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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)

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2. Mose - Kapitel 36

1 Bezalel und Oholiab und alle begabten Männer, denen Jahwe Weisheit und Einsicht gegeben hat, sollen nun alle Arbeiten zum Bau des Heiligtums ausführen, wie es Jahwe befohlen hat." 2 Mose berief also Bezalel und Oholiab und jeden begabten Mann, dem Jahwe Weisheit und Einsicht gegeben hatte und den sein Herz antrieb, sich ans Werk zu machen. 3 Sie nahmen von Mose alle freiwilligen Gaben der Israeliten entgegen, die für den Bau des Heiligtums gegeben worden waren. Auch weiterhin brachten die Leute Morgen für Morgen freiwillige Gaben. 4 Da ließen die Kunsthandwerker, die das Heiligtum errichten sollten, ihre Arbeit liegen, 5 gingen zu Mose und sagten: "Die Leute bringen zu viel. Es ist mehr da, als für die Arbeit benötigt wird, die uns Jahwe aufgetragen hat." 6 Darauf ließ Mose im Lager ausrufen: "Ihr Männer und Frauen, ihr braucht nichts mehr für den Bau des Heiligtums herzustellen!" So hörte das Volk auf, noch mehr zu bringen. 7 Es war bereits mehr als genug Material für alle Arbeiten vorhanden. 8 So machten sich alle, die etwas davon verstanden, an die Arbeit. Sie stellten die Wohnung aus zehn Zeltdecken her. Die Zeltbahnen waren aus gezwirnten Leinenfäden gewebt und künstlerisch mit Cherubim aus blauer, roter und karmesinroter Wolle bestickt. (2. Mose 26.1) 9 Jede dieser Zeltbahnen war vierzehn Meter lang und zwei Meter breit. 10 Je fünf Zeltdecken vernähte man an den Längsseiten miteinander. 11 An den beiden Längsseiten der so entstandenen Stücke brachte man Schlaufen aus blauem Purpur an, 12 je fünfzig, die sich genau gegenüber standen, wenn man die Stücke nebeneinander legte. 13 Dann wurden fünfzig Haken aus Gold hergestellt, mit denen man beide Zeltdecken verbinden konnte, sodass es ein Ganzes wurde. 14 Die Männer webten elf Zeltbahnen aus Ziegenhaar. 15 Jede einzelne Bahn war fünfzehn Meter lang und zwei Meter breit. 16 Sie verbanden einmal fünf und einmal sechs dieser Zeltbahnen miteinander. 17 Am Ende der beiden großen Stücke brachten sie je fünfzig Schlaufen an. 18 Dann stellten sie fünfzig Bronzehaken her und fügten sie in die Schlaufen ein, sodass es ein Ganzes wurde. 19 Sie fertigten schließlich noch eine Decke aus rot gefärbten Fellen von Schafböcken an und oben darüber eine Decke aus Tachasch-Häuten. 20 Die Bretter für die Wohnung machten sie aus Akazienholz. Sie standen aufrecht. (2. Mose 26.15) 21 Jedes Brett war fünf Meter lang, dreiviertel Meter breit 22 und hatte unten zwei nebeneinanderstehende Zapfen. 23 Zwanzig Bretter bildeten die Südseite der Wohnung. 24 Unter jedem Brett waren zwei Bodenplatten aus Silber angebracht, für jeden Zapfen eine, also insgesamt vierzig. 25 Auch die andere Längsseite der Wohnung, die Nordseite, bestand aus zwanzig Brettern 26 mit ihren vierzig silbernen Bodenplatten, je zwei unter einem Brett. 27 Für die Rückwand nach Westen machten sie sechs Bretter, 28 dazu die zwei Bretter für die Ecken an der Rückseite. 29 Sie verbanden die Rückwand mit den Seitenwänden. 30 Es waren also acht Bretter mit sechzehn silbernen Bodenplatten, zwei unter jedem Brett. 31 Dann fertigten sie Riegel aus Akazienholz an, um die Bretter der Wohnung zusammenzuhalten, (2. Mose 26.26-30) 32 je fünf für die beiden Längsseiten und fünf für die nach Westen gerichtete Rückseite. 33 Der jeweils mittlere Riegel lief in der Mitte der Bretter von einem Ende bis zum anderen durch. 34 Die Bretter selbst wurden mit Gold überzogen, ebenso die Riegel. Die Ösen für die Riegel wurden aus Gold hergestellt. 35 Dann fertigten sie den Vorhang aus gezwirntem Leinen an und bestickten ihn künstlerisch mit Cherubim aus blauer, roter und karmesinroter Wolle. (2. Mose 26.31) 36 Dazu machten sie vier Säulen aus Akazienholz und überzogen sie mit Gold. Auch ihre Haken waren aus Gold. Sie standen auf silbernen Bodenplatten. 37 Für den Eingang des Zeltes fertigten sie einen Vorhang aus gezwirntem Leinen, worin blaue, rote und karmesinrote Wollfäden eingewebt waren. 38 Er wurde an fünf Säulen aus Akazienholz gehängt, deren Köpfe und Bindestäbe mit Gold überzogen waren. Die Bodenplatten waren hier aus Bronze.