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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)

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2. Mose - Kapitel 40

1 Jahwe sagte zu Mose: (2. Mose 25.1) 2 "Am 1. April sollst du die Wohnung aufrichten, das Zelt der Gottesbegegnung. 3 Bring die Lade mit dem Bundesbuch hinein und verdecke sie mit dem Vorhang! 4 Dann stell den Tisch auf und richte alles her, was dazu gehört! Bring auch den Leuchter hinein und setze seine Lichtschalen darauf. 5 Stell dann den goldenen Räucheraltar der Lade mit dem Bundesgesetz gegenüber und hänge den Vorhang am Eingang zur Wohnung auf! 6 Den Brandopferaltar stell vor dem Eingang zum Zelt der Gottesbegegnung auf! 7 Dann stell das Becken zwischen das Zelt und den Altar und füll es mit Wasser! 8 Errichte die Abgrenzung rings um den Vorhof und häng die Plane an seinem Eingang auf! 9 Nimm dann das Salböl und salbe damit die Wohnung und alles, was darin ist! Dadurch wird sie mit allem, was darin ist, heilig. 10 Salbe auch den Brandopferaltar und alles, was dazu gehört, damit der Altar höchst heilig wird! 11 Salbe auch das Becken und sein Gestell und heilige es! 12 Dann lass Aaron und seine Söhne an den Eingang vom Zelt der Gottesbegegnung treten und wasch sie mit Wasser! 13 Leg Aaron die heiligen Gewänder an und salbe ihn. Dadurch heiligst du ihn zum Priesterdienst für mich. 14 Lass auch seine Söhne herantreten und bekleide sie mit den Priesterhemden! 15 Salbe sie dann, wie du ihren Vater gesalbt hast, damit sie mir als Priester dienen. Damit überträgst du ihnen und ihren Nachkommen den Priesterdienst für immer." 16 Mose machte alles genauso, wie Jahwe es ihm aufgetragen hatte. 17 Am 1. April im zweiten Jahr nach dem Auszug aus Ägypten wurde die Wohnung aufgerichtet. 18 Mose stellte die Bretter auf die Bodenplatten, setzte ihre Riegel ein und stellte auch die Säulen auf. 19 Dann breitete er das Zeltdach aus und legte noch die Schutzdecke darüber, wie Jahwe es ihm befohlen hatte. 20 Anschließend legte er die Tafeln mit dem Bundesbuch in die Lade. Er steckte die Tragstangen in die Ringe und legte die Deckplatte auf. 21 Dann brachte er die Lade in die Wohnung, hängte den verhüllenden Vorhang auf und verdeckte so den Blick zur Bundeslade. 22 Dann trug er den Tisch in das Zelt der Gottesbegegnung und stellte ihn an die Nordseite vor den Vorhang. 23 Schließlich legte er die Brote übereinander geschichtet darauf, wie Jahwe es ihm befohlen hatte. 24 Den Leuchter stellte er an der Südseite im Zelt der Gottesbegegnung auf, dem Tisch gegenüber. 25 Er legte vor Jahwe die Lichtschalen darauf, ganz wie er es ihm befohlen hatte. 26 Dann stellte er den goldenen Altar im Zelt der Gottesbegegnung vor den inneren Vorhang 27 und verbrannte Weihrauch darauf, wie Jahwe es ihm befohlen hatte. 28 Schließlich brachte er den Vorhang am Eingang der Wohnung an. 29 Den Brandopferaltar stellte er vor den Eingang der Wohnung. Dann opferte er Brand- und Speisopfer darauf, wie Jahwe es ihm befohlen hatte. 30 Schließlich stellte er das Becken zwischen das Zelt der Gottesbegegnung und den Altar und füllte es mit Wasser. 31 Mose selbst, Aaron und seine Söhne wuschen Hände und Füße darin. 32 Immer wenn sie ins Zelt der Gottesbegegnung gingen oder an den Altar traten, wuschen sie sich, wie Jahwe es Mose befohlen hatte. 33 Zuletzt errichtete Mose die Abgrenzung des Vorhofs um die Wohnung und den Altar herum und brachte die Plane am Eingang zum Vorhof an. So vollendete Mose das ganze Werk. 34 Da verhüllte die Wolke das Zelt der Gottesbegegnung und die Herrlichkeit Jahwes erfüllte die ganze Wohnung. (2. Mose 13.21) (4. Mose 9.15) (1. Könige 8.10-11) (Jesaja 4.5) (Hesekiel 43.5) 35 Weil die Wolke sich auf dem Zelt niedergelassen hatte und die Herrlichkeit Jahwes alles erfüllte, konnte Mose nicht hineingehen. 36 Während der ganzen Wanderschaft richteten sich die Israeliten nach der Wolke. Immer wenn sie sich erhob, brachen sie auf; (4. Mose 10.34-36) 37 und wenn sie ruhte, blieben sie an ihrem Lagerplatz. Wenn sie sich wieder erhob, zogen sie weiter. 38 Bei Tag schwebte die Wolke Jahwes über der Wohnung. Bei Nacht war ein Feuer in ihr, das alle Israeliten während ihrer ganzen Wanderung sehen konnten.