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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)

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3. Mose - Kapitel 11

1 Jahwe sagte zu Mose und Aaron: 2 "Gebt den Israeliten weiter: Folgende Landtiere dürft ihr essen: (1. Mose 7.2) (Apostelgeschichte 10.14-15) (Kolosser 2.16) (1. Timotheus 4.4) 3 Alle, die deutlich gespaltene Hufe haben und ihre Nahrung wiederkäuen. 4 Es gibt aber einige von den wiederkäuenden Arten, die ihr nicht essen dürft, weil sie keine gespaltenen Hufe haben. Sie sollen euch als unrein gelten. Dazu gehört das Kamel, 5 der Klippdachs 6 und der Hase. 7 Auch das Schwein soll euch als unrein gelten, denn es hat zwar gespaltene Hufe, käut aber nicht wieder. 8 Ihr dürft nichts von ihrem Fleisch essen und sie auch nicht berühren, wenn sie verendet sind. Sie sollen euch als unrein gelten. 9 Von den Wassertieren dürft ihr alles essen, was Flossen und Schuppen hat, egal ob sie in Flüssen, Seen oder im Meer leben. 10 Aber alles, was keine Flossen oder Schuppen hat und in Süß- oder Salzwasser lebt, jedes andere Lebewesen dort, soll euch etwas Abscheuliches sein. 11 Ihr sollt euch voller Ekel davon abwenden, ihr Fleisch nicht essen und das Verendete verabscheuen. 12 Alle Tiere im Wasser, die keine Flossen und Schuppen haben, sollen für euch etwas Abscheuliches sein. 13 Von den fliegenden Tieren dürfen Folgende nicht gegessen werden, ihr sollt sie verabscheuen: den Gänsegeier, den Lämmergeier und den Mönchsgeier, 14 den Milan und alle Arten von Habichten, 15 alle Arten von Raben, 16 den Strauß, die Schwalbe, die Möwe und alle Arten von Falken, 17 das Käuzchen, die Fischeule und den Uhu, 18 die Schleiereule, die Ohreule und den Aasgeier, 19 den Storch, alle Arten von Reihern, den Wiedehopf und die Fledermaus. 20 Alle geflügelten Insekten, die wie Vierfüßer laufen, sollt ihr verabscheuen, 21 mit Ausnahme derer, die Sprungbeine haben und damit auf der Erde hüpfen können. 22 Von den Folgenden aber dürft ihr alle Arten essen: von den Wanderheuschrecken, den Feldheuschrecken, den Laubheuschrecken und Springheuschrecken. 23 Alles übrige geflügelte vierbeinige Kleingetier sollt ihr verabscheuen. 24 An all den folgenden Tieren verunreinigt ihr euch. Jeder, der ihr Aas berührt, ist bis zum Abend unrein, (3. Mose 5.2) (3. Mose 14.46) 25 und jeder, der etwas von dem Aas aufhebt, muss seine Kleider waschen und ist bis zum Abend unrein. 26 Jedes Tier, das gespaltene, aber nicht ganz gespaltene Klauen hat und nicht wiederkäut, ist unrein für euch. Jeder, der sie berührt, wird unrein. 27 Alle Vierbeiner, die auf Tatzen gehen, sollen euch unrein sein. Jeder, der ihr Aas berührt, wird unrein bis zum Abend. 28 Wer ihr Aas trägt, muss seine Kleider waschen und ist bis zum Abend unrein. Sie sind für euch unrein. 29 Von den kleinen Landtieren, die auf der Erde wimmeln, sind die Folgenden unrein für euch: der Maulwurf und die Springmaus, alle Arten von Dornschwanzechsen, 30 der Gecko, der Waran, die Eidechse, die Blindschleiche und das Chamäleon. 31 Von dem Kleingetier sind diese also unrein für euch. Jeder, der sie berührt, wenn sie verendet sind, ist bis zum Abend unrein. 32 Und jeder Gegenstand, auf den ein solches totes Tier fällt, wird unrein sein, ob es ein Holzgerät ist, ein Kleid, ein Stück Leder, ein Sack, jeder Gegenstand, mit dem man eine Arbeit verrichtet. Er muss ins Wasser gelegt werden und bleibt unrein bis zum Abend. Dann wird er wieder rein. 33 Fällt solch ein totes Tier in ein Tongefäß, wird alles, was sich darin befindet, unrein, und das Gefäß muss zerschlagen werden. 34 Jede Speise, die man essen will und die mit Wasser aus solch einem Gefäß in Berührung kommt, wird unrein sein. Auch jedes Getränk aus solch einem Gefäß wird unrein. 35 Alles, worauf etwas von dem Aas fällt, wird unrein. Ein Backofen und ein Herd muss eingerissen werden. Sie sind unrein und sollen euch als unrein gelten. 36 Nur Quellen und Zisternen, in denen sich Wasser sammelt, bleiben rein. Wer aber das Aas darin berührt, wird unrein sein. 37 Wenn solches Aas auf Saatgut fällt, bleibt es rein. 38 Wenn man aber Wasser auf das Saatgut gießt und es fällt solches Aas darauf, wird es unrein sein. 39 Und wenn eins von den Tieren verendet, die ihr eigentlich essen dürft, wird derjenige, der das Aas berührt, unrein bis zum Abend. 40 Wer von dem Aas isst, muss seine Kleider waschen und bleibt unrein bis zum Abend. Wer das Aas aufhebt, muss ebenfalls seine Kleider waschen und bleibt unrein bis zum Abend. (2. Mose 22.30) 41 Und alles Kleingetier, das auf der Erde wimmelt, ist etwas Abscheuliches. Es darf nicht gegessen werden. 42 Alles, was auf dem Bauch kriecht, und alles, was auf vier oder mehr Füßen läuft, alles Kleingetier, das auf der Erde wimmelt, dürft ihr nicht essen. Es ist etwas Abscheuliches. 43 Macht euch selbst nicht zu etwas Abscheulichem durch das wimmelnde Kleingetier, verunreinigt euch nicht an ihnen und lasst euch nicht verunreinigen durch sie. 44 Denn ich bin Jahwe, euer Gott. Heiligt euch! Ihr sollt heilig sein, denn ich bin heilig! Und ihr sollt euch nicht selbst verunreinigen durch all das Kleingetier, das sich auf der Erde regt. (3. Mose 19.2) 45 Denn ich bin Jahwe, der euch aus Ägypten geführt hat, um euer Gott zu sein: So sollt ihr heilig sein, denn ich bin heilig!" (3. Mose 20.26) 46 Das ist die Weisung über das Vieh, die Vögel und alle Lebewesen, die sich im Wasser regen, und alles, was auf der Erde wimmelt, 47 damit man unterscheiden kann zwischen rein und unrein, zwischen Tieren, die gegessen werden dürfen, und solchen, die man nicht essen darf.