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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)

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3. Mose - Kapitel 18

1 Jahwe sagte weiter zu Mose: 2 "Sprich zu den Israeliten: Ich bin Jahwe, euer Gott! 3 Lebt nicht nach den Sitten des Landes Ägypten, wo ihr gewohnt habt, auch nicht nach den Gewohnheiten des Landes Kanaan, wohin ich euch bringe. Ihr sollt nicht nach ihren Ordnungen leben. (2. Mose 23.24) 4 Meine Vorschriften sollt ihr befolgen und euch nach meinen Ordnungen richten! Ich bin Jahwe, euer Gott! 5 Ihr sollt euch nach meinen Vorschriften und Ordnungen richten. Wer sie befolgt, wird durch sie leben. Ich bin Jahwe! (Nehemia 9.29) (Hesekiel 20.11) (Römer 10.5) (Galater 3.12) 6 Niemand von euch soll mit einem seiner Blutsverwandten eine sexuelle Beziehung haben. Ich bin Jahwe! 7 Die Scham deines Vaters und die Scham deiner Mutter sollst du nicht entblößen. Es ist deine Mutter und du sollst ihre Scham nicht entblößen. 8 Die Scham der Frau deines Vaters sollst du nicht entblößen, es ist die Scham deines Vaters. (1. Mose 35.22) (5. Mose 27.20) (1. Korinther 5.1) 9 Die Scham deiner Schwester, der Tochter deines Vaters oder deiner Mutter, sollst du nicht entblößen, egal ob sie in der Familie oder außerhalb von ihr geboren wurde. (5. Mose 27.22) 10 Die Scham deiner Enkeltochter sollst du nicht entblößen, denn es ist deine eigene Scham. 11 Die Scham der Tochter von einer der Frauen deines Vaters sollst du nicht entblößen. Sie ist deine Schwester. 12 Die Scham der Schwester deines Vaters darfst du nicht entblößen. Sie ist die Blutsverwandte deines Vaters. 13 Die Scham der Schwester deiner Mutter darfst du nicht entblößen. Sie ist die Blutsverwandte deiner Mutter. 14 Die Scham des Bruders deines Vaters sollst du nicht entblößen und dich seiner Frau nicht nähern. Sie ist deine Tante. 15 Die Scham deiner Schwiegertochter sollst du nicht entblößen. Sie ist die Frau deines Sohnes. (1. Mose 38.16) 16 Die Scham der Frau deines Bruders sollst du nicht entblößen, es ist die Scham deines Bruders. (Markus 6.18) 17 Du sollst nicht die Scham einer Frau und ihrer Tochter entblößen. Die Tochter ihres Sohnes oder ihrer Tochter sollst du nicht nehmen und ihre Scham entblößen. Sie sind deine Blutsverwandten. Es wäre eine Schandtat. (5. Mose 27.23) 18 Und solange eine Frau lebt, sollst du ihre Schwester nicht zur Nebenfrau nehmen und ihre Scham neben ihr entblößen. 19 Du darfst dich einer Frau, die wegen ihrer monatlichen Blutung unrein ist, nicht nähern und ihre Scham entblößen. (3. Mose 15.24) (Hesekiel 18.6) (Hesekiel 22.10) 20 Mit der Frau eines anderen Mannes darfst du nicht schlafen, denn dadurch wirst du unrein. (2. Samuel 11.4) 21 Keinen von deinen Nachkommen darfst du dem Moloch als Opfer verbrennen. Du sollst den Namen deines Gottes nicht entweihen. Ich bin Jahwe! (5. Mose 18.10) (2. Könige 21.6) (Psalm 106.37) (Jeremia 7.31) 22 Du darfst mit keinem anderen Mann Geschlechtsverkehr haben. Das verabscheue ich. (1. Mose 19.5) (Römer 1.27) (1. Korinther 6.9) 23 Du sollst nicht mit einem Tier Geschlechtsverkehr haben. Dadurch verunreinigst du dich. Und eine Frau soll sich nicht vor ein Tier stellen, um sich mit ihm zu paaren. Das ist schändlich. (2. Mose 22.18) 24 Verunreinigt euch nicht durch solche Dinge! Denn durch all dieses haben sich die Völker verunreinigt, die ich vor euch vertreibe. 25 Sie haben das Land unrein gemacht, und ich habe es zur Rechenschaft gezogen, sodass es seine Bewohner ausgespuckt hat. 26 Ihr aber sollt euch an meine Ordnungen und Vorschriften halten, ebenso die Fremden, die bei euch leben. Tut nicht solch abscheuliche Dinge 27 wie die Menschen, die vor euch im Land waren. Denn dadurch ist das Land unrein geworden. 28 Sonst wird euch das Land ebenso ausspucken, wie es das Volk ausgespuckt hat, das vor euch da war. 29 Jeder, der irgendetwas von diesen Abscheulichkeiten tut, soll von seinem Volk beseitigt werden. 30 Gehorcht also meinen Anweisungen, keine dieser abscheulichen Bräuche zu übernehmen, die man vor euch ausgeübt hat, und verunreinigt euch nicht durch sie. Ich bin Jahwe, euer Gott."