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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)

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2. Mose - Kapitel 24

1 Jahwe hatte zu Mose gesagt: "Steig zu mir herauf und nimm Aaron, Nadab, Abihu und siebzig von den Ältesten Israels mit. Werft euch in gebührender Entfernung vor mir nieder! (4. Mose 11.16) 2 Nur Mose darf in die Nähe Jahwes kommen, die anderen nicht. Das Volk darf überhaupt nicht auf den Berg steigen." 3 Dann trat Mose vor das Volk und gab ihm alle Worte und Bestimmungen Jahwes weiter. Das ganze Volk antwortete wie aus einem Mund: "Wir wollen alles tun, was Jahwe uns befohlen hat." (2. Mose 19.8) 4 Daraufhin schrieb Mose alle Worte Jahwes auf. Am nächsten Morgen errichtete er am Fuß des Berges einen Altar und stellte zwölf Gedenksteine nach der Zahl der Stämme Israels auf. (2. Mose 34.27) (1. Könige 18.31) 5 Dann beauftragte er junge israelitische Männer, Jahwe Brandopfer zu bringen und junge Stiere als Freudenopfer zu schlachten. (2. Mose 3.12) 6 Die Hälfte des Blutes goss Mose in Schalen, die andere Hälfte sprengte er an den Altar. 7 Anschließend nahm er die Schriftrolle mit dem Bundesgesetz in die Hand und las alles dem Volk vor. Es erwiderte: "Alles, was Jahwe gesagt hat, wollen wir gehorsam tun." (2. Mose 24.4) 8 Darauf nahm Mose die Schalen mit dem Blut und sprengte es über das Volk. Dabei rief er: "Seht, das ist das Blut des Bundes, den Jahwe aufgrund dieser Gebote mit euch geschlossen hat!" (Hebräer 9.19-22) 9 Danach stiegen Mose und Aaron, Nadab, Abihu und siebzig von den Ältesten Israels den Berg hinauf. 10 Da sahen sie den Gott Israels. Der Boden unter seinen Füßen sah aus, als ob er mit Saphirplatten belegt wäre, klar und leuchtend wie der Himmel. (Hesekiel 1.26) 11 Gott griff diese ausgewählten Männer Israels nicht an, sondern sie durften ihn sehen und aßen und tranken in seiner Gegenwart. (2. Mose 33.20-23) 12 Jahwe sagte zu Mose: "Steig nun zu mir auf den Berg herauf und bleib dort, damit ich dir die Steintafeln geben kann, auf die ich das Gesetz und die Gebote für die Unterweisung Israels geschrieben habe." (2. Mose 31.18) 13 Da machte sich Mose mit seinem Diener Josua bereit, auf den Gottesberg zu steigen. 14 Zu den Ältesten sagte er: "Wartet hier auf uns, bis wir zurück sind. Ihr seht ja, dass Aaron und Hur bei euch sind. Wenn jemand einen Streitfall hat, soll er sich an sie wenden." 15 Als Mose auf den Berg stieg, war dieser von der Wolke verhüllt. 16 Die Herrlichkeit Jahwes ließ sich auf den Berg Sinai herab. Sechs Tage lang bedeckte die Wolke den Berg. Dann, am siebten Tag, rief Gott Mose aus der Wolke heraus zu sich. (2. Mose 16.10) 17 Für die Israeliten sah die Herrlichkeit Jahwes wie ein rasendes Feuer aus, das auf dem Gipfel loderte. (5. Mose 4.24) (5. Mose 9.3) (Hebräer 12.29) 18 Jetzt ging Mose in die Wolke hinein und stieg auf den Berg. 40 Tage und 40 Nächte blieb er dort. (2. Mose 34.28)