreten, um die Feueropfer Jahwes darzubringen. Er hat ein Gebrechen und soll nicht herantreten, um die Speise seines Gottes zu opfern. 22 Doch von den Opfern, die seinem Gott gebracht werden, darf er essen, sowohl vom Heiligen, als auch dem Höchstheiligen. 23 Aber weil er ein Gebrechen hat, darf er nicht zum Vorhang kommen und sich auch dem Altar nicht nähern, damit er meine heiligen Dinge nicht entweiht. Denn ich bin Jahwe, der sie heiligt!" 24 Mose sagte dies Aaron und allen Israeliten.