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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)

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2. Mose - Kapitel 17

1 Nach dem Befehl Jahwes brach die Gemeinschaft der Israeliten das Lager in der Wüste Sin ab. Sie zogen weiter, von einem Lagerplatz zum anderen. Als sie ihr Lager in Refidim aufschlugen, fanden sie kein Trinkwasser. 2 Da machten sie Mose schwere Vorwürfe und forderten: "Gib uns Wasser zum Trinken!" Mose erwiderte: "Was streitet ihr mit mir? Warum stellt ihr Jahwe auf die Probe?" (5. Mose 6.16) (1. Korinther 10.9) 3 Aber die Israeliten quälte der Durst. So murrten sie gegen Mose und sagten: "Wozu hast du uns überhaupt aus Ägypten herausgeführt? Willst du uns und unsere Kinder und unser Vieh vor Durst umkommen lassen?" 4 Da schrie Mose zu Jahwe: "Was soll ich nur mit diesem Volk machen? Es fehlt nicht viel, dann steinigen sie mich!" (4. Mose 14.10) 5 Jahwe antwortete ihm: "Ruf einige von den Ältesten Israels und geh mit ihnen dem Volk voran. Nimm den Stab in die Hand, mit dem du auf das Nilwasser geschlagen hast. (2. Mose 7.20) 6 Dort drüben, auf dem Felsen am Horeb werde ich vor dir stehen. Dann sollst du an den Felsen schlagen. Es wird Wasser herauskommen, und das Volk kann trinken." Mose machte es so, und zwar vor den Augen der Ältesten Israels. (4. Mose 20.11) (1. Korinther 10.4) 7 Dann nannte er den Ort Massa und Meriba, Versuchung und Vorwurf. Denn dort hatten die Israeliten Mose Vorwürfe gemacht und Jahwe auf die Probe gestellt. Sie hatten nämlich gesagt: "Ist Jahwe nun unter uns oder nicht?" (Psalm 95.8-9) 8 Bei Refidim geschah es auch, dass die Amalekiter anrückten, um gegen Israel zu kämpfen. 9 Mose sagte zu Josua: "Wähl uns Männer aus und zieh in den Kampf gegen die Amalekiter! Ich selbst werde morgen oben auf dem Hügel stehen und den Stab Gottes in der Hand halten." (4. Mose 13.8) (4. Mose 13.16) 10 Josua tat, was Mose ihm aufgetragen hatte, und zog in den Kampf gegen die Amalekiter. Mose, Aaron und Hur stiegen auf die Spitze des Hügels. 11 Solange Mose seine Hand erhob, hatte Israel die Oberhand. Wenn er seine Hand sinken ließ, waren die Amalekiter überlegen. 12 Als Mose die Hände immer schwerer wurden, brachten Aaron und Hur einen Stein herbei, auf dem Mose sitzen konnte. Sie selbst standen rechts und links neben ihm und stützten seine Arme. So blieben seine Hände erhoben, bis die Sonne unterging. 13 Auf diese Weise konnte Josua das Heer der Amalekiter mit dem Schwert besiegen. 14 Danach sagte Jahwe zu Mose: "Schreib es in ein Buch, damit es nicht in Vergessenheit gerät, und präge es Josua ein: 'Ich werde das Andenken an Amalek in der ganzen Welt vollständig auslöschen.'" (5. Mose 25.17-19) (1. Samuel 15.2-3) 15 Mose baute einen Altar und nannte ihn: "Mein Feldzeichen ist Jahwe!" 16 Er rief: "Hand zum Thron Jahwes! Krieg Jahwes gegen Amalek in jeder Generation!"